EU Blue Card

Die EU Blue Card – ein Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Arbeitnehmer

Seit dem 01. August 2012 haben Arbeitnehmer sowie Hochschulabsolventen die Möglichkeit, eine Blaue Karte der EU zu erwerben. Ziel der Blauen Karte EU ist die Förderung und Erleichterung einer dauerhaften Zuwanderung von hochqualifizierten Arbeitern außerhalb der EU nach Deutschland. Die rechtliche Grundlage, wer für eine Blaue Karte qualifiziert ist, wird in § 18b des Aufenthaltsgesetzes geregelt.

Die Voraussetzungen für den Erwerb einer EU Blue Card

Um eine Blaue Karte EU beantragen zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

PGlmcmFtZSB3aWR0aD0iNTYwIiBoZWlnaHQ9IjMxNSIgc3JjPSJodHRwczovL3d3dy55b3V0dWJlLW5vY29va2llLmNvbS9lbWJlZC96bjlRUFRIWGUxQSIgdGl0bGU9IllvdVR1YmUgdmlkZW8gcGxheWVyIiBmcmFtZWJvcmRlcj0iMCIgYWxsb3c9ImFjY2VsZXJvbWV0ZXI7IGF1dG9wbGF5OyBjbGlwYm9hcmQtd3JpdGU7IGVuY3J5cHRlZC1tZWRpYTsgZ3lyb3Njb3BlOyBwaWN0dXJlLWluLXBpY3R1cmUiIGFsbG93ZnVsbHNjcmVlbj48L2lmcmFtZT4=

Um eine Blaue Karte EU beantragen zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

Hochschulabschlüsse

Grundsätzlich können für die Beantragung der Blauen Karte EU sowohl deutsche als auch ausländische Hochschulabschlüsse ausreichend sein

  1. Deutscher Hochschulabschluss
    Ein in Deutschland abgeschlossenes Hochschulstudium ist in aller Regel ausreichend.
  2. Ausländischer Hochschulabschluss
    Ein ausländischer Hochschulabschluss kann für die Beantragung ebenfalls ausreichend sein, sofern er entweder anerkannt oder mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist.
    Inwieweit ein ausländischer Hochschulabschluss in Deutschland anerkannt wird, kann in der Online-Datenbank der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) abgefragt werden.

Für den Fall, dass die Online-Datenbank keine ausreichenden Informationen beinhaltet, muss der Antragssteller bei der ZAB eine individuelle, gebührenpflichtige Bewertung des Abschlusses beantragen (sogenannte Vergleichbarkeit mit deutschem Hochschulabschluss).

Weitere Informationen zur Anerkennung und Gleichwertigkeit ausländischer Hochschulabschlüsse erhalten Sie unter www.anerkennung-in-deutschland.de. Bei der Feststellung der Gleichwertigkeit bzw. bei der Anerkennung des im Ausland erworbenen Hochschulabschlusses kann es zu Problemen kommen, die den Antragsprozess unter Umständen stark verzögern bzw. verhindern.

Mindestgehaltsgrenze EU Blue Card

Um eine Blaue Karte EU zu erhalten muss das jährliche Bruttogehalt im Jahr 2023 mindestens 58.400 Euro betragen. Erfahren Sie hier mehr zum Thema Mindestgehalt für eine Blaue Karte EU.

Für gewisse Berufe, die besonders dringend in Deutschland nachgefragt sind (Mangelberufe), gilt eine geringere Grenze von derzeit (2023) 45.552 Euro. 

Unabhängig von der Höhe des Gehalts muss die Qualifikation des Hochschulabschlusses auch der Beschäftigung entsprechen. Hierbei gibt es einen Entscheidungsspielraum der Behörden, ob und wie eine Qualifikation der angestrebten Beschäftigung in Deutschland entspricht.

Aufzählung der Mangelberufe

  • Akademische Fachkräfte in der Informations- und Kommunikationstechnologie
  • Architekten
  • Designer
  • Humanmediziner (außer Zahnärzte)
  • Ingenieure und Ingenieurswissenschaftler
  • Mathematiker
  • Naturwissenschaftler
  • Raum-, Stadt- und Verkehrsplaner

Berufsausübung

Falls für eine Berufsausübung nach deutschen Rechtsvorschriften eine Erlaubnis vorgeschrieben ist (bspw. Humanmedizin, Ingenieurswesen), muss das Vorliegen dieser Erlaubnis bzw. deren Zusage vor Erteilung der EU Blue Card vom Antragsteller nachgewiesen werden.

Zuständigkeiten

Die Blaue Karte EU kann innerhalb Deutschlands bei der örtlichen Ausländerbehörde beantragt werden. Je nachdem aus welchem Land Sie stammen, benötigen Sie ein Arbeitsvisum, um nach Deutschland einzureisen. Nach erfolgter Einreise können Sie die Blaue Karte EU bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen.

Ein Visum zur Einreise ist für folgende Länder nicht erforderlich: USA, Japan, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nord-Irland, Kanada, Australien, Süd-Korea, Israel und Neu Seeland. Bürger aus diesen Ländern können ohne Visum einreisen.

Wenn Sie außerhalb der EU leben und nicht aus den obigen Ländern stammen, benötigen Sie in der Regel ein Visum zum Zwecke der Erwerbstätigkeit. Dieses wird Ihnen von der jeweilig zuständigen deutschen Auslandsvertretung ausgestellt. Mit diesem Visum können Sie nach Deutschland einreisen und bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde die Blaue Karte EU beantragen. Wichtig ist hierbei, dass Sie die Blaue Karte EU vor dem Ablauf Ihres Visums beantragen müssen.

Auch Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat der EU eine Blaue Karte länger als 18 Monate besitzen, können visumsfrei nach Deutschland einreisen und eine Blaue Karte EU in Deutschland beantragen. In diesem Fall muss die Blaue Karte EU innerhalb eines Monats nach Einreise in Deutschland beantragt werden.

Personen, die bereits einen gültigen Aufenthaltstitel haben, können ebenfalls eine Blaue Karte EU beantragen.

Vorteil des beschleunigten Fachkräfteverfahrens

Die Beantragung einer Blaue Karte EU kann im sogenannten beschleunigten Fachkräfteverfahren durchgeführt werden. Das beschleunigte Fachkräfteverfahren sichert eine zügigere Terminvergabe bei der deutschen Auslandsvertretung und umfasst, soweit das erforderlich ist, das Anerkennungsverfahren eines ausländischen Abschlusses.

Vorteile der Blauen Karte EU

Die Blaue Karte EU eröffnet viele Möglichkeiten. Inhaber dieses Aufenthaltstitels haben einen sehr einfachen Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt und können in Deutschland ohne weitere Voraussetzungen leben. Während Sie in Deutschland arbeiten, können Sie in Ihrer Freizeit frei innerhalb der EU reisen.

Mit der Blauen Karte EU ist es möglich, bereits ab 21 Monaten eine unbefristete Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis zu beantragen, sofern das Sprach-Level B1 in der deutschen Sprache nachgewiesen werden kann. Anderenfalls können Sie nach 33 Monaten die unbefristete Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Grundsätzlich haben Sie mit der Blauen Karte EU als Arbeitnehmer die gleichen Rechte und Pflichten wie ein deutscher Arbeitnehmer.
Neben der Arbeit können Sie auch Ihre Familie (Kinder und Ehegatten) im Rahmen einer Familienzusammenführung zu sich holen.

Keine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit muss eine Arbeitsmarktprüfung durchführen, welche grundsätzlich aus der sog. Vorrangprüfung (Prüfung, ob für die Beschäftigung deutsche oder ihnen hinsichtlich der Arbeitsaufnahme gleichgestellte Arbeitnehmer – bspw. aus EU-Mitgliedsstaaten – zur Verfügung stehen) und der Prüfung der Beschäftigungsbedingungen besteht.

Liegt das Jahresbruttoeinkommen bei mindestens 58.400 € bedarf es jedoch keiner Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.

Welche Dokumente werden für die Beantragung benötigt?

  • Kopie des Reisepasses
  • Biometrisches Passbild
  • Kopie Ihres Hochschulabschlusses im Original
  • Kopie der englischen Übersetzung Ihres Hochschulabschlusses
  • Lebenslauf
  • Absichtserklärung oder Arbeitsvertrag von einem Unternehmen in Deutschland (inkl. detaillierter Stellenbeschreibung)

Falls zutreffend, benötigen Sie außerdem:

  • Kopie des Reisepasses Ihres Ehegatten
  • Biometrisches Passbild Ihres Ehegatten
  • Kopie der Eheurkunde
  • Übersetzte Version der Eheurkunde
  • Kopie des Reisepasses Ihres Kindes
  • Kopie der Geburtsurkunde Ihres Kindes

Regionale Unterschiede bei der Beantragung der EU Blue Card

Die formalen Voraussetzungen der Antragsstellung einer Blaue Karte EU variieren in der Praxis, je nachdem an welchem Ort in Deutschland die Blaue Karte EU beantragt wird. Die rechtlichen Voraussetzungen sind dabei die gleichen, aber die Formulare, die benötigten Unterlagen und die Art der Einreichung des Antrages können abweichen.

In unserer Übersicht finden Sie die praktischen Voraussetzungen für die Städte Berlin, Dortmund, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Köln, Leipzig, München, und Stuttgart mit weiteren Hinweisen.

Zu einer Beantragung im Ausland und zu den länderspezifischen praktischen Voraussetzungen finden Sie hier alle Informationen für das Vereinigte Königreich, Südafrika und Indien.

Die Blaue Karte EU nach dem Brexit

Für britische Fachkräfte besteht nach dem 01. Januar 2021 ebenfalls die Möglichkeit, eine Blaue Karte EU für Deutschland zu beantragen. Erfahren Sie hier mehr über die Möglichkeiten und das Potential der Blauen Karte EU für britische Staatsangehörige.

Frequently Asked Questions zur Blauen Karte EU (FAQ):

Ja, die (Kern-)Familie kann Sie begleiten. Ehegatten und Kinder können im Rahmen des sogenannten Familiennachzugs mit Ihnen zeitgleich eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis beantragen und erhalten. Der Familiennachzug kann ebenfalls bereits im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens beantragt werden, was den Vorteil hat, dass die Bearbeitungsdauer des Antrags für Sie und Ihre Familie identisch ist. Sie können gemeinsam nach Deutschland einreisen. Den Familienmitgliedern eines Inhabers einer Blauen Karte EU ist es sofort gestattet, uneingeschränkt zu arbeiten oder selbständig tätig zu sein.
Nein, im Gegensatz zu anderen Aufenthaltstiteln sind für den Erhalt der Blauen Karte EU keine deutschen Sprachkenntnisse erforderlich. Das gilt sowohl für den Antragsteller als auch für seine Familie.

Wenn Sie Sprachkenntnisse auf dem Level B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) vorweisen können, besteht bei einer Blauen Karte EU die Möglichkeit, bereits nach 21 Monaten eine unbefristete Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Allerdings sind Sprachkenntnisse grundsätzlich nicht zwingend erforderlich. Ohne Sprachkenntnisse verlängert sich die Wartezeit für die Möglichkeit der Beantragung einer unbefristeten Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis auf 33 Monate.
Für den Fall, dass Sie von Ihrem Arbeitgeber entlassen werden, haben Sie drei Monate Zeit, um eine neue Arbeitsstelle zu finden. Falls Ihnen das nicht gelingen sollte, besteht das Risiko, dass Ihre Blaue Karte widerrufen wird und Sie Deutschland wieder verlassen müssen. Erhalten Sie hier mehr Informationen zum Thema Blaue Karte EU und Kündigung.
Grundsätzlich können bestimmte zusätzliche Zahlungen zum Bruttogrundgehalt gerechnet werden. Diese Zahlungen zählen dann zum Mindestgehalt, wenn die Zuschläge fest im Arbeitsvertrag vereinbart und nicht von dem Einritt von bestimmten Bedingungen abhängig sind. Nicht jeder Gehaltsbestandteil ist hierbei von vornerein klar und Bedarf im Zweifel einer individuellen Prüfung.
Für die Blaue Karte EU existieren zwei Mindestgehaltsgrenzen, die erfüllt werden müssen, um eine Blaue Karte EU zu erhalten. Die grundsätzliche Gehaltsgrenze für das Jahr 2023 liegt bei einem jährlichen Bruttogehalt von 58.400 Euro. Bei sogenannten Mangelberufen liegt die Gehaltsuntergrenze im Jahr 2023 bei 45.552 Euro. Erfahren Sie hier mehr zum Thema Mindestgehaltsgrenzen.
Sie können Deutschland bis zu 12 Monaten verlassen, ohne dass Sie Ihre Blaue Karte EU verlieren. Der Zeitraum von 12 Monaten gilt auch für Ihre Familienmitglieder.
Ein Arbeitsplatzwechsel ist für einen Inhaber einer Blauen Karte EU grundsätzlich möglich. In den ersten zwei Jahren der Beschäftigung ist eine Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde notwendig. Nach diesem Zeitraum können Sie ohne Zustimmung der Ausländerbehörde Ihren Arbeitsplatz wechseln. Die grundsätzlichen Voraussetzungen, wie zum Beispiel das Mindestgehalt, müssen weiterhin vorliegen.
Wenn Sie als Staatsangehöriger eines privilegierten Landes einreisen, benötigen Sie kein Einreisevisum, um eine Blaue Karte EU in Deutschland zu beantragen. Zu den sogenannten privilegierten Staaten, die kein Einreisevisum benötigen zählen: Australien, Israel, Japan, Kanada, die Republik Korea, Neuseeland, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland und die Vereinigten Staaten von Amerika. Staatsbürger von anderen Ländern benötigen in der Regel ein Visum zum Zweck der Erwerbstätigkeit, welches von der zuständigen deutschen Auslandsvertretung ausgestellt wird.
Ja, Inhabern einer Blauen EU ist es gestattet, innerhalb der EU zu touristischen Zwecken visumsfrei in andere Schengen Staaten zu reisen. Sie können für 90 Tage innerhalb von 180 Tagen nach Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn reisen. Eine Arbeitsaufnahme außerhalb Deutschlands ist nicht ohne entsprechenden Aufenthaltstitel möglich.
Die Blaue Karte EU wird in der Regel für vier Jahre ausgestellt, außer der Arbeitsvertrag ist kürzer als vier Jahre. In diesem Fall gilt die Blaue Karte EU für die Zeit des Arbeitsverhältnisses zuzüglich von drei Monaten. Die Blaue Karte EU kann vor ihrem Ablauf verlängert werden, sofern Sie noch alle Voraussetzungen für eine Blaue Karte EU erfüllen.