Ihr Arbeitgeber kündigt Ihnen oder Sie müssen Ihren Job aus sonstigen Gründen verlassen und Sie finden nicht sofort eine neue Anstellung – was nun? Für den Fall, dass Sie von Ihrem Arbeitgeber entlassen werden, haben Sie drei Monate Zeit, um eine neue Arbeitsstelle zu finden. Falls Ihnen das nicht gelingen sollte, besteht das Risiko, dass Ihre Blaue Karte widerrufen wird und Sie Deutschland wieder verlassen müssen.
Grundsätzlich wird die Blaue Karte EU nur zur Ausübung einer Beschäftigung erteilt. Das bedeutet: Wenn die Arbeitsstelle wegfällt, fällt auch die Grundlage für Ihre Blaue Karte weg. Allerdings ist in der EU-Richtlinie zur Blauen Karte EU in Art. 8 Abs. 5 geregelt, dass eine vorübergehende Arbeitslosigkeit nicht direkt zum Wegfall der Blauen Karte führt. Insgesamt bis zu drei Monate Arbeitslosigkeit sind unerheblich. Wenn Sie Ihre Blaue Karte schon seit mindestens zwei Jahren besitzen, sind sogar bis zu sechs Monate vorübergehender Arbeitslosigkeit unschädlich. Sollte es Ihnen allerdings in dieser Zeit nicht gelingen, eine neue Arbeitsstelle zu finden, kann Ihnen die Blaue Karte entzogen werden. In diesem Fall können Sie jedoch unter Umständen stattdessen eine Aufenthaltserlaubnis zur Suche nach einem Arbeitsplatz erhalten.
Wenn Sie einen neuen Arbeitsplatz gefunden haben, müssen Sie die Regeln zum Arbeitsplatzwechsel mit der Blauen Karte EU beachten, die wir hier für Sie zusammengefasst haben.
Auch für Arbeitgeber birgt eine Kündigung bzw. Änderung des Arbeitsverhältnisses einige Pflichten gegenüber der örtlich zuständigen Ausländerbehörde. So sind Arbeitgeber verpflichtet, die Ausländerbehörde innerhalb von vier Wochen über eine vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu informieren, wenn der Aufenthaltstitel für diese Beschäftigung erteilt wurde. Verstöße gegen die Mitteilungspflicht können mit bis zu 30.000 Euro Bußgeld geahndet werden.
Aus einer arbeitsrechtlichen Sicht kann es sein, dass Sie von Ihrem Arbeitgeber aufgrund der Kündigung eine Abfindung einfordern können. Erfahren Sie hier mehr zum Thema Abfindung nach einer Kündigung.