Nein, im Gegensatz zu anderen Aufenthaltstiteln sind für den Erhalt der Blauen Karte EU keine deutschen Sprachkenntnisse erforderlich. Das gilt sowohl für den Antragsteller als auch für seine Familie.
Wenn Sie Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) vorweisen können, besteht bei einer Blauen Karte EU die Möglichkeit, bereits nach 21 Monaten eine unbefristete Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Allerdings sind Sprachkenntnisse grundsätzlich nicht zwingend erforderlich. Ohne Sprachkenntnisse verlängert sich die Wartezeit für die Möglichkeit der Beantragung einer unbefristeten Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis auf 27 Monate.