Visum für IT-Fachkräfte

Sonderregelung: Visum für IT-Fachkräfte

Schon seit dem 01. März 2022 besteht durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz die Möglichkeit für IT-Spezialisten, unabhängig von einem Abschluss eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung in Deutschland zu erhalten. Seit dem 18. November 2023 ist es ihnen sogar möglich, ohne Abschluss eine Blaue Karte EU zu beantragen. Hierfür benötigen diese jedoch berufspraktische Erfahrung im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie.

Blaue Karte EU für IT-Spezialisten

Grundsätzlich müssen Fachkräfte, die eine Blaue Karte beantragen, nachweisen können, dass sie eine Hochschulausbildung abgeschlossen haben. Allerdings sind IT-Experten auf dem deutschen Arbeitsmarkt gefragt wie nie zuvor. Deshalb hat der Gesetzgeber beschlossen, ihnen die Beantragung einer Blauen Karte EU zu ermöglichen, selbst wenn sie über keinen Hochschulabschluss verfügen. Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Konkretes Jobangebot
  • Bruttojahresgehalt von 41.041,80 Euro (2024)
  • Drei Jahre Berufserfahrung in den vergangenen sieben Jahren
  • Nachweisbare theoretische Kenntnisse

Zunächst muss ein konkretes Jobangebot im IT-Bereich vorliegen. Die angebotene Bezahlung muss mindestens 41.041,80 Euro brutto pro Jahr betragen, also die Gehaltsgrenze für sogenannte Mangelberufe, die besonders nachgefragt sind, erfüllen.

Außerdem müssen Bewerber in den vergangenen sieben Jahren mindestens drei Jahre Berufserfahrung in dem Feld, in dem sie in Deutschland arbeiten möchten, gesammelt haben.

Zwar brauchen IT-Spezialisten für die Beantragung einer Blauen Karte EU keinen Hochschulabschluss, trotzdem müssen sie aber theoretische Kenntnisse in der IT nachweisen können, die mit denen von Hochschulabsolventen vergleichbar sind. Dieser Nachweis lässt sich etwa durch Schulungen oder das Ablegen von Prüfungen erbringen.

Vorteile einer Blauen Karte EU

Wie oben bereits erwähnt, besteht neben der Beantragung einer Blauen Karte EU auch die Möglichkeit, ein Visum für IT-Fachkräfte zu erlangen. Allerdings bietet die Blaue Karte diesem Visum gegenüber viele Vorteile. Am offensichtlichsten ist die um mehr als EUR 10.000,- niedrigere Gehaltsgrenze. Ebenfalls eine große Erleichterung: Für die Blaue Karte EU müssen – anders als für das IT-Visum – keine Deutschkenntnisse nachgewiesen werden. Außerdem können Inhaber einer Blauen Karte EU schneller eine Niederlassungserlaubnis beantragen und mehr Mitglieder ihrer engen Familie nachholen. Wir raten Ihnen also auf jeden Fall dazu, die Blaue Karte EU zu beantragen.

Zur Übersichtlichkeit erklären wir Ihnen nachfolgend dennoch kurz das Visum für IT-Fachkräfte und dessen Voraussetzungen.

Visum für IT-Fachkräfte

Um ein Visum zum Arbeiten als IT-Spezialist zu erhalten, müssen Sie insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Konkretes Jobangebot
  • Drei Jahre Berufserfahrung
  • Bruttojahresgehalt von 54.360 Euro (2024)
  • Nachweisbare theoretische Kenntnisse
  • Deutschkenntnisse Niveau B1

Wie auch bei der Blauen Karte EU muss Ihnen ein konkretes Jobangebot im IT-Bereich in Deutschland vorliegen, allerdings in diesem Fall mit einem deutlich höheren Mindestgehalt.

Darüber hinaus müssen Sie erneut mindestens drei Jahre Berufserfahrung im IT-Bereich in den vergangenen sieben Jahren und theoretische Kenntnisse auf dem Niveau von Hochschulabsolventen aufweisen können.

Außerdem müssen Sie in der Regel über Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) verfügen. Hiervon kann jedoch in Einzelfällen abgesehen werden, wenn die Arbeitssprache im angestrebten Job nicht Deutsch sein sollte.

Grundsätzlich bedarf es auch der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, diese überprüft, ob es sich bei den Bedingungen Ihrer Beschäftigung um solche handelt, die mit denen inländischer Beschäftigter vergleichbar sind.