Kanzlei-RT&Partner-FAQ-zur-Blauen-Karte-EU

Kann Ihre Familie Sie als Inhaber einer Blauen Karte EU begleiten?

Ja, die (Kern-)Familie kann Sie begleiten. Ehegatten und Kinder können im Rahmen des sogenannten Familiennachzugs mit Ihnen zeitgleich eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis beantragen und erhalten. Der Familiennachzug kann ebenfalls bereits im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens beantragt werden, was den Vorteil hat, dass die Bearbeitungsdauer des Antrags für Sie und Ihre Familie identisch ist. Sie können gemeinsam nach Deutschland einreisen. Den Familienmitgliedern eines Inhabers einer Blauen Karte EU ist es sofort gestattet, uneingeschränkt zu arbeiten oder selbständig tätig zu sein.

Weitere Fragen?

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