Archiv: FAQ

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Archiv: FAQ

Im Rahmen der Einbürgerung in Deutschland wurde die alte Staatsangehörigkeit aufgegeben. Kann man diese nun zusätzlich zur deutschen Staatsbürgerschaft wieder zurückholen?

Grundsätzlich ja. Da das deutsche Recht künftig Mehrstaatlichkeit erlauben soll, steht dem von deutscher Seite aus nichts entgegen. Entscheidend ist jedoch das Recht des Staates, dessen Staatsbürgerschaft man sich zurückholen möchten.

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Kann man auch mehr als zwei Staatsbürgerschaften haben?

Streng genommen soll durch den Gesetzentwurf nicht die doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt, sondern das allgemein geltende Verbot von Mehrstaatlichkeit aufgehoben werden. Wenn dieses Verbot aufgehoben wird, besteht im deutschen Recht auch die Möglichkeit, mehr als zwei Staatsangehörigkeiten innezuhaben.

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Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um eingebürgert werden zu können?

Das haben wir in unserem Artikel zum Thema Einbürgerung genau erklärt (hier).

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Ist eine Einbürgerung ohne die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit in jedem Fall möglich?

Ja, zumindest was das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht angeht. Grundsätzlich soll durch den Gesetzentwurf allen Ausländern, egal aus welchem Land, die doppelte Staatsbürgerschaft offenstehen. Allerdings können im Herkunftsland unter Umständen Gesetze existieren, die den Verlust der Staatsangehörigkeit anordnen für den Fall, dass einem Bürger die Staatsbürgerschaft eines anderen Landes erteilt wird.

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Wenn man sich in Deutschland einbürgern lassen möchte, aber seine bisherige Staatsbürgerschaft behalten möchte, geht das?

Wenn der Gesetzentwurf vom Bundestag in dieser Form beschlossen wird und er in Kraft tritt, dann wird die Einbürgerung möglich sein, auch wenn man seine alte Staatsbürgerschaft behält. Wahrscheinlich wird das allerdings voraussichtlich nicht vor dem Frühjahr 2024 der Fall sein.

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Was ist mit ausreichendem Wohnraum bei dem Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis gemeint?

Eine unbefristeter Aufenthaltstitel wie die Niederlassung soll nur erteilt werden, wenn der betroffenen Person und dessen Familie ausreichend Wohnraum zur Verfügung steht. Dies begründet sich darin, dass unbefristete Aufenthaltstitel nur erteilt werden sollen, wenn sämtliche Grundbedürfnisse gesichert sind. Hierzu gehört eben auch die Verfügbarkeit von ausreichendem Wohnraum.

Die entscheidende Frage,

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Spielt das Alter eine Rolle für die Abfindung?

Das Alter kann bei der Abfindung in Kombination mit der Betriebszugehörigkeit eine Rolle spielen. Je älter der oder die Gekündigte ist, desto höher kann die Abfindung ausfallen. Es kommt beim Alter auch auf weitere Aspekte an, wie der der Branche und weiteren sozialen Faktoren.

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Was zählt zur Betriebszugehörigkeit?

Zur Betriebszugehörigkeit zählt der Zeitraum, in dem Sie ab Beginn des Arbeitsverhältnisses ununterbrochen bei Ihrem Arbeitgeber bis zu Beendigung des Arbeitsverhältnisses gearbeitet haben. Unterbrechungen wie Elternzeit oder Krankheit zählen ebenfalls zur Betriebszugehörigkeit, sofern das Arbeitsverhältnis während diesen Zeiten nicht beendet wurde.
Nicht zur Betriebszugehörigkeit zählen: Unbezahlte Praktika, die Beschäftigung in

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Wie hoch ist die Abfindung durchschnittlich?

Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer können die Höhe der Abfindung frei verhandeln. Die sogenannte „Regelabfindung“ beträgt 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Jahr der Betriebszugehörigkeit. Die genaue Höhe hängt von vielen Faktoren ab, die zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer verhandelt werden müssen. Zu diesen zählen neben der Betriebszugehörigkeit auch Faktoren wie

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