Blaue Karte EU München

Die Blaue Karte EU – Das Einreisvisum und der Beantragungsprozess zum Erhalt der Blauen Karte EU in München

Die Voraussetzungen für den Erwerb einer Blauen Karte EU in München

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Um eine Blaue Karte EU zu erhalten, sind grundsätzlich zwei Schritte notwendig. Sie benötigen ein Nationales Visum der Kategorie „D“, um nach Deutschland einreisen zu können (Einreisevisum) und Sie müssen Ihre Blaue Karte EU in München persönlich beantragen.

Die Voraussetzungen für die Erteilung Ihres Einreisevisums entsprechen den gleichen Voraussetzungen für Ihre Beschäftigung in München, also den Voraussetzungen der Blaue Karte EU.

Die Voraussetzungen für die Beantragung einer Blaue Karte EU in München sind:

  1. Ein anerkannter Hochschulabschluss,
  2. die Erfüllung der Mindestgehaltsgrenze;
  3. und eventuell die Erlaubnis für die Berufsausübung.

Von diesen Voraussetzungen kann allerdings in gewissen Fällen abgewichen werden. So gibt es etwa für IT-Spezialisten eine Ausnahmeregelung, die ihnen den Zugang zur Blauen Karte EU auch erlaubt, wenn sie kein Hochschulstudium absolviert haben. Dafür müssen sie allerdings nachweisen können, dass sie in den vergangenen sieben Jahren für mindestens drei Jahre in IT-Berufen gearbeitet haben, und dass sie über theoretische Kenntnisse verfügen, die denen von Studienabsolventen entsprechen. Mehr zu dieser Sonderregelung finden Sie hier.

Die Bürokratie erfordert es, dass Sie den identischen Antrag zweimal stellen. Einmal zur Einreise für Ihr Visum und einmal zum Erhalt Ihrer Aufenthaltserlaubnis in Form des elektronischen Aufenthaltstitels Blaue Karte EU.

Die Staatsbürger folgender Länder benötigen kein Einreisevisum, um die Blaue Karte EU direkt bei der Ausländerbehörde in München zu beantragen: USA, Japan, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, Kanada, Australien, Südkorea, Israel und Neuseeland. Sie benötigen nur den zweiten Schritt.

Hier erfahren Sie mehr zu den Voraussetzungen der Blauen Karte EU und des Erfordernisses eines Einreisevisums (Stand: Nov. 23).

Zuständigkeiten für die Blaue Karte EU in München

In München ist das Kreisverwaltungsreferat (KVR) für die Beantragung der Blauen Karte EU zuständig. Hier müssen Sie (erneut) die Erteilung einer Blauen Karte EU beantragen und anschließend bei der Behörde persönlich erscheinen, um den sogenannten elektronischen Aufenthaltstitel in Form der Blaue Karte EU zu erhalten.

Zuständigkeit außerhalb von München für die Blaue Karte EU

Falls Sie kein Einreisevisum benötigen, in München leben wollen und die Blaue Karte EU vorab aus dem Ausland und nicht persönlich bei der Ausländerbehörde in München beantragen wollen, ist dem Gesetz (§ 7 Abs. 1 S. 3 BayZustVAuslR) nach ebenfalls die Ausländerbehörde München zuständig.

Allerdings weigert sie sich, Anträge zu bearbeiten, solange der Antragssteller nicht in München gemeldet ist. Unserer Ansicht nach verstößt sie damit gegen die geltende Zuständigkeitsverordnung.

Ohne Einreisevisum

Die Möglichkeit, die Blaue Karte aus dem Ausland zu beantragen ist für Staatsangehörige, die kein Einreisevisum benötigen, eine gute und schnelle Alternative, die Blaue Karte EU direkt bei der Ausländerbehörde in München zu beantragen.

In Fällen der Beantragung der Blauen Karte EU ohne Einreisevisum, beraten wir unsere Mandanten vollumfänglich, um den schnellstmöglichen und reibungsfreien Prozess zu ermöglichen. Wir nutzen alle rechtlichen Möglichkeiten für Sie.

Mit Einreisevisum

Auch in Fällen mit dem Erfordernis eines Einreisvisums beraten wir unsere Mandanten und weisen auf die Möglichkeit des beschleunigten Verfahrens im Sinne des § 81a AufenthG hin. Nach Beendigung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens erhalten Sie eine sog. Vorabzustimmung und die Auslandsvertretungen sind dann verpflichtet, innerhalb von drei Wochen einen Termin zu Beantragung des Einreisevisums zu bestimmen. Bei einigen deutschen Auslandsvertretungen benötigen Sie sogar keinen Termin, sondern reichen Ihre Unterlagen nur ein. Über Ihren Antrag wird dann grundsätzlich innerhalb weniger Wochen, ab Einreichung der Unterlagen entschieden.

Zu den Einzelheiten des beschleunigten Fachkräfteverfahrens beraten wir unsere Mandanten und führen dieses für Sie durch.

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