Das modernisierte Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) ist am 27. Juni 2024 in Kraft getreten. Seit diesem Zeitpunkt gilt die neue Rechtslage, nach der ein Verzicht auf die aktuelle Staatsbürgerschaft für die Einbürgerung in Deutschland nicht mehr erforderlich ist. Grundsätzlich gilt die neue Rechtslage für Sie, wenn Ihnen nach dem 27. Juni 2024 die Einbürgerungsurkunde ausgehändigt wird.
Vor Aushändigung der Einbürgerungsurkunde erhält man zunächst eine Einbürgerungszusicherung, die in der Regel für 2 Jahre gültig ist. Vor dem 27. Juni wurde man mit Erteilung der Einbürgerungszusicherung aufgefordert, einen Nachweis über die Aufgabe der aktuellen Staatsbürgerschaft einzureichen, damit dann anschließend die Einbürgerungsurkunde ausgehändigt werden kann. Dafür hatte man Zeit, solange die Einbürgerungszusicherung gilt.
Wenn Sie vor dem 27. Juni 2024 eine Einbürgerungszusicherung erhalten haben, sollten Sie nach diesem Tag ohne Verzicht auf Ihre aktuelle Staatsbürgerschaft um Bestimmung eines Termins zur Aushändigung der Einbürgerungsurkunde bitten. Gerne beraten Sie unsere Anwälte dazu.