Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit

Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit

Der Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit erlaubt es Ausländern in Deutschland, einer Arbeit nachzugehen. Dabei wird zwischen der selbstständigen und der unselbstständigen Erwerbstätigkeit unterschieden.

Die Beantragung des richtigen Aufenthaltstitels zur Erwerbstätigkeit hängt maßgeblich von der geplanten selbstständigen Tätigkeit oder von Ihrer Qualifikation und der Art der unselbstständigen Erwerbstätigkeit ab.

Für eine schnelle und effiziente Durchführung des gesamten Verfahrens ist daher maßgeblich, sich anwaltlich beraten zu lassen.

Selbstständige Tätigkeit

§ 21 AufenthG bietet Unternehmern und Investoren die hervorragende Möglichkeit, Ihr bereits bestehendes Unternehmen um den Standort Deutschland zu erweitern oder ein neues Unternehmen in Deutschland zu gründen. Damit besteht für Unternehmer und Inverstoren außerhalb der EU die Möglichkeit, ein Aufenthaltstitel zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit zu erlangen.

Dabei wird die geplante Tätigkeit nach Ihren Erfolgschancen und den wirtschaftlichen Interessen der Bundesrepublik bewertet. § 21 AufenthG stellt daher auf ein öffentliches, wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis an der Tätigkeit ab:

  1. Es kommt auf die Tragfähigkeit der zugrundeliegenden Geschäftsidee an, d.h. je origineller und damit konkurrenzloser sie ist, desto eher verheißt sie Erfolg;
  2. Ihre unternehmerischen Erfahrungen spielen eine wichtige Rolle, d.h. wenn Sie bereits ein erfolgreiches Unternehmen gegründet und geführt haben, spricht dies für Ihren Unternehmergeist;
  3. Die Finanzierung des Unternehmens ist maßgeblich, d.h. ob Eigenkapital zur Finanzierung eingesetzt wird oder ob eine Kreditzusage Dritter vorliegt;
  4. Die Auswirkungen werden auf die Beschäftigungs- und Ausbildungssituation und der Beitrag an Innovation und Forschung berücksichtigt.

Da eine solche Prüfung von der Ausländerbehörde nicht geleistet und erwartet werden kann, beteiligt sie fachkundige Körperschaften, die zuständigen Gewerbebehörden, die öffentlich-rechtlichen Berufsvertretungen und die für die Berufszulassung zuständige Behörde.

Die Business Immigration Abteilung von RT & Partner bietet Unternehmern und Investoren ein Full-Service-Paket an: Wir betreuen Ihren Visumantrag, prüfen sämtliche Unterlagen insbesondere Ihren Businessplan und übernehmen die gesamte Kommunikation mit allen Behörden.

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