Kanzlei-RT&Partner-FAQ-zur-Blauen-Karte-EU

Was zählt zum Bruttogehalt für die Gehaltsgrenze bei einer Blauen Karte EU?

Grundsätzlich können bestimmte zusätzliche Zahlungen zum Bruttogrundgehalt gerechnet werden. Diese Zahlungen zählen dann zum Mindestgehalt, wenn die Zuschläge fest im Arbeitsvertrag vereinbart und nicht von dem Einritt von bestimmten Bedingungen abhängig sind. Nicht jeder Gehaltsbestandteil ist hierbei von vornerein klar und Bedarf im Zweifel einer individuellen Prüfung.

Weitere Fragen?

Wir beraten Sie gerne