Ja, zumindest was das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht angeht. Grundsätzlich soll durch den Gesetzentwurf allen Ausländern, egal aus welchem Land, die doppelte Staatsbürgerschaft offenstehen. Allerdings können im Herkunftsland unter Umständen Gesetze existieren, die den Verlust der Staatsangehörigkeit anordnen für den Fall, dass einem Bürger die Staatsbürgerschaft eines anderen Landes erteilt wird. Solche Gesetze existieren etwa in China, Österreich, Litauen, Estland und den Niederlanden. In jedem Fall raten wir sich in dem jeweiligen Land Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit zu informieren.