Kanzlei-RT&Partner-FAQ-zur-Blauen-Karte-EU

Ist ein Arbeitsplatzwechsel mit einer Blauen Karte EU möglich?

Ein Arbeitsplatzwechsel ist für einen Inhaber einer Blauen Karte EU grundsätzlich möglich. In den ersten zwei Jahren der Beschäftigung ist eine Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde notwendig. Nach diesem Zeitraum können Sie ohne Zustimmung der Ausländerbehörde Ihren Arbeitsplatz wechseln. Die grundsätzlichen Voraussetzungen, wie zum Beispiel das Mindestgehalt, müssen weiterhin vorliegen.

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