Schengen-Visa-Rechner

Schengen-Visa-Rechner 2024

Zur Anleitung

Bitte beachten Sie, dass die durch diesen Rechner berechneten Aufenthaltsfristen, keine umfassende rechtliche Beratung darstellen und nur zur Orientierung und ohne Gewähr gegeben werden.

Allgemein

Die 90/180-Tage-Regel ist eine EU-Vorschrift für Nicht-EU-Bürger, die in den Schengen-Raum reisen möchten, ohne ein Visum zu benötigen.

Diese Regel besagt, dass man sich innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen bis zu 90 Tage in den Schengen-Ländern aufhalten darf. Ziel der Regelung ist es, die Aufenthaltsdauer von Touristen, Geschäftsreisenden und anderen kurzfristigen Besuchern zu begrenzen, um so die Sicherheit und Ordnung innerhalb der Grenzen des Schengen-Raums zu gewährleisten.

Die Berechnung der Aufenthaltstage erfolgt rückwirkend ab dem Tag der Einreise. Bei Überschreitung dieser Grenze können Strafen oder Einreiseverbote verhängt werden. Deswegen ist es besonders wichtig, jeden einzelnen Tag, den man sich im Schengen-Gebiet aufgehalten hat, zu beachten.

Anleitung des Schengen-Visa-Rechners

Berechnen Sie mit Hilfe unseres Schengen-Visa-Rechners, ob der von Ihnen geplante Aufenthalt im Schengenraum innerhalb der erlaubten 90 Tage in den letzten 180 Tagen liegt, bzw. bis wann Sie ihren jetzigen Aufenthalt beenden müssen.

Bitte tragen Sie die Daten Ihrer Einreisen in und Ausreisen aus dem Schengenraum in den Schengen-Visa-Rechner ein. Geben Sie dabei alle Reisen an, auch wenn ein Teil der Reise nicht in die letzten 180 Tage fällt (mit unserem Rechner lassen sich sämtlich Aufenthalte überprüfen, sowohl in der Vergangenheit liegende als auch in Zukunft geplante).

Falls Sie sich aktuell im Schengenraum befinden, geben Sie Ihr geplantes Ausreisedatum an, um den aktuellen Aufenthalt zu überprüfen.

Mithilfe unseres Schengen-Visa-Rechner erfahren Sie sodann, wie viele Tage Sie sich im relevanten Zeitraum bereits im Schengenraum aufhalten und ob die (geplante) Einreise zu früh (*) bzw. die (geplante) Ausreise zu spät (**) ist.

Dies zu berechnen ist teilweise nicht ganz einfach. Bei der Berechnung der Aufenthaltsdauer wird im Wege einer sogenannten Rückwärtsrechnung der zurückliegende Zeitraum berücksichtigt.  Das heißt, dass für jeden individuellen Tag berechnet wird, ob Sie sich in den letzten 180 Tagen für 90 Tage im Schengenraum aufgehalten haben.

Maximale Tage sollten nicht überschritten werden

Bei einem Aufenthalt in einem Schengen-Staat mit einem Schengenvisum (oder auch ohne Visum als Drittstaatsangehöriger eines von der Visumspflicht befreiten Staates) muss unbedingt die Maximallaufzeit des erlaubten Aufenthalts beachtet werden.

Ein Aufenthalt ist für 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen erlaubt (vgl. Verordnung (EG) Nr. 810/2009 und Verordnung (EU) 2018/1806).

Es sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass diese Aufenthaltsdauer nicht überschritten wird. Umso ärgerlicher ist es, dass die genaue Berechnung, bis wann ein Aufenthalt erlaubt ist, beziehungsweise ab wann wieder in einen Schengen Staat eingereist werden darf, gar nicht so einfach ist.

Sollten Sie sich diesbezüglich unsicher sein, dann können Sie sich über unseren Schengen-Visa-Rechner vergewissern.

Konsequenzen bei Überschreitung

Die Überschreitung des erlaubten Aufenthalts kann zu ernsten Konsequenzen führen. So kann eine Überschreitung der 90 Tage vom Erlass eines Einreiseverbot über ein Bußgeld bis hin zur Freiheitsstrafe führen.

Welche Konsequenzen eine Überschreitung der 90 Tage für Sie hat, kann pauschal nicht beantwortet werden, dies hängt vielmehr vom Einzelfall ab; Insbesondere davon, um wie viele Tage der Aufenthalt überschritten wurde und ob dies vorsätzlich geschah oder nicht.

Dennoch ist zu beachten, dass bei der Überschreitung der 90 Tage eine Straftat im Sinne des § 95 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG vorliegen kann.

Nicht nur die Ausreise entscheidend

Zu beachten ist auch, dass nicht nur der Ausreisetag relevant ist, sondern, dass auch darauf geachtet werden muss, wann eine Wiedereinreise frühestens wieder möglich ist. Haben Sie ihr „90-Tage Kontingent“ in den letzten 180 Tagen ausgeschöpft, so ist eine Wiedereinreise nicht direkt wieder möglich.

Denn eine zu frühe Wiedereinreise, führt ebenfalls dazu, dass die 90 Tage überschritten werden und kann mithin zu denselben Konsequenzen führen, wie eine zu späte Ausreise. Auch dies ist unserem Rechner zu entnehmen.

Wichtig!

Eine Ausreise aus Deutschland reicht nicht aus!

Wie der Name „Schengenvisum“ bereits sagt, berechtigt dieses Visum nicht nur zum Aufenthalt in Deutschland, sondern im ganzen Schengenraum. Das bedeutet jedoch auch, dass für die Beendigung des Aufenthalts eine Ausreise aus dem gesamten Schengenraum notwendig ist.