Rechtliche Themen von unseren Experten kurz und verständlich erklärt
Welche Auslandsvertretung ist für mich zuständig?
Deutschland unterhält in so gut wie jedem Staat der Welt Botschaften oder Konsulate. Oft gibt es nur eine Botschaft pro Staat – diese ist dann für alle Menschen aus diesem Staat zuständig. Gerade in großen Ländern gibt es allerdings oft mehrere Konsulate, die jeweils für eine Region zuständig sind. Die genaue Zuständigkeitsverteilung wird dann auf der Website der Botschaft erklärt. Eine Karte aller deutschen Auslandsvertretungen finden Sie hier.
Die Abkürzung BVA steht für Bundesverwaltungsamt. Das Bundesverwaltungsamt kümmert sich zentral um Verwaltungsaufgaben, die in der Zuständigkeit des Bundes liegen. Da für Einbürgerungen grundsätzlich die einzelnen Bundesländer zuständig sind, bearbeitet das Bundesverwaltungsamt nur Einbürgerungsanträge, die aus dem Ausland heraus gestellt werden. Außerdem fallen Anträge auf Beibehaltung oder Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit in das Zuständigkeitsgebiet des Bundesverwaltungsamts, ebenso wie Anträge auf Feststellung des (Nicht-)Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit oder der Erklärungserwerb.
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