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Einbürgerung
– Testen Sie Ihre Voraussetzungen –
Anspruchs-Check 2024

Ihr Einbürgerungs-Check für 2024 - erfüllen Sie die Voraussetzungen?

Kann ich mich in Deutschland einbürgern lassen?

Wenn es um die deutsche Einbürgerung geht, ist es gar nicht so leicht, den Überblick zu behalten. Es gibt eine ganze Reihe von Voraussetzungen, die das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) vorschreibt. Durch ein neues Einbürgerungsgesetz, dass seit Ende Juni 2024 in Kraft ist, haben sich zudem viele dieser Voraussetzungen geändert. Die Erfolgsaussichten eines Antrags auf Einbürgerung zu beurteilen, ist daher oft mit Unsicherheiten verbunden. Unser Einbürgerungs-Check hilft Ihnen, diese Unsicherheiten zu überwinden. Mit klaren, einfachen Fragen gehen wir Stück für Stück die gesetzlichen Voraussetzungen einer Einbürgerung mit Ihnen gemeinsam durch.

Einbürgerungs-Check

Grundlagen des Checks

Grundlage unseres Checks sind die geltenden Gesetze aus dem Staatsangehörigkeitsrecht, insbesondere § 10 StAG. Allerdings kann kein noch so gut entworfener Test alle Eventualitäten abbilden. Daher sollten Sie beachten, dass dieser Check lediglich einen ersten Anhaltspunkt und keine abschließende rechtliche Einschätzung darstellt. Sollten Sie eine solche fundierte rechtliche Einschätzung Ihres Falles wünschen, dann nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf! Gleiches gilt, wenn Sie noch Detailfragen haben, die über den Umfang dieses Checks hinausgehen.

Aufenthaltsdauer in Deutschland

Der Check beginnt mit der Frage, seit wann Sie in Deutschland leben. Dabei zählt nur ein rechtmäßiger Aufenthalt, das heißt es kommt darauf an, seit wann Sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder eines ähnlichen Titels sind. Auch müssen Sie sich ohne nennenswerte Unterbrechungen in Deutschland aufgehalten haben. Auslandsaufenthalte von bis zu sechs Monaten sind dabei unschädlich. Grundsätzlich fordert das Gesetz eine Aufenthaltsdauer von fünf Jahren. Wenn Sie Ihren Lebensunterhalt eigenständig sichern können, deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau C1 besitzen, und besondere Integrationsleistungen nachweisen können, kann diese Mindestaufenthaltsdauer auf bis zu drei Jahre reduziert werden. Als besondere Integrationsleistungen zählen zum Beispiel besonders gute Leistungen im Beruf, der Ausbildung oder der Schule sowie ehrenamtliches Engagement. Hier erfahren Sie mehr zum Thema Aufenthaltsdauer.

Aktueller Aufenthaltstitel

Als Nächstes fragen wir nach dem Aufenthaltstitel, den Sie momentan besitzen. Diese Frage ist wichtig, weil nur Personen mit bestimmten Aufenthaltstiteln eingebürgert werden können. Wer im Besitz eines unbefristeten Aufenthaltstitels, also einer Niederlassungserlaubnis oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist, kann eingebürgert werden. Bei befristeten Aufenthaltstiteln, also solchen, die immer wieder erneuert werden müssen, wird danach unterschieden, ob der Titel einen nicht nur vorübergehenden Aufenthalt gewährleisten soll. Hier erfahren Sie mehr zu Aufenthaltstiteln bei einer Einbürgerung.

Auf welchem Paragraf Ihr Aufenthaltsrecht basiert, finden Sie auf der Vorderseite Ihrer Aufenthaltstitel-Karte unter „Anmerkungen“.

Aufenthaltstitel-Anmerkungen-Kanzlei-RT&Partner

Deutsche Bildungsabschlüsse

Nach etwaigen Schul- oder Berufsausbildungen in Deutschland fragen wir, weil diese in aller Regel als Nachweis von deutschen Sprachkenntnissen und Kenntnissen der Rechts- und Gesellschaftsordnung dienen können. Geben Sie hier einfach den höchsten Abschluss ein, den sie in Deutschland erhalten haben.

Sollten Sie keinen der angegebenen Schul- oder Berufsabschlüsse besitzen, dann müssen Sie ein Sprachzertifikat für Deutsch auf dem Niveau B1 oder höher vorlegen können und den Einbürgerungstest bestanden haben, um eingebürgert werden zu können.

Staatliche Hilfen

Wer sich in Deutschland einbürgern lassen will, muss in der Lage sein, seinen Lebensunterhalt eigenständig zu finanzieren. Deswegen fragen wir danach, ob Sie im Moment staatliche Hilfen beziehen. Wichtig ist dabei, dass nur der Bezug von Leistungen aus dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) und aus dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) schädlich ist. Darunter fallen beispielsweise das Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und die Grundsicherung bei Erwerbsminderung oder im Alter. Andere Leistungen, die weder im SGB II noch im SGB XII geregelt werden, wie etwa Arbeitslosengeld I, Kindergeld, Elterngeld oder BAföG, verhindern einen Anspruch auf Einbürgerung nicht. Mehr Informationen zum Thema Lebensunterhaltssicherung finden Sie hier.

Familienstatus und Kinder

Nach Ihrem Familienstand – ledig, verheiratet, geschieden oder verwitwet – und Ihren Kindern fragen wir aus mehreren Gründen. Wenn Sie einen Ehepartner oder Kinder haben, die noch keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, könnte man beispielsweise über eine Miteinbürgerung nachdenken. Dabei können sich diese Familienangehörigen mit Ihnen gemeinsam und unter erleichterten Bedingungen einbürgern lassen. Außerdem ist es wichtig zu wissen, ob Sie einen Ehepartner oder Kinder haben, da auch für diese der Lebensunterhalt gesichert sein muss.

Gehalt und Rentenbeiträge

Wir fragen außerdem nach Ihrem aktuellen Monatsgehalt nach Abzug von Steuern und Abgaben. Damit lässt sich gut abschätzen, ob Ihr Lebensunterhalt gesichert ist.

Da ihr Lebensunterhalt auch im Alter eigenständig gesichert sein soll, fragen wir außerdem danach, für wie viele Jahre Sie bereits Beiträge in die deutsche Rentenkasse eingezahlt haben. Alternativ zu dieser gesetzlichen Rente kann allerdings auch eine private Altersvorsorge als Nachweis dienen.

Hier erfahren Sie mehr zum Thema Lebensunterhalt.

Gültiger Nationalpass

Als Letztes fragen wir danach, ob Sie im Besitz eines gültigen Nationalpasses sind. Wenn Sie sich einbürgern lassen möchten, müssen nämlich Ihre Identität und Staatsangehörigkeit geklärt sein. In aller Regel erfolgt diese Klärung mit einem gültigen Pass. Allerdings können in begründeten Einzelfällen auch andere Dokumente ausreichend sein, wenn die Beschaffung eines Passes unmöglich oder unzumutbar ist. Das genaue Vorgehen in solchen Fällen haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Wie unsere Anwälte Ihnen helfen können

Sie haben den Einbürgerungs-Check gemacht und herausgefunden, dass Sie gute Chancen auf eine Einbürgerung haben – aber das Verfahren, dass Sie zum Beantragen der Einbürgerung durchlaufen müssen, ist Ihnen zu kompliziert? Wollen Sie sichergehen, dass Ihr Antrag vollständig ist und keine wichtigen Unterlagen fehlen? Oder kam bei Ihrem Einbürgerungs-Check heraus, dass Sie noch nicht alle Voraussetzungen erfüllen, und Sie möchten nun wissen, was Sie tun müssen? 

Egal was Ihr Anliegen ist – die Anwälte von RT & Partner sind für Sie da! Gerne beraten wir Sie ausführlich zu allen Fragen, die sich Ihnen stellen. Wir kümmern uns darum, dass dem Erhalt der deutschen Staatsangehörigkeit für Sie nichts mehr im Wege steht. Mit unserer langjährigen Erfahrung erkennen wir etwaige Hindernisse frühzeitig und suchen dafür eine Lösung, bevor sie zum Problem werden. Wenn es so weit ist, erstellen wir Ihren Antrag, überprüfen, ob alle Unterlagen vollständig vorhanden sind, und übernehmen sämtliche Kommunikation mit den Behörden. So stellen wir sicher, dass Ihr Antrag die größtmöglichen Chancen auf Erfolg hat. Damit Sie so schnell wie möglich Planungssicherheit bekommen können, bemühen sich unsere Anwälte darum, dass die Behörden Ihren Antrag ohne übermäßig lange Verzögerungen bearbeiten. Falls nötig, erheben wir eine Untätigkeitsklage für Sie. 

Anträge bei Behörden stellen ist nie einfach – besonders in Deutschland. Selten hat ein Antrag dabei eine größere Bedeutung als der auf Einbürgerung und den Erhalt einer neuen Staatsbürgerschaft. Daher empfehlen wir: Holen Sie sich professionelle Unterstützung. Die Anwälte von RT & Partner sind für Sie da.