Blaue Karte EU Essen

Die Blaue Karte EU – Der Beantragungsprozess zum Erhalt der Blauen Karte EU in Essen

Anforderungen an den Erwerb einer Blauen Karte EU in Essen

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Grundsätzlich ist der Erwerb einer Blue Card EU an zwei Schritte gekoppelt. Für die Einreise nach Deutschland benötigen Sie ein Einreisevisum in Form eines Nationalen Visums der Kategorie „D“ und anschließend müssen Sie die Blue Card EU in Berlin beantragen.

Hierbei sind die Voraussetzungen für den Erhalt Ihres Einreisevisums deckungsgleich mit denen Ihrer Beschäftigung in Berlin und somit mit den Voraussetzungen für die Erteilung der Blue Card EU.

Um eine Blaue Karte EU in Berlin zu beantragen müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Die Mindestgehaltsgrenze muss erfüllt sein;
  2. Sie müssen einen anerkannten Hochschulabschluss innehaben;
  3. Und falls notwendig eine Berufsausübungserlaubnis.

Die bürokratischen Anforderungen in Deutschland machen es erforderlich, denselben Antrag zweimal zu stellen. Zunächst, um die Einreise überhaupt zu ermöglichen und dann ein zweites Mal, um den elektronischen Aufenthaltstitel Blue Card EU in Berlin und somit eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.

Diese Anforderung der doppelten Antragsstellung gilt jedoch nicht für jeden. Die Staatsbürger einiger Länder benötigen kein Einreisevisum und können somit die Blue Card EU direkt bei der Ausländerbehörde in Berlin beantragen. Diese Länder sind: USA, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, Japan, Kanada, Süd-Korea, Israel, Australien und Neuseeland. Als Staatsbürger eines dieser Länder müssen Sie also nur einen Schritt durchlaufen. Dasselbe gilt für Ausländer, die für mindestens 18 Monate in einem anderen EU-Mitgliedsstaat eine Blue Card besessen haben.

Weitere Informationen zum Erhalt der Blue Card EU und zu den Anforderungen eines Einreisevisums erhalten Sie hier (Stand November 2023).

Die Blaue Karte EU

Für den Aufenthalt in Deutschland gibt es diverse Aufenthaltstitel. Eine EU-weite Aufenthaltserlaubnis für hochqualifizierte Fachkräfte, die in Deutschland leben und einer Erwerbstätigkeit nachgehen möchten, ist die sogenannte Blaue Karte EU.

Erteilungsvoraussetzungen der Blauen Karte EU

Die Blaue Karte EU soll zwar die Einwanderung nach Deutschland für Hochqualifizierte erleichtern, ist jedoch an einige besondere Anforderungen geknüpft.

So muss der Antragsteller einen in Deutschland anerkannten Hochschulabschluss besitzen und in Deutschland einen Arbeitsvertrag oder zumindest ein konkretes Arbeitsplatzangebot besitzen, betreffend eine Tätigkeit, für welche eine bestimmte Mindestgehaltsgrenze überschritten werden muss. Falls erforderlich, muss auch eine Berufsausübungserlaubnis erteilt sein.

Allerdings gibt es eine wichtige Ausnahme, die den Weg zur Blauen Karte EU auch für gewisse Bewerber eröffnet, die kein Hochschulstudium absolviert haben. Diese Ausnahme gilt für alle Beschäftigten in der IT, da diese auf dem deutschen Arbeitsmarkt besonders gefragt sind. Sie können sich ohne Studienabschluss eine Blaue Karte EU erhalten, wenn sie in den vergangenen sieben Jahre drei Jahre Berufserfahrung sammeln konnten und sich dadurch theoretische Kenntnisse angeeignet haben, die nachweisbar auf dem Niveau eines Studienabschlusses sind. Die Details dieser Ausnahme erklären wir Ihnen hier.

Der Antrag auf Erteilung einer Blauen Karte EU muss bei der zuständigen Ausländerbehörde in Essen persönlich gestellt werden. Somit benötigt der Antragsteller zunächst ein Einreisevisum, um den Antrag vor Ort stellen zu können. Hiervon ausgenommen sind die Staatsangehörigen sogenannter befreundeter Staaten: USA, UK, Kanada, Australien, Neuseeland, Israel, Japan und Südkorea. Staatsangehörige dieser Länder können auch ohne ein Visum nach Deutschland einreisen und den Antrag persönlich stellen, ohne zuvor ein Einreisevisum erhalten zu müssen.

Weiterführende Informationen zu den Voraussetzungen der Erteilung einer Blauen Karte EU können Sie hier finden (Stand: Nov. 23).

Zuständige Behörde in Essen

In Essen muss die Blaue Karte EU bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden. Dort befasst sich das sogenannte „Welcome- und Service Center (WSC)“ mit ausländerrechtlichen Belangen.

Die Anschrift des WSC lautet:

Kontakt Ausländerbehörde in Essen:

Dietrich-Oppenberg-Platz 1, 45127 Essen

Tel.: +49 201 88-38777

E-Mail: abh@essen.de

Webseite

Über die Stadt Essen

Essen ist eine deutsche Großstadt im Bundesland Nordrhein-Westfalen und mit ungefähr 580.000 Einwohnern die zehntgrößte Stadt Deutschlands.

Als eine der größten Städte Deutschlands mit bedeutender industrieller Vergangenheit ist der Arbeitsmarkt Essens sehr qualifiziert und breit aufgestellt. Viele Großkonzerne und auch mittelständische Unternehmen haben Standorte in Essen, wodurch ein großes Arbeitsangebot  – auch für internationale Fachkräfte – vorzufinden ist.

Mit im Durchschnitt etwa 8,50 Euro pro Quadratmeter Miete liegt der Mietspiegel in Essen zwar leicht über dem deutschen Durchschnitt, aber dennoch deutlich unter den großen Metropolen Deutschlands wie Berlin, Hamburg und München. Dennoch kann die Miete selbstverständlich je nach Lage und Mietobjekt sehr stark variieren.

Hier finden Sie weitere Informationen zur Stadt Essen.

Notwendigkeit eines Einreisevisums

Wenn Sie ein Einreisevisum zur Beantragung der Blauen Karte in Essen benötigen, beeinflusst dies den Ablauf des Beantragungsprozesses deutlich. So muss zunächst ein Einreisevisum beantragt werden, was den Erhalt der Blauen Karte selbstverständlich nach hinten verschiebt. Auch hierbei gibt es jedoch Möglichkeiten, den Prozess zu beschleunigen. So etwa die Durchführung eines beschleunigten Fachkräfteverfahrens gem. § 81a AufenthG. Genauere Informationen zu diesem Verfahren finden Sie hier

Sollten Sie planen eine Blaue Karte EU in Essen zu beantragen, stehen wir bei Bedarf gerne als erfahrene Anwälte im Migrationsrecht mit unserer Expertise beratend und unterstützend während des gesamten Antragsprozesses zur Verfügung.

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