Streng genommen soll durch den Gesetzentwurf nicht die doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt, sondern das allgemein geltende Verbot von Mehrstaatlichkeit aufgehoben werden. Wenn dieses Verbot aufgehoben wird, besteht im deutschen Recht auch die Möglichkeit, mehr als zwei Staatsangehörigkeiten innezuhaben.