Blaue Karte EU in Deutschland

Die Blaue Karte EU – Das Einreisvisum und der Beantragungsprozess zum Erhalt der Blauen Karte EU in Deutschland

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Blaue Karte EU in Deutschland zu erhalten?

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Wenn Sie beabsichtigen, eine Blaue Karte EU in Deutschland zu erhalten, ist dieser Prozess grundsätzlich in zwei Schritten durchzuführen: Zunächst wird für die Einreise nach Deutschland ein nationales Visum benötigt (sogenanntes D Visum), um sodann in der von Ihnen ausgewählten deutschen Stadt die Blaue Karte EU beantragen zu können.

Immerhin sind die Anforderungen für den Erhalt des Einreisevisums in der Form eines nationalen Visums und die Voraussetzungen für Ihre Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit (Blaue Karte EU) identisch. 

Folgende Voraussetzungen müssen grundsätzlich erfüllt sein, wenn Sie eine Blaue Karte EU in Deutschland beantragen wollen:

  1. Sie müssen einen Hochschulabschluss besitzen, der darüber hinaus in Deutschland anerkannt ist,
  2. sollte dies in Ihrem angestrebten Beruf notwendig sein, brauchen Sie die erforderliche Berufsausübungserlaubnis
  3. und Sie müssen die erforderliche Mindestgehaltsgrenze erfüllen.

Falls Sie eine Blaue Karte EU zur Ausübung eines Berufs in der IT erhalten möchten, können Sie sich über eine Ausnahmeregelung freuen: Da IT-Spezialisten in Deutschland besonders gefragt sind, müssen sie kein abgeschlossenes Hochschulstudium nachweisen können, um für eine Blaue Karte EU in Frage zu kommen. Dafür müssen sie aber über drei Jahre relevante Berufserfahrung in den vergangenen sieben Jahren und über theoretische Kenntnisse auf dem Niveau eines Hochschulstudiums verfügen. Die Details dieser Ausnahme erklären wir Ihnen hier.

Wie bereits oben dargestellt, müssen Sie praktisch denselben Antrag zweimal stellen: Ein erstes Mal, um die Einreise nach Deutschland überhaupt zu ermöglichen und ein zweites Mal, um eine Aufenthaltserlaubnis, in Form der Blaue Karte EU in Deutschland zu erhalten.

Jedoch ist nicht jeder an dieser „doppelten Antragsstellung“ gebunden. Für die Staatsbürger einiger Länder besteht die Möglichkeit, nach Deutschland ohne Visum einzureisen, um den Antrag für den elektronischen Aufenthaltstitel der Blauen Karte EU in Deutschland, direkt bei der zuständigen Ausländerbehörde stellen zu können. Die insofern privilegierten Länder sind: Die USA, Kanada, das Vereinigte Königreich Großbritanniens und Nordirland, Südkorea, Japan, Israel, Australien und Neuseeland. Wenn Sie Staatsbürger eines dieser Länder sind, beschränkt sich die Beantragung der Blaue Karte EU in Deutschland somit auf nur einen Schritt.

Weitere Informationen zur Blaue Karte EU in Deutschland und den Voraussetzungen für ein Einreisevisum finden Sie hier (Stand: Nov. 2023).

Zuständigkeiten in Deutschland

Welche Behörde für die Beantragung der Blaue Karte EU in Deutschland zuständig ist und wo genau Sie diese beantragen müssen, richtet sich danach, in welcher Stadt bzw. Gemeinde Sie beabsichtigen, zukünftig Ihren dauerhaften Aufenthaltsort zu haben.

Ohne Einreisevisum

Sollten Sie kein Einreisevisum benötigen, um die Blaue Karte EU in Deutschland beantragen zu können, handelt es sich hierbei um eine schnelle und gute Option, die Sie in jedem Fall nutzen sollten, um die Blaue Karte EU in Deutschland so zügig wie möglich zu erhalten.

Wenn Sie beabsichtigen, die Blaue Karte EU in Deutschland ohne Einreisevisum zu beantragen, beraten wir Sie im Fall unserer Mandatierung vollumfänglich und nutzen sämtliche rechtlichen Möglichkeiten, um dafür Sorge zu tragen, dass der Beantragungsprozess der Blaue Karte EU in Deutschland so problemlos und schnell wie möglich abgeschlossen ist.

Mit Einreisevisum

Auch wenn Sie für die Beantragung der Blaue Karte EU in Deutschland ein Einreisevisum benötigen, beraten wir Sie selbstverständlich gerne und betreuen Sie vom Moment der Visumsbeantragung bis zum Erhalt des elektronischen Aufenthaltstitels.

Insbesondere machen wir hierbei auf das beschleunigte Fachkräfteverfahren gemäß § 81a AufenthG aufmerksam. Dieses bietet einige Vorteile. So ist in einigen Auslandsvertretungen ein Termin nicht mehr notwendig und beschränkt sich auf die Einreichung der erforderlichen Unterlagen. Sollte dennoch ein Termin notwendig sein, so sind die deutschen Auslandsvertretungen verpflichtet, diesen innerhalb von drei Wochen zu bestimmen. Über Ihren Antrag wird sodann in der Regel innerhalb von wenigen Wochen, ab dem Zeitpunkt der Unterlageneinreichung, entschieden.  

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren führen wir ebenfalls für unsere Mandanten durch und beraten sie über die Einzelheiten dieses Verfahrens.  

Weitere Informationen zur Blauen Karte EU finden Sie hier.