Compliance
Hinweisgebersystem
EU Vorgaben zum Hinweisgebersystem
Die neue EU-Richtlinie 2019/1937, welche als sogenannte Whistleblower Richtlinie bezeichnet wird, war bis zum 17. Dezember 2021 auf nationaler Ebene umzusetzen. Zum Schutz von Hinweisgebern muss zukünftig ein interner Meldekanal zur anonymen und sicheren Hinweisgabe gewährleistet werden (sogenanntes Hinweisgebersystem).
Wen betrifft diese Verpflichtung?
- Unternehmen mit über 250 Mitarbeitern und 24 Monate später auch Unternehmen ab 50 Mitarbeitern
- Unternehmen mit mehr als 10 Millionen Euro Jahresumsatz
- Öffentliche Einrichtungen, Behörden und Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern
Diese betroffenen Unternehmen werden ihre Compliance-Strukturen erweitern und ein internes Hinweisgebersystem einrichten müssen. Innerhalb des Unternehmens soll nach Maßgabe der EU die „am besten geeignete“ Person zum Erhalt und Nachverfolgen der Hinweise bestimmt werden. Die Hinweisbearbeitung kann auch einfach ausgelagert werden.
Die Lösung
Das prakische Gesamtpaket von RT & Partner
In Kooperation mit der EQS Group bieten wir Ihnen mit einem Hinweisgebersystem eine praktische Lösung für Ihr Unternehmen.
Sie nutzen die EQS Integrity Line als Hinweisgebersystem und unsere Rechtsexperten übernehmen die Funktion der internen Meldestelle für Sie.
Das praktische Gesamtpaket von Software und Kanzlei in Einem für Ihr Unternehmen.
- Digitales Hinweisgebersystem mit spezieller Softwarelösung
- Meldesystem und Compliance Meldestelle – Ganzheitliches Konzept durch die Kombination von Software + Kanzlei
- Höchste Sicherheits- und Compliance Anforderungen gewährleistet
- Attraktive transparente Kostenstruktur