|

Chancenkarte Punktesystem 2024

BERECHNEN SIE IHRE PUNKTZAHL FÜR DIE CHANCENKARTE 2024 – SO FUNKTIONIERT DAS PUNKTESYSTEM

Habe ich genug Punkte für eine Chancenkarte?

Ab dem 1. Juni 2024 gibt es in Deutschland eine Chancenkarte. Es gibt zwei Wege, sich für eine solche Karte zu qualifizieren: Entweder über eine Einstufung als Fachkraft nach § 18 Abs. 3 AufenthG oder über ein ausdifferenziertes Punktesystem. Wenn Sie als Fachkraft gelten, so haben Sie einen erleichterten Zugang zur Chancenkarte. Sollten Sie jedoch keine Fachkraft sein, bestimmt sich die Frage, ob Sie eine Chancenkarte erhalten können, nach diesem Punktesystem. Mit unserem einfachen, kostenlosen Punkte-Rechner können Sie schnell und unkompliziert herausfinden, ob Sie für eine Chancenkarte in Betracht kommen.

Punkte-rechner Chancenkarte

Grundlagen des Punkte-Rechners zur Chancenkarte

Grundlage dieses Rechners sind die entsprechenden Normen aus dem Aufenthaltsgesetz, insbesondere § 20b AufenthG und die dazugehörige Anlage zum AufenthG. Dieser Test kann die Punktzahl berechnen, die Sie auf dieser Grundlage erhalten, und feststellen, ob diese Punktzahl zum Erhalt einer Chancenkarte ausreicht. Außerdem fragt dieser Test die allgemeinen Grundvoraussetzungen der Chancenkarte ab. Dennoch kann kein noch so gut entwickelter Test alle Eventualitäten des wirklichen Lebens abdecken. Wenn sie eine fundierte, abschließende rechtliche Einschätzung Ihres Falles wünschen, dann nehmen Sie gerne mit unseren Anwälten Kontakt auf. Wir beraten Sie zu allen Fragen rund um das Thema Chancenkarte. 

Ausbildung oder Studium

Der Punkte-Rechner für die Chancenkarte beginnt mit der Frage, ob Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung, einen Hochschulabschluss oder einen von einer deutschen Auslandshandelskammer erworbenen Berufsabschluss besitzen. Diese Frage ist deshalb besonders wichtig, weil Sie über das Punktesystem nur dann eine Chancenkarte bekommen können, wenn Sie im Ausland ein Studium oder eine mindestens zweijährige Ausbildung abgeschlossen haben, die dort staatlich anerkannt ist, oder wenn Sie über einen Berufsabschluss von einer deutschen Auslandshandelskammer verfügen. An sich bringt Ihnen keiner dieser Abschlüsse Punkte, aber wenn Sie keinen der drei besitzen, erfüllen Sie die Voraussetzungen für den Erhalt einer Chancenkarte nicht. 

Allerdings gibt es davon eine Ausnahme, nämlich in dem Fall, dass Sie eine ausländische Ausbildung absolviert haben, für die eine Behörde festgestellt hat, dass zur Feststellung der Gleichwertigkeit mit einer deutschen Ausbildung oder zur Erteilung einer Berufsausübungserlaubnis Anpassungs- oder Ausgleichsmaßnahmen oder weitere Qualifikationen nötig sind. In diesem Fall können Sie auch dann eine Chancenkarte über das Punktesystem erhalten, wenn sie über keine der drei abgefragten Qualifikationen verfügen. 

Mehr zu den allgemeinen Voraussetzungen einer Chancenkarte und zu ihren Vorteilen finden Sie hier. 

Berufserfahrung

Als nächstes fragen wir nach Ihrer Berufserfahrung. Wenn Sie in den letzten sieben Jahren mehr als fünf Jahre Berufserfahrung sammeln konnten, erhalten Sie 3 Punkte. Für zwei Jahre Berufserfahrung in den vergangenen fünf Jahren erhalten Sie 2 Punkte. Für Berufserfahrung unter zwei Jahren gibt es leider keine Punkte. Wichtig ist hierbei: Geben Sie hier nur Berufserfahrung an, die Sie in dem Berufsfeld haben, für welches Sie Ihre Ausbildung oder Ihr Studium befähigt. Wenn Sie beispielsweise Mathematik studiert haben, erhalten Sie nur Punkte für Berufserfahrung in mathematischen Berufen. 

Berufsfeld

Im Anschluss fragen wir ab, in welchem Berufsfeld Ihre Ausbildung erfolgte. Sie erhalten nämlich 1 Punkt, wenn ihre Berufsausbildung oder ihr Hochschulabschluss in einem sogenannten Mangelberuf erfolgte, also einem Beruf, der hierzulande besonders nachgefragt wird. 

Aufzählung der Mangelberufe:

  • Fachkräfte in der Informations- und Kommunikationstechnologie
  • Architekten
  • Designer
  • Ärzte (inkl. Zahnärzte und Tierärzte)
  • Physiotherapeuten
  • Ingenieure und Ingenieurswissenschaftler
  • Mathematiker
  • Naturwissenschaftler
  • Lehrer
  • Raum-, Stadt- und Verkehrsplaner
  • Führungskräfte in der Produktion, im Bau und in der Logistik
  • Führungskräfte im Gesundheitswesen

Sprachkenntnisse

Als nächstes fragen wir ab, wie gut Ihre Sprachkenntnisse sind. Das hat zweierlei Gründe. Zunächst erhalten Sie nämlich 3 Punkte für Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 oder besser, 2 Punkte für Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1, und 1 Punkt für Deutschkenntnisse auf dem Niveau A2. Zusätzlich erhalten Sie für Englischkenntnisse auf dem Niveau C1 ebenfalls 1 Punkt. 

Doch noch viel wichtiger: Wenn Sie nicht entweder Grundkenntnisse der deutschen Sprache (mindestens Niveau A1) oder Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 oder höher nachweisen können, können Sie überhaupt keine Chancenkarte erhalten.  

Alter

Wir fragen Sie außerdem, wie alt Sie sind. Das hat den Hintergrund, dass die Chancenkarte bevorzugt an jüngere Personen vergeben werden soll. Wer 35 Jahre oder jünger ist, erhält daher 2 Punkte, wer 40 Jahre oder jünger ist, bekommt 1 Punkt. 

Aufenthalte in der Vergangenheit

Wenn Sie sich innerhalb der letzten fünf Jahre für mindestens sechs Monate in Deutschland aufgehalten haben, erhalten Sie 1 Punkt. Dieser Aufenthalt muss rechtmäßig, also mit einem entsprechenden Visum oder Aufenthaltstitel, und ununterbrochen erfolgt sein. Kleinere Unterbrechungen wie etwa ein kurzer Besuch von Familie oder Freunden, die nicht dazu führen, dass der Schwerpunkt des Aufenthalts insgesamt nicht mehr in Deutschland lag, sind allerdings unproblematisch. 

Ehepartner

Als nächstes fragen wir, ob Sie einen Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner haben, der ebenfalls eine Chancenkarte beantragen möchte. Wenn dies der Fall ist und ihr Ehepartner ebenfalls die Voraussetzungen der Chancenkarte erfüllt und diese bei derselben Auslandsvertretung oder Ausländerbehörde wie Sie beantragt, erhalten Sie beide 1 Punkt. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass sie beide gemeinsam nach Deutschland einreisen und bei der Antragstellung jeweils auf den Antrag des Partners Bezug nehmen.  

Finanzielle Mittel

Zum Schluss fragen wir noch danach, ob Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen. Dafür gibt es zwar keine Punkte, aber es ist eine zwingende Voraussetzung der Chancenkarte, dass Sie den Lebensunterhalt von Ihnen und unter Umständen auch von Ihren nahen Angehörigen sichern können. Dies können Sie entweder durch ein Sperrkonto nachweisen, von dem Sie pro Monat nur einen bestimmten Betrag abheben können. Im Jahr 2024 müssen Sie dort für jeden Monat 1.027Euro, also für ein Jahr insgesamt 12.324 Euro hinterlegen. Alternativ können Sie die Sicherung Ihres Lebensunterhalts auch mit einer Verpflichtungserklärung oder gegebenenfalls mit einem Arbeitsvertrag, der ein ausreichendes monatliches Einkommen erkennen lässt, nachweisen. 

Das Punktesystem auf einen Blick

In der folgenden Tabelle haben wir Ihnen noch einmal übersichtlich zusammengestellt, für welche Qualifikationen und Eigenschaften es wie viele Punkte gibt. Die Tabelle stützt sich dabei auf § 20b Abs. 1 und 2 AufenthG sowie die dazugehörige Anlage. Wenn Sie mindestens 6 Punkte erhalten, können Sie in Deutschland eine Chancenkarte erhalten. 

Bedingung Punkte
Ausländische Berufsausbildung, für die eine Behörde festgestellt hat, dass zur Feststellung der Gleichwertigkeit mit einer deutschen Ausbildung oder zur Erteilung einer Berufsausübungserlaubnis Anpassungs- oder Ausgleichsmaßnahmen oder weitere Qualifikationen erforderlich sind 4
Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 3
Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 2
Deutschkenntnisse auf dem Niveau A2 1
Englischkenntnisse auf dem Niveau C1 1
Fünf Jahre einschlägiger Berufserfahrung in den vergangenen sieben Jahren in einem Beruf, zu dem die Ausbildung oder das Studium befähigt 3
Zwei Jahre einschlägiger Berufserfahrung in den vergangenen fünf Jahren in einem Beruf, zu dem die Ausbildung oder das Studium befähigt 2
Berufsausbildung oder Hochschulabschluss in Mangelberuf (§ 18g Abs. 1 S. 2 Nr. 1) 1
35 Jahre oder jünger 2
40 Jahre oder jünger 1
Mindestens sechs Monate rechtmäßiger ununterbrochener Aufenthalt in Deutschland in den vergangenen fünf Jahren 1
Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner erfüllt Voraussetzungen der Chancenkarte, hat diese bei derselben Stelle beantragt, reist gemeinsam nach Deutschland ein und der Antrag nimmt darauf Bezug 1

Antragstellung der Chancenkarte

Sie haben 6 Punkte oder mehr? Wunderbar!

Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung Ihrer Chancenkarte, sodass Sie sich schon bald auf den Weg nach Deutschland machen können, um hier Arbeit zu finden.