Die Gesetzesänderung, die die Chancenkarte einführt, tritt am 1. Juni 2024 in Kraft. Ab dann können Sie diese bei der zuständigen Auslandsvertretung oder Ausländerbehörde beantragen.
Für Fachkräfte findet das Punktesystem keine Anwendung. Sie brauchen also überhaupt keine Mindestpunktzahl, um eine Chancenkarte zu erhalten. Fachkraft ist laut § 18 Abs. 3 AufenthG, wer eine Berufsausbildung oder ein Studium entweder in Deutschland abgeschlossen hat oder einen solchen Abschluss im Ausland erworben hat, sofern der ausländische Abschluss in Deutschland anerkannt ist oder als gleichwertig bzw. vergleichbar gilt.
Ja. Dafür haben wir unseren kostenlosen Punkterechner entwickelt. Damit können Sie das Punktesystem der Chancenkarte schnell und einfach verstehen. Wenn Sie mit unserem Rechner herausfinden möchten, ob Sie für eine Chancenkarte in Frage kommen, dann klicken Sie hier.
Um eine Chancenkarte zu erhalten, müssen Sie grundsätzlich mindestens einfache deutsche Sprachkenntnisse (Niveau A1) oder Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 nachweisen können. Eine Ausnahme davon gilt nur für Fachkräfte im Sinne des § 18 Abs. 3 AufenthG, also Personen mit einem in Deutschland anerkanntem ausländischen Hochschulabschluss, einem in Deutschland erworbenen Hochschul- oder Berufsausbildungsabschluss, oder mit einem ausländischen Ausbildungs- oder Hochschulabschluss, der mit einem deutschen Abschluss vergleichbar oder gleichwertig ist.
Wenn Sie besonders gute Sprachkenntnisse haben, bekommen Sie dafür im Punktesystem der Chancenkarte mehr Punkte. Für Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 oder besser gibt es 3 Punkte, für Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 gibt es 2 Punkte, und 1 Punkt für Deutschkenntnisse auf dem Niveau A2. Für Englischkenntnisse auf dem Niveau C1 oder besser erhalten Sie ebenfalls 1 Punkt.
Wer eine Chancenkarte erhalten möchte, muss nachweisen können, dass sein Lebensunterhalt und unter Umständen auch der seiner engen Familie gesichert ist. Dieser Nachweis kann zum Beispiel durch ein sogenanntes Sperrkonto erfolgen, von dem Sie jeden Monat nur einen gewissen Betrag abheben dürfen. Im Jahr 2025 müssen Sie dort für jeden Monat 1.091 Euro, also für ein Jahr insgesamt 13.092 Euro hinterlegen. Auch eine Verpflichtungserklärung kann als Nachweis der Sicherung Ihres Lebensunterhalts dienen.
Wenn Sie während Ihrer Arbeitssuche mit der Chancenkarte einem Nebenjob nachgehen wollen und dafür bereits einen Arbeitsvertrag unterzeichnet haben, können Sie gegebenenfalls auch damit nachweisen, dass Sie über ein ausreichendes Einkommen verfügen.
Die Chancenkarte berechtigt zur Jobsuche in Deutschland. Doch wie lange ist die Chancenkarte gültig? Grundsätzlich kann eine Chancenkarte für bis zu ein Jahr erteilt werden. Wie lange Sie mit Ihrer Karte in Deutschland bleiben können, richtet sich aber ausschließlich nach dem Ablaufdatum Ihrer eigenen Chancenkarte. Wenn Ihre Jobsuche in Deutschland erfolgreich war, können Sie einen anderen Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit beantragen, um so längerfristig in Deutschland zu bleiben.
Um eine Niederlassungserlaubnis nach § 9 AufenthG zu erhalten, müssen Sie sich für einen gewissen Mindestzeitraum, grundsätzlich fünf Jahre, in Deutschland aufgehalten haben. Die Zeit, während der Sie eine Chancenkarte zur Jobsuche besessen haben, zählt jedoch nicht zu diesem Zeitraum dazu. Das regelt § 20a Abs. 6 AufenthG. Anders sieht es allerdings bei der sogenannten Folge-Chancenkarte aus: Etwaige Aufenthaltszeiten mit dieser Aufenthaltserlaubnis können Sie sich für eine Niederlassungserlaubnis voll anrechnen lassen.
Die Chancenkarte müssen Sie bei Ihrer deutschen Auslandsvertretung beantragen, also bei der Botschaft oder dem Konsulat, das für Ihre Region zuständig ist. Welche das ist, können Sie über den Konsulatfinder des Auswärtigen Amtes herausfinden.
Wenn Sie sich bereits in Deutschland befinden, müssen Sie die Chancenkarte bei der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde beantragen.
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