BLAUE KARTE EU Berlin

Die Blaue Karte EU – Das Einreisevisum und der Beantragungsprozess zum Erhalt der Blauen Karte EU in Berlin

Welche Voraussetzungen bestehen für den Erwerb einer Blauen Karte EU in Berlin?

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

PGlmcmFtZSB3aWR0aD0iNTYwIiBoZWlnaHQ9IjMxNSIgc3JjPSJodHRwczovL3d3dy55b3V0dWJlLW5vY29va2llLmNvbS9lbWJlZC9TMU9KWDVxektvQSIgdGl0bGU9IllvdVR1YmUgdmlkZW8gcGxheWVyIiBmcmFtZWJvcmRlcj0iMCIgYWxsb3c9ImFjY2VsZXJvbWV0ZXI7IGF1dG9wbGF5OyBjbGlwYm9hcmQtd3JpdGU7IGVuY3J5cHRlZC1tZWRpYTsgZ3lyb3Njb3BlOyBwaWN0dXJlLWluLXBpY3R1cmUiIGFsbG93ZnVsbHNjcmVlbj48L2lmcmFtZT4=

Grundsätzlich ist der Erwerb einer Blauen Karte EU an zwei Schritte gekoppelt. Für die Einreise nach Deutschland benötigen Sie ein Einreisevisum in Form eines Nationalen Visums der Kategorie „D“. Anschließend müssen Sie die Blaue Karte EU in Berlin persönlich beantragen.

Hierbei sind die Voraussetzungen für den Erhalt Ihres Einreisevisums deckungsgleich mit denen Ihrer Beschäftigung in Berlin und somit mit den Voraussetzungen für die Erteilung der Blaue Karte EU.

Um eine Blaue Karte EU in Berlin zu beantragen müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Die Mindestgehaltsgrenze muss erfüllt sein;
  2. Sie müssen einen anerkannten Hochschulabschluss innehaben;
  3. Und falls notwendig eine Berufsausübungserlaubnis.

Es gilt allerdings eine wichtige Ausnahme für IT-Spezialisten: Sie können eine Blaue Karte EU auch beantragen, ohne im Besitz eines Hochschulabschlusses zu sein. Dafür müssen sie allerdings nachweisen können, dass sie in den vergangenen sieben Jahren über drei Jahre in IT-Berufen gearbeitet haben und dass sie sich dadurch theoretische Kenntnisse angeeignet haben, die mit denen von Hochschulabsolventen vergleichbar sind. Mehr zu den Ausnahmeregeln für IT-Spezialisten finden Sie hier.

Die bürokratischen Anforderungen in Deutschland machen es erforderlich, denselben Antrag zweimal zu stellen. Zunächst, um die Einreise überhaupt zu ermöglichen und dann ein zweites Mal, um den elektronischen Aufenthaltstitel Blaue Karte EU in Berlin und somit eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.

Diese Anforderung der doppelten Antragsstellung gilt jedoch nicht für jeden. Die Staatsbürger einiger Länder benötigen kein Einreisevisum und können somit die Blaue Karte EU direkt bei der Ausländerbehörde in Berlin beantragen. Diese Länder sind: USA, Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, Japan, Kanada, Süd-Korea, Israel, Australien und Neuseeland. Als Staatsbürger eines dieser Länder müssen Sie also nur einen Schritt durchlaufen. Dasselbe gilt für Ausländer, die für mindestens 18 Monate in einem anderen EU-Mitgliedsstaat eine Blaue Karte EU besessen haben.

Weitere Informationen zum Erhalt der Blaue Karte EU und zu den Anforderungen eines Einreisevisums erhalten Sie hier (Stand November 2023).

Zuständigkeiten für die Blaue Karte in Berlin

Zuständig für die Beantragung der Blauen Karte EU ist in Berlin das Landesamt für Einwanderung (LEA), Keplerstraße 2, 10589 Berlin. Um den sogenannten elektronischen Aufenthaltstitel in Form der Blauen Karte EU abzuholen, muss man allerdings weiterhin persönlich erscheinen.

Ohne Einreisevisum

Für Staatsangehörige, die kein Einreisevisum benötigen, ist es eine praktikable Option, die Blaue Karte EU direkt beim LEA und nicht erst bei der jeweiligen Auslandsvertretung zu beantragen.

Sollten Sie die Blaue Karte EU ohne Einreisevisum beantragen wollen, beraten wir unsere Mandanten zielgerichtet, um einen möglichst kurzen und reibungslosen Prozess zu ermöglichen. Hierbei nutzen wir sämtliche rechtlichen Möglichkeiten für Sie aus.

Mit Einreisevisum

Sollten Sie ein Einreisevisum benötigen, beraten wir Sie ebenfalls gerne und weisen auf das beschleunigte Fachkräfteverfahren gemäß § 81a AufenthG hin. Der große Vorteil dieses Verfahrens ist es, dass Sie häufig keinen Termin bei der deutschen Auslandsvertretung benötigen, sondern lediglich Ihre Unterlagen einreichen müssen. Im Zeitraum von wenigen Wochen, ab dem Zeitpunkt des Einreichens Ihrer Unterlagen, soll sodann über Ihren Antrag entschieden werden. Sollte dennoch ein Termin bei der deutschen Auslandsvertretung notwendig sein, so ist die Vertretung verpflichtet einen Termin innerhalb von drei Wochen zu bestimmen. Im Vorfeld wird Ihr Antrag in Deutschland geprüft.

Auch das beschleunigte Fachkräfteverfahren führen wir für unsere Mandanten durch und beraten Sie gerne zu den Details des Verfahrens.

Kontaktieren Sie
jetzt unsere Anwälte

Nutzen Sie gerne unser Online-Formular, um uns Ihr Anliegen zu schildern. Nach Erhalt Ihrer Anfrage werden wir uns telefonisch bei Ihnen melden