Wenn Sie eine doppelte Staatsbürgerschaft erhalten wollen, muss dies allerdings auch nach dem Staatsangehörigkeitsrecht Ihres Herkunftslandes möglich sein. Einige Länder schreiben vor, dass ihre Staatsangehörigkeit bei Einbürgerung in ein anderes Land automatisch verloren geht.
Diese Länder sind insbesondere:
- Äthiopien
- Bhutan
- China
- Elfenbeinküste (Cote d’ Ivoire)
- Guinea
- Honduras, wenn die honduranische Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erworben wurde
- Indien
- Indonesien
- Japan
- Kamerun
- Kasachstan
- Komoren, wenn die betroffene Person das 21. Lebensjahr vollendet hat.
- Kongo, Demokratische Republik (COD)
- Kuba
- Libyen
- Madagaskar
- Mauretanien
- Mikronesien
- Monaco
- Myanmar
- Namibia
- Nepal
- Papua-Neuguinea, wenn die betroffene Person das 18. Lebensjahr vollendet hat
- São Tomé und Príncipe
- Senegal
- Simbabwe, wenn die betroffene Person das 21. Lebensjahr vollendet hat (volljährig ist)
- Sri Lanka
- Südafrika, wenn die betroffene Person das 18. Lebensjahr vollendet hat
- Südkorea (Republik Korea)
- Suriname
- Tansania, wenn die betroffene Person das 18. Lebensjahr vollendet hat
- Tonga
- Trinidad und Tobago