Blaue Karte EU Indien
Blaue Karte Eu für Indische staatsbürger
Sie sind indischer Staatsbürger und möchten in Deutschland und der Europäischen Union arbeiten? Dann könnte die Blaue Karte EU Ihr Schlüssel sein, um die vielen Möglichkeiten, die Deutschland zu bieten hat, zu erschließen. Die Blaue Karte ist ein Aufenthaltstitel, der sich an hochqualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten richtet und ihnen erlaubt, in allen EU-Mitgliedstaaten zu arbeiten und zu leben.
Vorteile einer Blaue Karte EU
Die Blaue Karte EU ist eine beliebte Option für Fachkräfte, die in Deutschland arbeiten möchten. Und das aus gutem Grund: Sie ermöglicht den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt unter denselben Bedingungen, mit denselben Rechten und Schutzmaßnahmen, die deutsche Staatsbürger genießen. Außerdem können die Empfänger der Blauen Karte ihre Familienangehörigen mitbringen. Und wenn Sie erst einmal Inhaber einer Blauen Karte EU sind, ist der Weg zu einem dauerhaften Aufenthaltsrecht recht einfach. Nicht zuletzt sind Sie in guter Gesellschaft, denn mehr als ein Viertel der Karteninhaber sind Inder.
Anforderungen für eine Blaue Karte EU als Inder
Um die Blaue Karte EU in Deutschland zu erhalten, müssen Sie ein gültiges Stellenangebot eines deutschen Arbeitgebers, einen Hochschulabschluss oder eine vergleichbare Qualifikation, die Sie zur Ausübung der angebotenen Tätigkeit befähigt, und ein Gehalt vorweisen, das einen bestimmten Schwellenwert erreicht. Für das Jahr 2024 liegt dieser Schwellenwert bei EUR 45,300 pro Jahr vor Steuern. In bestimmten Arbeitsbereichen gilt jedoch ein niedrigerer Schwellenwert von nur EUR 41.041,80 pro Jahr vor Steuern. Zu diesen Bereichen gehören alle MINT-Fächer (Naturwissenschaften, Technik, Ingenieurwesen und Mathematik), insbesondere die Informationstechnologie (IT), und viele mehr. Eine umfassende Auflistung aller privilegierten Arbeitsbereiche, einen kurzen Ausblick auf die zukünftige Entwicklung der Gehaltsgrenze und einen FAQ-Bereich finden Sie in unserem Hauptartikel zur Blauen Karte EU.
Um festzustellen, ob Ihr Abschluss für die Beantragung einer Blauen Karte ausreichend ist, kann anabin.org eine hilfreiche Quelle sein. Wenn Ihr Abschluss mit „entspricht“ oder „gleichwertig“ bewertet ist und die Hochschule, an der Sie Ihren Abschluss gemacht haben, mit „H+“ bewertet ist, ist Ihr Abschluss ausreichend vergleichbar mit einem deutschen Abschluss. Alternativ können Sie auch eine Vergleichbarkeitsbescheinigung bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen beantragen. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Abschluss in Deutschland anerkannt wird, helfen wir Ihnen gerne weiter.
Wenn Sie ein IT-Spezialist sind, aber keinen vergleichbaren Hochschulabschluss (oder gar keinen Abschluss) haben, können Sie unter Umständen trotzdem eine Blaue Karte EU erhalten. Dafür müssen Sie in den vergangenen sieben Jahren mindestens drei Jahre Berufserfahrung in IT-Berufen gesammelt haben und über theoretische Kenntnisse auf dem Niveau von Studienabsolventen verfügen. Was genau es bei dieser Ausnahme für IT-Spezialisten zu beachten gilt, erklären wir Ihnen in diesem Artikel.
Bewerbungsprozess für die Blaue Karte EU
Die Beantragung einer deutschen Blauen Karte EU von Indien aus kann in zwei Schritte unterteilt werden: Zunächst wird ein Einreisevisum für Deutschland (sogenanntes nationales Visum) benötigt, um nach Deutschland einreisen zu können. Leider gehört Indien nicht zu den privilegierten Ländern, deren Bürger ohne Einreisevisum nach Deutschland einreisen können. Daher ist für indische Staatsangehörige die Beantragung eines Visums obligatorisch, wenn sie eine Blaue Karte EU erwerben möchten. Sie können es bei der deutschen Botschaft in Neu-Delhi oder bei einem der deutschen Konsulate beantragen, je nachdem, welches Konsulat für Ihre Region zuständig ist. Eine detaillierte Auflistung aller Unterlagen, die Sie für Ihren Antrag benötigen, finden Sie auf der Website der deutschen Vertretungen in Indien.
Sobald Sie Ihr Visum erhalten haben und nach Deutschland eingereist sind, müssen Sie den zweiten Schritt des Verfahrens durchführen und die Blaue Karte EU bei der zuständigen nationalen Behörde beantragen. Dies ist die Ausländerbehörde, die für die Stadt oder Region zuständig ist, in der Sie leben wollen. Die für diesen zweiten Antrag benötigten Unterlagen sind mehr oder weniger dieselben wie für Ihr Visum, aber es gibt einige geringfügige Unterschiede von einer Ausländerbehörde zur anderen. Unsere Anwälte haben Erfahrung mit vielen verschiedenen Einwanderungsbehörden und können dafür sorgen, dass Ihr Antrag vollständig ist und den Anforderungen der Behörden entspricht.
Beschleunigtes Verfahren
Aufgrund der Beliebtheit der Blue Card und der personellen Unterbesetzung der Behörden kann zwischen Ihrem nationalen Visumantrag und der endgültigen Erteilung Ihrer Blauen Karte EU viel Zeit vergehen. Dies führt zu Unsicherheiten, sowohl in Bezug auf Ihre Lebenssituation als auch auf Ihre künftige Beschäftigung. Sie können diese Unsicherheit jedoch verringern und den gesamten Prozess erheblich beschleunigen, wenn Sie sich für das „Beschleunigte Fachkräfteverfahren“ entscheiden. Es ermöglicht Ihrem Arbeitgeber, Ihren Antrag in Ihrem Namen einzureichen, und verkürzt die Bearbeitungszeit sowohl für Ihr Einreisevisum als auch für Ihren Blue-Card-Antrag in der Regel auf jeweils höchstens drei Wochen. Weitere Informationen zu diesem Verfahren finden Sie auf unserer Hauptseite zu diesem Thema oder kontaktieren Sie unsere Anwälte über das Kontaktformular am Ende dieser Seite.
Wie Anwälte aus Deutschland Ihnen helfen können
Wie Sie gesehen haben, kann die Beantragung einer Blauen Karte EU ein langwieriges und ziemlich anstrengendes Unterfangen sein. Deshalb bieten wir einen umfassenden Antragsservice an, der Sie durch das Verfahren führt. Unser Team von Anwälten hilft Ihnen gerne dabei, sich im Labyrinth der deutschen Bürokratie zurechtzufinden. Wir sorgen dafür, dass Sie so schnell wie möglich hierher ziehen und Ihre Arbeit aufnehmen können, um die Unsicherheit zu minimieren und Ihre Erfolgschancen zu maximieren.