Ja, die (Kern-)Familie kann Sie begleiten. Als Inhaber einer Blauen Karte können Sie nicht nur Ihre noch nicht volljährigen Kinder und Ihren Ehepartner mit nach Deutschland holen, sondern darüber hinaus auch Ihre Eltern. Wenn Ihr Ehepartner auch in Deutschland lebt, können Sie sogar dessen Eltern, also Ihre Schwiegereltern, zu sich holen. Diese Regelung wurde mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz von 2023 neu geschaffen und gilt erst für Inhaber einer Blauen Karte, die diese im März 2024 oder später erhalten haben.
Für den Familiennachzug zu Inhabern einer Blauen Karte EU gelten außerdem weniger strenge Voraussetzungen. So müssen Sie in diesem Fall nach § 29 Abs. 5 AufenthG nicht nachweisen können, dass ausreichend Wohnraum für Sie und Ihre Familienmitglieder besteht. Außerdem ist Ihr Ehepartner gemäß § 30 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 AufenthG davon befreit, Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen zu müssen. Sie können also sowohl Ihren Ehepartner als auch Ihre Kinder selbst dann mit nach Deutschland holen, wenn keiner von ihnen Deutsch spricht. Außerdem dürfen Ihre Familienmitglieder in Deutschland uneingeschränkt arbeiten und sogar selbstständig tätig werden. Und sie sollten in der Regel einen Anspruch darauf haben, an einem Integrationskurs teilzunehmen. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Website des BAMF.
Der Familiennachzug kann ebenfalls bereits im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens beantragt werden, was den Vorteil hat, dass die Bearbeitungsdauer des Antrags für Sie und Ihre Familie identisch ist. Sie können gemeinsam nach Deutschland einreisen.