Blaue Karte EU England & Brexit

Die Blaue Karte EU für Engländer

Bis vor einigen Jahren, war es für Staatsbürger des Vereinigten Königreichs noch ohne weiteres möglich in Deutschland eine berufliche Tätigkeit aufzunehmen. Als Bürger eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union galt der in Art. 45 AEUV festgesetzte Grundsatz der Freizügigkeit, welcher es EU-Bürgern ermöglicht, in anderen EU-Mitgliedsstaaten ohne weitere Voraussetzungen zu arbeiten und zu wohnen.

Mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU, oftmals auch als Brexit bezeichnet, änderte sich die Lage. Aufgrund des Brexits entfällt auch die Geltung des Freizügigkeit-Grundsatzes, weshalb britische Staatsbürger nicht mehr ohne weiteres in Deutschland arbeiten und ihren dauerhaften Wohnsitz nehmen können.

Als Drittstaatsangehöriger, benötigen Personen aus dem Vereinigten Königreich ein Aufenthaltstitel, um innerhalb Deutschlands einer Erwerbstätigkeit nachgehen zu können. Nach dem Brexit besteht die wohl beste Möglichkeit für UK-Staatsbürger eine solche Arbeitsgenehmigung zu erhalten in der Form einer Blauen Karte EU.

Voraussetzungen für den Erwerb einer Blaue Karte EU für Engländer nach dem Brexit

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Für die Einreise nach Deutschland wird grundsätzlich ein nationales Visum benötigt, um in der Folge die Blaue Karte EU beantragen zu können. Bereits hierbei zeigt sich jedoch ein Vorteil, den die englischen Staatsbürger genießen.

Im Regelfall entfällt der zeitaufwendige Schritt, ein nationales Visum zu beantragen. Die Staatsbürger der sog. privilegierten Staaten benötigen kein Einreisevisum für die Beantragung der Blaue Karte EU in Deutschland. Zu diesen Ländern gehören auch das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland. Dies vereinfacht den Beantragungsprozess enorm. Neben Großbritannien sind auch die USA, Kanada, Südkorea, Japan, Israel, Australien und Neuseeland von der Notwendigkeit eines Einreisevisums befreit.

Dennoch müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, um als Brite eine Blaue Karte EU in Deutschland beantragen zu können:  

  1. Erfüllung einer bestimmten Mindestgehaltsgrenze,
  2. Innehaben eines in Deutschland anerkannten Hochschulabschlusses,
  3. und eventuell Besitz einer Erlaubnis zur Berufsausübung.

Weiterführende Informationen zum Erhalt der Blaue Karte EU und zur Blaue Karte EU allgemein finden Sie hier (Stand: Nov. 2023).

Zuständigkeit

Eine allgemein zuständige Behörde für die Beantragung der Blaue Karte EU für Engländer kann nicht genannt werden. Dies liegt daran, dass die zuständige Behörde variiert, je nachdem in welcher Stadt bzw. Gemeinde sich der künftige Wohnort befinden wird.

Weitere Vorteile der EU Blaue Karte für Engländer nach dem Brexit

Infolge des Brexits haben englische Staatsbürger einige mit dem freien Binnenmarkt der EU verbundene Vorteile, wie die zuvor erwähnte Freizügigkeit, verloren. Die Blaue Karte EU für Engländer eröffnet einige dieser Möglichkeiten wieder. Inhaber der Blaue Karte EU haben einen problemlosen Zugang zum Arbeitsmarkt in Deutschland und können ohne Weiteres in Deutschland leben.

Innerhalb von 21 Monaten ermöglicht es die Blaue Karte EU für Engländer, einen unbefristeten Aufenthaltstitel wie etwa die Niederlassungserlaubnis zu beantragen, falls ein deutsches Sprachlevel von B1 vorhanden ist. Ansonsten kann nach 27 Monaten eine unbefristete Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis beantragt werden, wenn einfache Sprachkenntnisse nachgewiesen werden können.

Wenn Sie beabsichtigen in Deutschland erwerbstätig zu werden und nun in Folge des Brexits eine Blaue Karte EU benötigen, unterstützen wir Sie gerne während des ganzen Beantragungsprozesses.

Mehr Informationen zur Blauen Karte EU finden sie hier.