Visum für IT-Fachkräfte

Sonderregelung: Visum für IT-Fachkräfte

Seit dem 01. März 2022 besteht durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz die Möglichkeit für IT-Spezialisten, unabhängig von einem Abschluss eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung in Deutschland zu erhalten. Hierfür benötigen diese jedoch berufspraktische Erfahrung im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie.

Visum für IT-Fachkräfte

Um ein Visum zum Arbeiten als IT-Spezialist zu erhalten, müssen Sie insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Konkretes Jobangebot
  • Mindestens drei Jahre Berufserfahrung
  • Bruttojahresgehalt von EUR 52.560,- (2023)
  • Nachweisbare theoretische Kenntnisse
  • Deutschkenntnisse Niveau B1

Für die Einwanderung von Fachkräften aus Nicht-EU-Drittstaaten braucht es in der Regel eine anerkannte Qualifikation. Im Hinblick darauf, dass es im IT-Bereich jedoch in einigen Ländern keine vergleichbaren Berufsausbildungen gibt, wurde durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz eine Ausnahme für IT-Spezialisten geschaffen. Diese können eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung unter bestimmten Voraussetzungen auch unabhängig von einer anerkannten Qualifikation erhalten. 

Um ein Visum für IT-Fachkräfte erhalten zu können muss Ihnen ein konkretes Jobangebot im IT-Bereich in Deutschland vorliegen.

Darüber hinaus müssen Sie in den vergangenen sieben Jahren, mindestens drei Jahre Berufserfahrung im IT-Bereich aufweisen können. Diese Berufserfahrung muss Sie für die Ausübung, des in Deutschland angestrebten Berufes, ausreichend qualifizieren. Sie müssen also auch über genügende theoretische Kenntnisse verfügen, die Sie durch Schulungen und Prüfungen nachweisen können. Diese Kenntnisse und Ihre Berufserfahrung müssen mit dem Niveau einer akademischen Fachkraft vergleichbar sein.

In der Regel müssen Sie über Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) verfügen. Hiervon kann jedoch in Einzelfällen abgesehen werden, wenn die Arbeitssprache im angestrebten Job nicht Deutsch sein sollte.

Grundsätzlich bedarf es auch der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, diese überprüft, ob es sich bei den Bedingungen Ihrer Beschäftigung um solche handelt, die mit denen inländischer Beschäftigter vergleichbar sind.

Perspektive

Wenn Sie ein Visum zum Arbeiten für IT-Spezialisten mit berufspraktischer Erfahrung erhalten haben, so kann dieses, solange das Arbeitsverhältnis besteht, in der Regel immer verlängert werden.

Auch ermöglicht diese Aufenthaltserlaubnis das Leben in Deutschland zusammen mit der Familie.

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