Für Fachkräfte findet das Punktesystem keine Anwendung. Sie brauchen also überhaupt keine Mindestpunktzahl, um eine Chancenkarte zu erhalten. Fachkraft ist laut § 18 Abs. 3 AufenthG, wer eine Berufsausbildung oder ein Studium entweder in Deutschland abgeschlossen hat oder einen solchen Abschluss im Ausland erworben hat, sofern der ausländische Abschluss in Deutschland anerkannt ist oder als gleichwertig bzw. vergleichbar gilt.