Blaue Karte EU – Gehaltsgrenze 2024

Die Blaue Karte EU ist ein Aufenthaltstitel für Deutschland, der sich an Fachkräfte mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium richtet und deren Zuwanderung nach Deutschland aus sogenannten Drittstaaten außerhalb der EU fördern soll.

Für den Erhalt dieses Aufenthaltstitels in Deutschland müssen Fachkräfte neben einem anerkannten Hochschulabschluss auch ein konkretes Angebot eines Arbeitsvertrages nachweisen können, welches die jeweilige Gehaltsgrenze für eine Blaue Karte EU erfüllen muss.

Die genaue Ausgestaltung der Gehaltsgrenzen für die Blaue Karte EU für Deutschland ist in § 18g AufenthG festgeschrieben. Die allgemeine Gehaltsgrenze, die Fachkräfte in Deutschland erfüllen müssen, um für eine Blaue Karte EU in Frage zu kommen, liegt bei der Hälfte der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen deutschen Rentenversicherung. Für manche Arten von Beschäftigung, die auf dem Arbeitsmarkt besonders stark nachgefragt werden, sogenannte Mangelberufe, gilt jedoch für die Beantragung einer Blauen Karte EU eine niedrigere Gehaltsgrenze von 45,3 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen deutschen Rentenversicherung. Dasselbe gilt auch für Berufseinsteiger, deren Hochschulabschluss noch keine drei Jahre zurück liegt.

Für eine Blaue Karte EU für Deutschland liegt die Mindestgehaltsgrenze im Jahr 2024 bei 45.300 Euro brutto pro Jahr bzw. 3.775 Euro brutto pro Monat. Für Mangelberufe liegt die Gehaltsgrenze im Jahr 2024 bei 41.041,80 Euro brutto pro Jahr bzw. 3.420,15 Euro brutto pro Monat.

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Julia Robl

Rechtsanwältin

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