FAQ

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Wird mein Aufenthalt mit einer Chancenkarte auf die Aufenthaltsdauer für eine Niederlassungserlaubnis angerechnet?

Um eine Niederlassungserlaubnis nach § 9 AufenthG zu erhalten, müssen Sie mehrere Voraussetzungen erfüllen. Eine dieser Voraussetzungen ist, dass Sie sich für einen gewissen Mindestzeitraum, grundsätzlich fünf Jahre, in Deutschland aufgehalten haben. Die Zeit, während der Sie sich mit einer Chancenkarte zur Jobsuche in Deutschland aufgehalten haben, zählt jedoch nicht zu diesem Zeitraum dazu. Das regelt § 20a Abs. 6 AufenthG. Anders sieht es allerdings bei der sogenannten Folge-Chancenkarte aus, die Sie erhalten, wenn Ihre Jobsuche mit der Such-Chancenkarte erfolgreich war und Sie nun arbeiten möchten. Etwaige Aufenthaltszeiten mit dieser Aufenthaltserlaubnis können Sie sich für eine Niederlassungserlaubnis voll anrechnen lassen. 

Veröffentlicht: 13. Mai 2024
Aktualisiert: 23. April 2025

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Die Gesetzesänderung, die die Chancenkarte einführt, tritt am 1. Juni 2024 in Kraft. Ab dann können Sie diese bei der zuständigen Auslandsvertretung oder Ausländerbehörde beantragen.

Für Fachkräfte findet das Punktesystem keine Anwendung. Fachkräfte brauchen also keine Mindestpunktzahl. Fachkraft ist laut § 18 Abs. 3 AufenthG, wer eine Berufsausbildung oder ein Studium entweder in Deutschland abgeschlossen hat oder eine solche Qualifikation im Ausland erworben hat, sofern der ausländische Abschluss in Deutschland anerkannt ist oder als gleichwertig bzw. vergleichbar gilt.

Ja. Dafür haben wir unseren kostenlosen Punkterechner entwickelt. Damit können Sie das Punktesystem der Chancenkarte schnell und einfach verstehen. Wenn Sie mit unserem Rechner herausfinden möchten, ob Sie für eine Chancenkarte in Frage kommen, dann klicken Sie hier.

Um eine Chancenkarte zu erhalten, müssen Sie grundsätzlich mindestens einfache deutsche Sprachkenntnisse (Niveau A1) oder Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 nachweisen können. Eine Ausnahme davon gilt nur für Fachkräfte im Sinne des § 18 Abs. 3 AufenthG, also Personen mit einem in Deutschland anerkanntem ausländischen Hochschulabschluss, einem in Deutschland erworbenen abgeschlossenen Hochschul- oder Berufsausbildung, oder mit einem ausländischen Ausbildungs- oder Hochschulabschluss, der mit einem deutschen Abschluss vergleichbar oder gleichwertig ist. 

Wenn Sie besonders gute Sprachkenntnisse nachweisen können, bekommen Sie dafür im Punktesystem der Chancenkarte mehr Punkte. Für Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 oder besser gibt es 3 Punkte, für Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 gibt es 2 Punkte, und 1 Punkt für Deutschkenntnisse auf dem Niveau A2. Für Englischkenntnisse auf dem Niveau C1 oder besser erhalten Sie ebenfalls 1 Punkt. 

Die entsprechenden Sprach-Zertifikate sollten Sie zusammen mit Ihrem Antrag auf Erteilung der Chancenkarte an die Ausländerbehörde schicken. 

Voraussetzung für die Erteilung einer Chancenkarte ist die Sicherung des Lebensunterhalts. Sie müssen nachweisen können, dass Ihr eigener Lebensunterhalt und unter Umständen auch der Ihrer engen Familie gesichert ist. Dieser Nachweis kann zum Beispiel durch ein sogenanntes Sperrkonto erfolgen, von dem Sie jeden Monat nur einen gewissen Betrag abheben dürfen. Im Jahr 2024 müssen Sie dort für jeden Monat 934 Euro, also für ein Jahr insgesamt 11.208 Euro hinterlegen. Auch eine Verpflichtungserklärung kann als Nachweis der Sicherung Ihres Lebensunterhalts dienen.

Wenn Sie während Ihrer Arbeitssuche mit der Chancenkarte einem Nebenjob nachgehen wollen und dafür bereits einen Arbeitsvertrag unterzeichnet haben, können Sie gegebenenfalls auch damit nachweisen, dass Sie über ein ausreichendes Einkommen verfügen.

Die Chancenkarte ist ein Aufenthaltstitel, der Ausländer zur Jobsuche in Deutschland berechtigt. Doch wie lange ist eine Chancenkarte gültig? Allgemein kann eine Chancenkarte für bis zu ein Jahr erteilt werden. Wie lange Sie mit Ihrer Karte in Deutschland bleiben können, richtet sich aber ausschließlich nach dem Ablaufdatum Ihrer eigenen Chancenkarte. Dieses Ablaufdatum finden Sie auf der Vorderseite Ihres Aufenthaltstitels. 

Wenn Ihre Jobsuche in Deutschland erfolgreich war, müssen Sie von Ihrer Such-Chancenkarte auf einen anderen Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit wechseln. Wenn Sie für keine Aufenthaltserlaubnis die nötigen Voraussetzungen erfüllen, kann Ihnen die Ausländerbehörde für bis zu zwei weitere Jahre eine Folge-Chancenkarte erteilen. So können Sie längerfristig in Deutschland bleiben. 

Die Chancenkarte müssen Sie bei Ihrer deutschen Auslandsvertretung beantragen, also bei der Botschaft oder dem Konsulat, das für Ihre Region zuständig ist. Welche das ist, können Sie über den Konsulatfinder des Auswärtigen Amtes herausfinden. 

Wenn Sie sich bereits in Deutschland befinden, müssen Sie die Chancenkarte bei der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde beantragen.

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