Blaue Karte EU China
BLAUE KARTE EU FÜR CHINESISCHE STAATSBÜRGER
Die Beantragung einer Blauen Karte EU ist sowohl für chinesische Akademiker, welche in Deutschland arbeiten möchte, als auch für deutsche Unternehmen, die Fachkräfte aus China einstellen möchten, ein lohnendes Unterfangen. Hier erklären wir Ihnen, was es mit diesem besonderen Aufenthaltstitel auf sich hat, welche Vorteile er mit sich bringt, und was es bei der Antragstellung zu beachten gilt.
Vorteile der Blauen Karte EU
Die Blaue Karte EU ist eine Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte, die ihnen ermöglicht, in Deutschland zu leben und zu arbeiten. Sie hat im Vergleich zu anderen Aufenthaltserlaubnissen viele Vorteile. Beispielsweise müssen Antragsteller keine Deutschkenntnisse nachweisen können. Wer im Besitz einer Blauen Karte ist, hat außerdem Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt mit denselben Rechten und Pflichten wie deutsche Staatsbürger, inklusive den Vorzügen der gesetzlichen Krankenversicherung für die ganze Familie sowie 250 Euro Kindergeld pro Monat. Des Weiteren ermöglicht es die Blaue Karte EU ihren Inhabern, bei Grundkenntnissen der deutschen Sprache (Niveau A1) bereits nach 27 Monaten, bei Sprachkenntnis auf dem Niveau B1 sogar schon nach 21 Monaten Aufenthalt einen unbefristeten Aufenthaltstitel wie etwa die Niederlassungserlaubnis zu beantragen. Der Aufenthalt kann also schnell verfestigt werden, was Ihnen Planungssicherheit bringt.
Selbstverständlich ist auch der Familiennachzug von Kindern und Ehepartnern zu Inhabern einer Blauen Karte möglich. Hierbei ist zu beachten, dass seit März 2024 ein neues Gesetz gilt, das es möglich macht, neben Kindern und Ehepartnern auch noch die Eltern und gegebenenfalls sogar Schwiegereltern von China mit nach Deutschland zu holen.
Die Blaue Karte EU bietet also jede Menge attraktive Vorteile. Doch welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um sich dafür zu bewerben?
Voraussetzungen für chinesische Staatsbürger
Um eine Blaue Karte EU erhalten zu können, muss man zunächst einen Arbeitsvertrag oder ein konkretes Vertragsangebot eines in Deutschland eingetragenen Unternehmens vorweisen können. Das Bruttojahresgehalt muss dabei über einer jährlich angepassten Gehaltsgrenze liegen. Für 2025 liegt diese Gehaltsgrenze bei 48.300 Euro. Für Berufsanfänger sowie für Beschäftigte in gewissen besonders gefragten Mangelberufen wie etwa IT-Fachkräfte, Ingenieure, Mathematiker, Führungskräfte in der Logistik und Stadtplaner liegt sie bei nur 43.759,80 Euro. Eine genaue Auflistung aller Berufe, die als Mangelberufe gelten, finden Sie hier.
Außerdem wichtig: Die Blaue Karte EU richtet sich nur an akademische Fachkräfte. Das heißt, sie kann nur an Hochschulabsolventen erteilt werden. Wenn der in Frage kommende akademische Abschluss nicht in Deutschland erlangt wurde, muss er einem deutschen Abschluss gleichwertig sein. Ob das der Fall ist, lässt sich über die Plattform anabin herausfinden. Dort muss der Abschluss als „entspricht“ oder als „gleichwertig“ und die verleihende Universität als „H+“ gewertet sein. Alternativ lässt sich auf der Website der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) eine Zeugnisbewertung beantragen.
Eine wichtige Ausnahme gilt allerdings für IT-Spezialisten. Sie müssen keinen Hochschulabschluss besitzen, um eine Blaue Karte EU beantragen zu können. Vielmehr reicht es aus, wenn sie mindestens drei Jahre Berufserfahrung innerhalb der letzten sieben Jahre mitbringen und theoretische Kenntnisse auf dem Niveau einer akademischen Ausbildung nachweisen können.
Antragsstellung aus China
Das Antragsverfahren für Bewerber aus China zur Erteilung einer Blauen Karte EU ist zweigeteilt. Als ersten Schritt müssen sie bei der Deutschen Botschaft in China ein Einreise-Visum beantragen. Für einige privilegierte Länder entfällt dieses Erfordernis, China gehört aber leider nicht zu diesen. Welche Visastelle für Ihre Provinz zuständig ist, finden Sie auf der Seite der Deutschen Botschaft (zur chinesischen Version der Seite geht es hier). Alternativ lässt sich das Visum auch online beantragen.
Nachdem sie ihr Visum erhalten haben, müssen Bewerber dann damit nach Deutschland einreisen und sich dort an die für ihren geplanten Aufenthaltsort zuständige Ausländerbehörde wenden, um dort die Blaue Karte EU beantragen. Für diesen zweiten Schritt im Antragsverfahren werden im Großen und Ganzen dieselben Unterlagen wie zur Beantragung des Einreisevisums benötigt. Jedoch können sich die genauen geforderten Unterlagen regional von Amt zu Amt unterscheiden. Hier können unsere Anwälte Ihnen helfen. Wir haben Erfahrung mit diversen Ausländerbehörden aus ganz Deutschland und stellen sicher, dass Ihr Antrag vollständig ist.
Beschleunigtes Fachkräfteverfahren für Bewerber aus China
Deutschland im Allgemeinen und die Blaue Karte EU im Besonderen sind bei qualifizierten Fachkräften aus dem Ausland beliebt. Das ist gut so, bedeutet aber auch, dass es teils zu längeren Wartezeiten bei der Bearbeitung Ihres Antrags kommen kann. Zusätzlich dazu leidet die deutsche Botschaft in China als Folge der Corona-Pandemie nach wie vor unter Personalmangel, was die Bearbeitungszeiten noch weiter verlängern kann. Oft dauert daher das gesamte Verfahren mehrere Monate, teils fast ein Jahr. Das wiederum führt zu Unsicherheiten, die oft belastend sind. Um dies zu umgehen und das Antragsverfahren möglichst schnell hinter sich zu bringen, können Sie sich für das beschleunigte Fachkräfteverfahren entscheiden. Im Rahmen dieses Verfahrens kann Ihr zukünftiger Arbeitgeber den Antrag für Sie einreichen. Außerdem wird eine deutlich schnellere Bearbeitung Ihres Antrags gewährleistet, sowohl von der Botschaft als auch von der Ausländerbehörde. Üblicherweise dauert das gesamte Verfahren von Anfang bis Ende so nur noch zwischen drei und fünf Monaten. Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema und zu allen anderen Fragen rund um die Blaue Karte EU. Nehmen Sie einfach Kontakt mit unseren Anwälten auf.
Wie Ihnen deutsche Anwälte helfen können
Bürokratie ist nie einfach, und gerade deutsche Behörden machen es Antragstellern oft besonders schwer. Doch lassen Sie sich davon nicht abschrecken! Unsere Experten bieten Ihnen individuelle Beratung zu allen Fragen rund um die Blaue Karte EU und prüfen Ihre Unterlagen vorab. Egal ob Unternehmen oder Privatperson – unser Team von erfahren Anwälten stellt sicher, dass Ihr Antrag die größtmöglichen Chancen auf Erfolg hat und so schnell wie möglich bearbeitet wird. Das erspart Ihnen lange Wartezeiten und Unsicherheit und macht Ihnen den Weg frei, sich auf die wichtigen Dinge zu konzentrieren.
Frequently Asked Questions zur Blauen Karte EU (FAQ):
Verliere ich meine Blaue Karte EU bei längeren Auslandsaufenthalten?
1. Verlängerte Auslandsaufenthaltsdauer für Inhaber der Blauen Karte EU:
- Normalerweise erlischt ein Aufenthaltstitel nach § 51 Absatz 1 Nummer 7 AufenthG, wenn sich der Inhaber länger als sechs Monate ununterbrochen im Ausland aufhält.
- Für Inhaber der Blauen Karte EU und deren Familienangehörige gilt jedoch eine verlängerte Frist von bis zu zwölf Monaten (§ 51 Absatz 10 AufenthG). Das bedeutet, sie können sich bis zu einem Jahr im Ausland aufhalten, ohne dass ihr Aufenthaltstitel erlischt.
2. Anwendung auf Niederlassungserlaubnis nach § 18c Absatz 2 AufenthG:
- Die Zwölf-Monats-Frist gilt auch für Ausländer, die eine Niederlassungserlaubnis gemäß 18c Absatz 2 AufenthG erhalten haben.
- Deshalb ist es wichtig, dass bei der Ausstellung der Niederlassungserlaubnis die korrekte Rechtsgrundlage im elektronischen Aufenthaltstitel eingetragen wird.
3. Grundsätze bei Auslandsaufenthalten:
- Da § 51 Absatz 10 AufenthG nur die Frist verlängert, gelten die bisherigen Regeln aus § 51 Absatz 1 Nummer 7 AufenthG entsprechend, jedoch mit der Maßgabe von 12 statt 6 Monaten.
- Laut Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 11.12.2012, BVerwG 1 C 15/11) sind Auslandsaufenthalte unschädlich, wenn sie zeitlich begrenzt sind und keine wesentliche Änderung der Lebensumstände in Deutschland bewirken.
- Wichtig ist, dass es sich um eine ununterbrochene Abwesenheit Mehrere kürzere Auslandsaufenthalte werden nicht addiert und führen nicht zum Erlöschen des Aufenthaltstitels, solange die 12-Monats-Frist nicht überschritten wird.
4. Missbrauch durch wiederholte kurze Einreisen:
- Wenn jedoch mehrere Auslandsreisen erfolgen und die Gründe für die Abwesenheit nicht nur vorübergehend sind, kann nach 51 Absatz 1 Nummer 6 AufenthG das Aufenthaltsrecht erlöschen.
- Eine Praxis, bei der man kurz vor Ablauf der 12 Monate nur kurz nach Deutschland einreist, um den Aufenthaltstitel zu erhalten, verhindert das Erlöschen des Titels nicht.
5. Verlängerung auf 24 Monate für bestimmte Personen:
- Für Inhaber einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU, die vorher eine Blaue Karte EU hatten, und deren Familienangehörige verlängert sich die Frist auf 24 Monate (§ 51 Absatz 9 Nummer 3 AufenthG).
Zusammengefasst:
- Inhaber der Blauen Karte EU und ihre Familienangehörigen können sich bis zu 12 Monate ununterbrochen im Ausland aufhalten, ohne dass ihr Aufenthaltstitel erlischt.
- Mehrere kurze Auslandsaufenthalte werden nicht zusammengerechnet und führen nicht zum Verlust des Titels, sofern die Reisen vorübergehend sind und der Lebensmittelpunkt in Deutschland bleibt.
- Missbrauch durch regelmäßige kurze Einreisen, um die Frist zu umgehen, ist nicht zulässig und kann zum Erlöschen des Aufenthaltstitels führen.
- Für bestimmte Personen mit einem Daueraufenthalt-EU verlängert sich die Frist auf 24 Monate.
Wichtig:
Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass Inhaber der Blauen Karte EU und vergleichbarer Titel ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben und ihn nicht dauerhaft ins Ausland verlegen, ohne dass ihr Aufenthaltstitel erlischt. Jede Situation ist einzigartig, sodass wir Ihnen gerne bei einer rechtlichen individuellen Einschätzung behilflich sind.
Brauche ich für die Beantragung der Blauen Karte EU ein Einreisevisum nach Deutschland?
Sind deutsche Sprachkenntnisse für den Erhalt der Blauen Karte EU erforderlich?
Nein, im Gegensatz zu anderen Aufenthaltstiteln sind für den Erhalt der Blauen Karte EU keine deutschen Sprachkenntnisse erforderlich. Das gilt sowohl für den Antragsteller als auch für seine Familie.
Wenn Sie Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) vorweisen können, besteht bei einer Blauen Karte EU die Möglichkeit, bereits nach 21 Monaten eine unbefristete Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Allerdings sind Sprachkenntnisse grundsätzlich nicht zwingend erforderlich. Ohne Sprachkenntnisse verlängert sich die Wartezeit für die Möglichkeit der Beantragung einer unbefristeten Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis auf 27 Monate.
Kann ich mit einer Blauen Karte EU innerhalb der EU reisen?
Ja, Inhabern einer Blauen EU ist es gestattet, innerhalb der EU zu touristischen Zwecken visumsfrei in andere Schengen Staaten zu reisen. Sie können für 90 Tage innerhalb von 180 Tagen nach Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn reisen. Eine Arbeitsaufnahme außerhalb Deutschlands ist in der Regel nicht ohne entsprechenden Aufenthaltstitel möglich.
Nachdem Sie sich für ein Jahr mit Ihrer Blauen Karte EU in Deutschland aufgehalten haben, können Sie jederzeit in einen anderen EU-Mitgliedsstaat ausreisen, um dort eine Blaue Karte zu erhalten und damit zu arbeiten. Nach Ihrer Einreise in diesen anderen EU-Staat müssen Sie bei den dortigen Ausländerbehörden schnellstmöglich, spätestens innerhalb eines Monats, einen Antrag auf Erteilung einer Blauen Karte stellen. Um diese zu erhalten, müssen Sie zwar die Voraussetzungen dieses Staates zur Erteilung einer Blauen Karte EU erfüllen, doch das dürfte regelmäßig kein Problem sein, da Sie die Erteilungsvoraussetzungen ja schon in Deutschland erfüllt haben.
Brauche ich eine Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit für meine Blaue Karte EU?
Wenn das Jobangebot, das Ihnen vorliegt, nur die niedrigere Gehaltsschwelle für Mangelberufe und Berufseinsteiger erfüllt, dann müssen Sie für ihre EU Blue Card zunächst eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit einholen. Keine Zustimmung brauchen alle Beschäftigten, deren Gehalt auch über der allgemeinen (höheren) Gehaltsgrenze liegt, selbst wenn sie in einem Mangelberuf tätig oder Berufseinsteiger sind. Hier finden Sie die Gehaltsgrenzen der Blauen Karte für das Jahr 2025.
Kann ich mit einer Blauen Karte EU meinen Arbeitsplatz wechseln?
Ja. Mit der Blauen Karte EU ist der Wechsel des Arbeitsplatzes so einfach möglich wie mit kaum einem anderen Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit. Wenn Sie eine Blaue Karte haben und Ihren Arbeitsplatz wechseln, brauchen Sie dafür nicht einmal die Erlaubnis der Ausländerbehörde. Nach § 82 Abs. 1 S. 6 AufenthG trifft Sie lediglich die Pflicht, die Ausländerbehörde über Ihren Wechsel zu informieren. Um dieser Pflicht nachzukommen, lassen Sie der Behörde am besten die Kündigung Ihres alten Jobs, den Arbeitsvertrag Ihrer neuen Stelle inklusive einer ausführlichen Stellenbeschreibung, sowie eine vom neuen Arbeitgeber ausgefüllte Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis zukommen. Die Mitteilungspflicht gilt nur innerhalb des ersten Jahres, in dem Sie mit Ihrer Blauen Karte EU einer Beschäftigung nachgehen. Danach sind Sie nicht mehr verpflichtet, einen Wechsel Ihres Arbeitsplatzes mitzuteilen. Ein Wechsel Ihres Arbeitsplatzes lässt die Jahresfrist nicht von neuem beginnen.
Innerhalb des ersten Jahres Ihrer Beschäftigung mit der Blauen Karte EU kann die Ausländerbehörde Ihren geplanten Arbeitsplatzwechsel aussetzen und innerhalb von 30 Tagen nach der Aussetzung ablehnen, sofern die neue Stelle nicht alle Voraussetzungen der Blauen Karte erfüllt. In diesem Fall kann Ihnen statt der Blauen Karte ein anderer Aufenthaltstitel erteilt werden, etwa eine Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung nach § 18b AufenthG.
Nach Ablauf des ersten Jahres ist eine Ablehnung Ihres Arbeitsplatzwechsels durch die Ausländerbehörde nicht mehr möglich – selbst wenn Ihre neue Stelle nicht alle Voraussetzungen erfüllen sollte, weil etwa Ihr neues Gehalt unter der Gehaltsschwelle liegt. Ihre Blaue Karte gilt dann trotzdem für den gesamten Zeitraum, für den sie ursprünglich erteilt wurde. Eine Verlängerung über diesen Zeitraum hinaus könnte allerdings problematisch werden.
Wie lange ist die Gültigkeitsdauer einer Blauen Karte EU?
Die Blaue Karte EU wird in der Regel für vier Jahre ausgestellt, außer der Arbeitsvertrag ist kürzer als vier Jahre. In diesem Fall gilt die Blaue Karte EU für die Zeit des Arbeitsverhältnisses zuzüglich von drei Monaten, keinesfalls aber länger als vier Jahre. Die Blaue Karte EU kann vor ihrem Ablauf verlängert werden, sofern Sie noch alle Voraussetzungen für eine Blaue Karte EU erfüllen.
Wie hoch ist das Mindestgehalt zum Erhalt einer Blauen Karte EU?
Für die Blaue Karte EU existieren zwei Mindestgehaltsgrenzen, die erfüllt werden müssen, um eine Blaue Karte EU zu erhalten. Die grundsätzliche Gehaltsgrenze für das Jahr 2025 liegt bei einem jährlichen Bruttogehalt von 48.300 Euro. Bei sogenannten Mangelberufen liegt die Gehaltsuntergrenze im Jahr 2025 bei 43.759,80 Euro. Erfahren Sie hier mehr zum Thema Mindestgehaltsgrenzen.
Kann ich mit einer Blauen Karte EU eine Niederlassungserlaubnis beantragen?
Ja, das geht! Mit einer Blauen Karte ist der Erhalt einer Niederlassungserlaubnis, die Ihnen unbefristet einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland ermöglicht, für Sie sogar einfacher möglich als für Inhaber anderer Aufenthaltstitel. Denn im Regelfall müssen Sie sich für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis schon seit mindestens fünf Jahren in Deutschland aufhalten, auch für Fachkräfte gilt noch eine Aufenthaltsdauer von mindestens drei Jahren. Wenn Sie allerdings eine Blaue Karte EU besitzen, können Sie mit einfachen Deutschkenntnissen auf dem Niveau A1 schon nach 27 Monaten eine Niederlassungserlaubnis erhalten. Bei Deutschkenntnissen auf dem Niveau B1 verkürzt sich diese Aufenthaltsdauer noch um ein weiteres halbes Jahr auf nur noch 21 Monate. Einen schnelleren Weg zur Niederlassungserlaubnis gibt es im deutschen Recht nicht.
Wenn Sie als Inhaber einer Blauen Karte eine Niederlassungserlaubnis erteilt bekommen, bietet das nicht nur für Sie, sondern auch für Ihren Ehepartner Vorteile. Denn dieser kann gemäß § 9 Abs. 3a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) auch selbst eine Niederlassungserlaubnis beantragen, und zwar ebenfalls schon nach drei Jahren Aufenthalt. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass Ihr Ehepartner mindestens 20 Stunden pro Woche arbeitet.
Für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis müssen darüber hinaus noch einige weitere Voraussetzungen erfüllen. Welche das sind, finden Sie auf unserer Hauptseite zur Niederlassungserlaubnis.
Was zählt zum Bruttogehalt für die Gehaltsgrenze bei einer Blauen Karte EU?
Grundsätzlich können bestimmte zusätzliche Zahlungen zum Bruttogrundgehalt gerechnet werden. Diese Zahlungen zählen dann zum Mindestgehalt, wenn die Zuschläge fest im Arbeitsvertrag vereinbart und nicht von dem Einritt von bestimmten Bedingungen abhängig sind. Nicht jeder Gehaltsbestandteil ist hierbei von vornerein klar und bedarf im Zweifel einer individuellen Prüfung.
Was passiert, wenn ich als Inhaber der Blauen Karte EU meinen Arbeitsplatz verliere? (Kündigung des Arbeitsverhältnisses)
Ihr Arbeitgeber kündigt Ihnen oder Sie müssen Ihren Job aus sonstigen Gründen verlassen und Sie finden nicht sofort eine neue Anstellung – was nun? Für den Fall, dass Sie von Ihrem Arbeitgeber entlassen werden, haben Sie drei Monate Zeit, um eine neue Arbeitsstelle zu finden. Falls Ihnen das nicht gelingen sollte, besteht das Risiko, dass Ihre Blaue Karte widerrufen wird und Sie Deutschland wieder verlassen müssen.
Grundsätzlich wird die Blaue Karte EU nur zur Ausübung einer Beschäftigung erteilt. Das bedeutet: Wenn die Arbeitsstelle wegfällt, fällt auch die Grundlage für Ihre Blaue Karte weg. Allerdings ist in der EU-Richtlinie zur Blauen Karte EU in Art. 8 Abs. 5 geregelt, dass eine vorübergehende Arbeitslosigkeit nicht direkt zum Wegfall der Blauen Karte führt. Insgesamt bis zu drei Monate Arbeitslosigkeit sind unerheblich. Wenn Sie Ihre Blaue Karte schon seit mindestens zwei Jahren besitzen, sind sogar bis zu sechs Monate vorübergehender Arbeitslosigkeit unschädlich. Sollte es Ihnen allerdings in dieser Zeit nicht gelingen, eine neue Arbeitsstelle zu finden, kann Ihnen die Blaue Karte entzogen werden. In diesem Fall können Sie jedoch unter Umständen stattdessen eine Aufenthaltserlaubnis zur Suche nach einem Arbeitsplatz erhalten.
Wenn Sie einen neuen Arbeitsplatz gefunden haben, müssen Sie die Regeln zum Arbeitsplatzwechsel mit der Blauen Karte EU beachten, die wir hier für Sie zusammengefasst haben.
Auch für Arbeitgeber birgt eine Kündigung bzw. Änderung des Arbeitsverhältnisses einige Pflichten gegenüber der örtlich zuständigen Ausländerbehörde. So sind Arbeitgeber verpflichtet, die Ausländerbehörde innerhalb von vier Wochen über eine vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu informieren, wenn der Aufenthaltstitel für diese Beschäftigung erteilt wurde. Verstöße gegen die Mitteilungspflicht können mit bis zu 30.000 Euro Bußgeld geahndet werden.
Aus einer arbeitsrechtlichen Sicht kann es sein, dass Sie von Ihrem Arbeitgeber aufgrund der Kündigung eine Abfindung einfordern können. Erfahren Sie hier mehr zum Thema Abfindung nach einer Kündigung.
Kann meine Familie mich als Inhaber einer Blauen Karte EU begleiten?
Ja, die (Kern-)Familie kann Sie begleiten. Als Inhaber einer Blauen Karte können Sie nicht nur Ihre noch nicht volljährigen Kinder und Ihren Ehepartner mit nach Deutschland holen, sondern darüber hinaus auch Ihre Eltern. Wenn Ihr Ehepartner auch in Deutschland lebt, können Sie sogar dessen Eltern, also Ihre Schwiegereltern, zu sich holen. Diese Regelung wurde mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz von 2023 neu geschaffen und gilt erst für Inhaber einer Blauen Karte, die diese im März 2024 oder später erhalten haben.
Für den Familiennachzug zu Inhabern einer Blauen Karte EU gelten außerdem weniger strenge Voraussetzungen. So müssen Sie in diesem Fall nach § 29 Abs. 5 AufenthG nicht nachweisen können, dass ausreichend Wohnraum für Sie und Ihre Familienmitglieder besteht. Außerdem ist Ihr Ehepartner gemäß § 30 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 AufenthG davon befreit, Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen zu müssen. Sie können also sowohl Ihren Ehepartner als auch Ihre Kinder selbst dann mit nach Deutschland holen, wenn keiner von ihnen Deutsch spricht. Außerdem dürfen Ihre Familienmitglieder in Deutschland uneingeschränkt arbeiten und sogar selbstständig tätig werden. Und sie sollten in der Regel einen Anspruch darauf haben, an einem Integrationskurs teilzunehmen. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Website des BAMF.
Der Familiennachzug kann ebenfalls bereits im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens beantragt werden, was den Vorteil hat, dass die Bearbeitungsdauer des Antrags für Sie und Ihre Familie identisch ist. Sie können gemeinsam nach Deutschland einreisen.