Doppelte Staatsbürgerschaft 2025 – Türkei und Deutschland
Knapp 1,5 Millionen Menschen aus der Türkei leben in Deutschland – sie bilden damit die mit Abstand größte Gruppe an Ausländern im Bundesgebiet. Aber auf diese große Zahl an Menschen kommen nur zwischen 10.000 und 20.000 Einbürgerungen pro Jahr. Zwar bietet eine Einbürgerung viele Vorteile, allerdings galt bisher, dass Einbürgerungswillige ihren türkischen Pass abgeben müssen, um den deutschen zu erhalten. In naher Zukunft wird sich das allerdings ändern.
Ihr Ansprechpartner
Schahroch Taleqani
Der Deutsche Bundestag hat ein Gesetz beschlossen, das es allen Menschen aus der Türkei ermöglichen wird, ihren türkischen Pass bei einer Einbürgerung zu behalten. Der Weg zur doppelten Staatsbürgerschaft ist damit also frei. Wir erklären Ihnen hier, was es mit den vorgeschlagenen Änderungen auf sich hat, wann sie in Kraft treten, wie Sie davon profitieren können, und wie Ihnen unsere Anwälte dabei helfen können.
Vorteile von Einbürgerung und doppelter Staatsbürgerschaft für Türken
Dass eine Einbürgerung für Menschen, die in Deutschland leben, viele Vorteile bringt, liegt auf der Hand. Sie ermöglicht es, uneingeschränkt an allen Wahlen teilzunehmen, Freizügigkeit in ganz Europa zu genießen und mit einem der „wertvollsten“ Reisepässe der Welt auch außerhalb Europas in viele Länder ohne Visum einzureisen, und vieles mehr. Kurz: Eine Einbürgerung macht Sie offiziell zu einem Deutschen. Die doppelte Staatsbürgerschaft macht es möglich, Deutscher zu werden, ohne dass Sie Ihre türkische Identität aufgeben müssen. Dadurch, dass Sie beide Pässe haben, genießen Sie auch die Vorteile beider Staatsbürgerschaften. Sie können also ohne Probleme zwischen Deutschland und der Türkei hin und her reisen, sich frei entscheiden, in welchem Land Sie wohnen möchten, und in beiden Ländern an Wahlen teilnehmen.
Voraussetzungen der Einbürgerung für türkische Staatsbürger
Türkische Staatsangehörige, die sich in Deutschland einbürgern lassen möchten, müssen dafür einige Voraussetzungen erfüllen. Zunächst muss Ihr Lebensunterhalt gesichert sein. Das heißt, Sie müssen nachweisen können, dass Sie und Ihre Familie in Zukunft wahrscheinlich nicht auf staatliche Hilfen angewiesen sein werden. Außerdem muss Ihre Identität geklärt sein, Sie müssen also einen gültigen Pass oder ähnliches vorlegen können. Ferner müssen Sie entweder einen unbefristeten Aufenthaltstitel, wie etwa eine Niederlassungserlaubnis, oder eine befristete Aufenthaltserlaubnis, die einem nicht nur vorübergehenden Aufenthalt dient, besitzen. Mit welchen Aufenthaltstitel Sie sich einbürgern lassen können, finden Sie (wie auch weitere Details zu allen Voraussetzungen) hier.
Außerdem müssen Sie einen bestandenen Einbürgerungstest und Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 oder höher nachweisen können. Zu guter Letzt müssen Sie in der Regel seit acht Jahren ohne nennenswerte Unterbrechungen Ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben und Ihren türkischen Pass abgeben, um eingebürgert werden zu können. Bei diesen beiden letzten Voraussetzungen, der Aufenthaltsdauer und dem Erfordernis, die türkische Staatsbürgerschaft abzugeben, wird sich allerdings in Zukunft einiges ändern.
Doppelte Staatsbürgerschaft und mehr: Der neue Gesetzentwurf
Das oben bereits erwähnte neue Gesetz zur Staatsangehörigkeit schafft die Pflicht, seine alte Staatsangehörigkeit abzulegen, um die deutsche zu erhalten, generell ab. Schon jetzt wird oft von diesem Erfordernis abgesehen, zum Beispiel wenn das Herkunftsland der Einbürgerungswilligen ein Ausscheiden aus dessen Staatsangehörigkeit nicht vorsieht. Im türkischen Staatsangehörigkeitsrecht ist so ein Ausscheiden allerdings durch Entscheidung des Ministerrates relativ einfach möglich. Bisher mussten also alle Türken, die sich in Deutschland einbürgern lassen wollten, ihre türkische Staatsbürgerschaft aufgeben.
Das neue Gesetz stellt daher besonders für türkische Einbürgerungswillige eine deutliche Erleichterung dar. In Zukunft können alle Türken bei einer Einbürgerung in Deutschland die doppelte Staatsbürgerschaft erlangen. Da das türkische Staatsangehörigkeitsrecht Mehrstaatlichkeit zulässt, können sie dann neben ihrem neuen deutschen Pass auch den türkischen Pass behalten.
Doch das neue Gesetz bringt noch eine zweite große Änderung: In Zukunft wird eine Einbürgerung statt wie bisher nach acht Jahren schon nach fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland möglich sein. Schon jetzt gilt, dass die Aufenthaltsdauer bei Teilnahme an einem Integrationskurs und besonders guten Sprachkenntnissen (B2) oder besonderen Integrationsleistungen um bis zu zwei Jahre verkürzt werden kann. Somit wären in Zukunft Einbürgerungen bestenfalls schon nach lediglich drei Jahren Aufenthalt in Deutschland möglich.
Durch das Gesetz werden außerdem Erleichterungen für Menschen, die als Gastarbeiter nach Deutschland gekommen sind, geschaffen werden. Sie müssen künftig keinen Einbürgerungstest mehr ablegen. Außerdem soll es für sie ausreichen, wenn sie sich „ohne nennenswerte Probleme“ im Alltagsleben verständigen können, wobei mündliche Kenntnisse ausreichend sind.
Antragsstellung türkischer Staatsbürger
Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie alle Voraussetzungen einer Einbürgerung erfüllen (wenn Sie sichergehen möchten, empfehlen wir Ihnen unseren Einbürgerungs-Check), können Sie diese bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Einbürgerungsbehörde beantragen. Sollten Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben, müssen Sie den Antrag bei der zuständigen deutschen Botschaft oder beim Bundesverwaltungsamt stellen.
Wenn Sie sich nach der jetzigen Rechtslage noch nicht lang genug in Deutschland aufhalten oder wenn Sie sich nur mit einer doppelten Staatsbürgerschaft einbürgern lassen möchten, dann kann es sich für Sie lohnen, noch etwas zu warten. Das oben erwähnte Gesetz tritt nämlich am 27. Juni 2024 in Kraft. Wenn Sie Ihren Antrag also nach Inkrafttreten des Gesetzes stellen, können Sie von einer doppelten Staatsbürgerschaft und der verkürzten Aufenthaltsdauer von fünf Jahren oder weniger profitieren.
Wie Ihnen Anwälte helfen können
Anträge bei Behörden zu stellen, ist selten einfach, doch gerade in Deutschland werden besonders viele Dokumente und Nachweise verlangt. Dadurch steigt die Wahrscheinlichkeit, dass sich irgendwo ein Fehler einschleicht oder dass man etwas übersieht. Außerdem sind die Bearbeitungszeiten aufgrund der großen Menge an Unterlagen oft sehr lang – und mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes werden sie noch deutlich länger. Unser Team von Anwälten prüft für Sie, ob alle Dokumente vollständig vorliegen und stellt so sicher, dass Ihr Antrag größtmögliche Chancen auf Erfolg hat. Wir übernehmen für Sie sämtlichen Behördenkontakt. Außerdem kümmern wir uns darum, dass Ihr Anliegen von den Behörden so schnell wie möglich bearbeitet wird.
Fragen und Antworten - FAQ zur doppelten Staatsbürgerschaft:
Doppelte Staatsbürgerschaft – Welche Länder sind dabei?
Gute Nachrichten für Ausländer, die sich in Deutschland einbürgern lassen möchten: Seit dem Sommer 2024 besteht in Deutschland die Möglichkeit einer doppelten Staatsbürgerschaft. Wer sich hierzulande einbürgern lassen möchte, muss dafür seine bisherige Staatsangehörigkeit nun nicht mehr aufgeben – zumindest nach deutschem Recht.
Allerdings muss auch das Recht des Herkunftslandes die doppelte Staatsbürgerschaft erlauben. In den meisten Ländern der Welt ist das der Fall, jedoch nicht in allen. In manchen Staaten gelten Gesetze, nach denen er freiwillige Erwerb der Staatsangehörigkeit eines anderen Staates zum automatischen Verlust der ursprünglichen Staatsangehörigkeit führt. Menschen aus diesen Staaten können zwar die deutsche Staatbürgerschaft durch eine Einbürgerung erwerben, sie können aber keine doppelte Staatsbürgerschaft erlangen.
Um Ihnen einen Überblick zu verschaffen, haben wir im Folgenden eine Liste aller Staaten der Welt angelegt. Zu jedem Staat haben wir recherchiert, welche Regelungen das nationale Staatsangehörigkeitsrecht zur doppelten Staatsbürgerschaft trifft. So ergibt sich auf einen Blick, mit welchen Ländern eine doppelte Staatsbürgerschaft in Deutschland im Jahr 2025 möglich ist.
Bitte beachten Sie jedoch, dass wir als in Deutschland zugelassene Rechtsanwälte ausschließlich im deutschen Recht beraten können. Wir können daher keinerlei Gewähr für die Aktualität oder Richtigkeit der folgenden Angaben übernehmen. Außerdem existieren in vielen Ländern Ausnahmeregelungen für bestimmte Personen (zum Beispiel Minderjährige) oder für bestimmte Situationen (zum Beispiel eine Einbürgerung aufgrund einer Hochzeit mit einem Deutschen oder eine doppelte Staatsbürgerschaft durch Geburt in Deutschland). Mit einigen Ländern ist eine doppelte Staatsbürgerschaft darüber hinaus nur bei Einhaltung gewisser Pflichten möglich. Wir raten Ihnen daher, für umfassende Informationen immer auch einen Anwalt in Ihrem Herkunftsland hinzuzuziehen.
Interaktive Ländertabelle
Durchsuchen Sie die Liste nach einem Land.
Länder | Status |
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Afghanistan (offiziell wird die doppelte Staatsbürgerschaft nach dem Law on Cititzenship nicht anerkannt; in der Praxis jedoch schon, nur bestimmte Ämter sind mit der doppelten Staatsbürgerschaft nicht vereinbar) | ✅ |
Albanien | ✅ |
Algerien | ✅ |
Angola | ✅ |
Antigua & Barbuda | ✅ |
Argentinien (erlaubt grds.die doppelte SBS; anders als mit anderen Staaten besteht auch kein besonderes Abkommen mit Deutschland; die Möglichkeit der doppelten SBS hängt somit ganz allein vom dt. Recht ab) | ✅ |
Armenien | ✅ |
Australien | ✅ |
Bangladesch (Antrag auf Dual Nationality Certificate notwendig) | ✅ |
Barbados | ✅ |
Belgien (erlaubt seit 2008, eine davor verlorene Staatsbürgerschaft kann durch Antrag wiedererlangt werden) | ✅ |
Belize | ✅ |
Benin | ✅ |
Bolivien | ✅ |
Bosnien & Herzegowina | ✅ |
Brasilien | ✅ |
Bulgarien | ✅ |
Burkina Faso | ✅ |
Burundi | ✅ |
Chad (weder rechtlich anerkannt noch verboten) | ✅ |
Chile | ✅ |
Costa Rica | ✅ |
Dänemark | ✅ |
Dominica | ✅ |
Dominikanische Republik | ✅ |
Dschibuti | ✅ |
Ecuador | ✅ |
El Salvador (nur für gebürtige Staatsbürger) | ✅ |
Eswatini (nur für gebürtige Staatsbürger) | ✅ |
Fidschi | ✅ |
Finnland | ✅ |
Frankreich | ✅ |
Gabun | ✅ |
Gambia (nur für gebürtige Staatsbürger) | ✅ |
Ghana | ✅ |
Grenada | ✅ |
Griechenland | ✅ |
Guatemala | ✅ |
Guinea-Bissau | ✅ |
Haiti | ✅ |
Honduras (nur für gebürtige Staatsbürger) | ✅ |
Irak | ✅ |
Irland | ✅ |
Island | ✅ |
Israel | ✅ |
Italien | ✅ |
Jamaika | ✅ |
Jemen | ✅ |
Jordanien | ✅ |
Kambodscha | ✅ |
Kanada | ✅ |
Kap Verde | ✅ |
Kenia | ✅ |
Kirgisistan | ✅ |
Kiribati (nur für Staatsbürger mit I-Kiribati Abstammung) | ✅ |
Kolumbien | ✅ |
Kosovo | ✅ |
Kroatien | ✅ |
Kuba | ✅ |
Lesotho | ✅ |
Lettland | ✅ |
Libanon | ✅ |
Liechtenstein | ✅ |
Luxemburg | ✅ |
Malawi (nur für gebürtige Staatsbürger) | ✅ |
Malediven | ✅ |
Mali | ✅ |
Malta | ✅ |
Marokko | ✅ |
Mauritius (nur für gebürtige Staatsbürger) | ✅ |
Mexiko (nur für gebürtige Staatsbürger oder in Deutschland geborene Kinder mexikanischer Eltern) | ✅ |
Mikronesien | ✅ |
Moldawien | ✅ |
Mongolei | ✅ |
Mosambik | ✅ |
Namibia (nur für gebürtige Staatsbürger) | ✅ |
Nauru | ✅ |
Neuseeland | ✅ |
Nicaragua (nur für gebürtige Staatsbürger) | ✅ |
Niger | ✅ |
Nigeria (nur für gebürtige Staatsbürger) | ✅ |
Nord Mazedonien | ✅ |
Norwegen | ✅ |
Osttimor (Timor-Leste) | ✅ |
Pakistan | ✅ |
Palästina | ✅ |
Palau | ✅ |
Panama (nur für gebürtige Staatsbürger) | ✅ |
Papua-Neuguinea | ✅ |
Peru | ✅ |
Philippinen (nur für gebürtige Staatsbürger) | ✅ |
Polen | ✅ |
Portugal | ✅ |
Republik Kongo | ✅ |
Ruanda | ✅ |
Rumänien | ✅ |
Russland | ✅ |
Salomonen | ✅ |
Samoa | ✅ |
São Tomé & Príncipe (nur für gebürtige Staatsbürger) | ✅ |
Schweden | ✅ |
Schweiz | ✅ |
Senegal (toleriert doppelte Staatsbürgerschaften in der Praxis, erkennt aber offiziell nur die senegalesische Staatsangehörigkeit an) | ✅ |
Serbien | ✅ |
Seychellen | ✅ |
Sierra Leone | ✅ |
Simbabwe (nur für gebürtige Staatsbürger) | ✅ |
Slowenien | ✅ |
Somalia | ✅ |
St. Kitts & Nevis | ✅ |
St. Lucia | ✅ |
St. Vincent und die Grenadinen | ✅ |
Sudan | ✅ |
Südsudan | ✅ |
Syrien | ✅ |
Taiwan (nur für gebürtige Staatsbürger) | ✅ |
Thailand | ✅ |
Togo (nur für gebürtige Staatsbürger) | ✅ |
Tonga | ✅ |
Trinidad & Tobago (nur für Staatsbürger durch Geburt oder Abstammung) | ✅ |
Tschechien | ✅ |
Tunesien | ✅ |
Türkei | ✅ |
Tuvalu | ✅ |
Uganda | ✅ |
Ungarn | ✅ |
Uruguay | ✅ |
Vanuatu | ✅ |
Venezuela | ✅ |
Vereinigten Staaten von Amerika (USA) | ✅ |
Vereinigtes Königreich (UK) | ✅ |
Vietnam | ✅ |
Zypern | ✅ |
Ägypten (Doppelte Staatsbürgerschaft ist nur mit Erlaubnis des Innenministeriums zulässig; in der Praxis hat das Fehlen der Erlaubnis allerdings oft keine Konsequenzen) | ❌ |
Andorra | ❌ |
Äquatorialguinea | ❌ |
Aserbaidschan | ❌ |
Äthiopien | ❌ |
Bahamas | ❌ |
Bahrain | ❌ |
Bhutan | ❌ |
Botswana | ❌ |
Brunei | ❌ |
China | ❌ |
Demokratische Republik Kongo (COD) | ❌ |
Elfenbeinküste (Côte d’Ivoire) | ❌ |
Eritrea | ❌ |
Estland (rechtlich nicht erlaubt, gebürtigen Esten wird ihre Staatsbürgerschaft aber in der Praxis nicht aberkannt) | ❌ |
Georgien (außer wenn die georgische Staatsangehörigkeit durch ein präsidiales Dekret verliehen wurde) | ❌ |
Guinea | ❌ |
Guyana | ❌ |
Indien | ❌ |
Indonesien | ❌ |
Iran (erkennt doppelte Staatsbürgerschaft nicht an, aber lässt iranische Staatsangehörigkeit nicht automatisch verfallen) | ❌ |
Japan | ❌ |
Kamerun | ❌ |
Kasachstan | ❌ |
Katar | ❌ |
Komoren (Verlust der gebürtigen Staatsbürgerschaft laut Verfassung verboten; jedoch Verlust der Staatsbürgerschaft bei freiwilligem Erwerb fremder Staatsbürgerschaft einfach gesetzlich geregelt) | ✅ |
Kuwait | ❌ |
Laos | ❌ |
Liberia | ✅ |
Libyen | ❌ |
Litauen | ❌ |
Madagaskar | ❌ |
Malaysia | ❌ |
Marshallinseln (nur mit Erlaubnis des Kabinetts) | ❌ |
Mauretanien | ❌ |
Monaco | ❌ |
Montenegro | ❌ |
Myanmar | ❌ |
Nepal | ❌ |
Niederlande | ❌ |
Nordkorea | ❌ |
Oman (außer mit Erlaubnis durch königliches Dekret des Sultans) | ❌ |
Österreich | ❌ |
Sambia | ✅ |
San Marino | ❌ |
Saudi-Arabien (außer mit Erlaubnis des Premierministers) | ❌ |
Singapur | ❌ |
Slowakei | ❌ |
Spanien | ❌ |
Sri Lanka (Antrag auf Beibehaltung notwendig) | ❌ |
Südafrika (außer mit einer Erlaubnis des Heimatministeriums) | ❌ |
Südkorea (Republik Korea) | ❌ |
Suriname | ❌ |
Tadschikistan | ❌ |
Tansania | ❌ |
Turkmenistan | ✅ |
Ukraine (Die ukrainische Staatsbürgerschaft kann bei Einbürgerung in Deutschland von Amts wegen entzogen werden, dies geschieht in der Praxis aber selten) | ❌ |
Usbekistan | ❌ |
Vereinigte Arabische Emirate (VAE) | ❌ |
Zentralafrikanische Republik | ❌ |
Wie lange dauert es, bis über meinen Einbürgerungsantrag entschieden wird?
Schon jetzt dauert es in der Regel bis zu 12 Monaten, bis über einen Antrag auf Einbürgerung entschieden wird. Wenn das neue Gesetz am 26. Juni 2024 in Kraft tritt, ist damit zu rechnen, dass die Zahl der Einbürgerungsanträge deutlich ansteigen wird. Damit werden wohl auch die Bearbeitungszeiten um mehrere Monate länger. Wenn die Behörde über Ihren Antrag zu lange nicht entscheidet, kann es ratsam sein, eine Untätigkeitsklage zu erheben. Gerne beraten Sie unsere Anwälte dazu.
Muss man auch nach dem neuen Staatsangehörigkeitsgesetz noch einen Einbürgerungstest machen?
Ja, an den Regeln zum Einbürgerungstest ändert sich durch das neue Gesetz nichts. Wie schon bisher muss den Test allerdings nicht ablegen, wer mindestens einen deutschen Schulabschluss (Quali, Realschule, Abitur etc.), eine abgeschlossene Berufsausbildung bei Benotung des Fachs Sozialkunde oder einen Studienabschluss in den Bereichen Rechts- und Gesellschaftswissenschaften, Sozialwissenschaften oder Politik nachweisen kann.
Kann ich eingebürgert werden, wenn ich Sozialhilfe erhalte?
Wer die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben möchte, muss nachweisen können, dass er für sich und seine Angehörigen den Lebensunterhalt selbst bestreiten kann. Es dürfen keine Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB II oder SGB XII) bezogen werden. Darunter fallen zum Beispiel Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung und auch Sozialhilfe.
Allerdings gibt es davon nach dem neuen Gesetz Ausnahmen: Wenn Sie innerhalb der letzten 24 Monate für 20 Monate in Vollzeit erwerbstätig waren, ist ein Bezug von staatlichen Hilfen unschädlich. Dasselbe gilt, wenn ihr Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner, der mit Ihnen und einem Kind zusammenlebt, innerhalb der letzten 24 Monate für 20 Monate in Vollzeit erwerbstätig war. Und auch für ehemalige Gastarbeiter und Vertragsarbeiter sowie die zu ihnen nachgezogenen Ehegatten ist ein Bezug von staatlichen Leistungen wie Sozialhilfe unschädlich, wenn sie diesen nicht zu vertreten haben.
Kann ich meine ausländische Staatsangehörigkeit wieder bekommen, wenn ich sie wegen der Einbürgerung in Deutschland bereits aufgegeben hat?
Ob Sie Ihre alte Staatsangehörigkeit, die Sie für eine Einbürgerung aufgegeben haben, zurückbekommen können, hängt vom Recht Ihres Herkunftsstaates ab. Nach deutschem Recht spricht ab dem 27. Juni 2024, wenn das neue Staatsangehörigkeitsgesetz in Kraft tritt, nichts mehr dagegen.
Kann ich meine Staatsbürgerschaft behalten, wenn ich schon einen Antrag gestellt habe oder schon eine Einbürgerungszusicherung habe?
Das modernisierte Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) ist am 27. Juni 2024 in Kraft getreten. Seit diesem Zeitpunkt gilt die neue Rechtslage, nach der ein Verzicht auf die aktuelle Staatsbürgerschaft für die Einbürgerung in Deutschland nicht mehr erforderlich ist. Grundsätzlich gilt die neue Rechtslage für Sie, wenn Ihnen nach dem 27. Juni 2024 die Einbürgerungsurkunde ausgehändigt wird.
Vor Aushändigung der Einbürgerungsurkunde erhält man zunächst eine Einbürgerungszusicherung, die in der Regel für 2 Jahre gültig ist. Vor dem 27. Juni wurde man mit Erteilung der Einbürgerungszusicherung aufgefordert, einen Nachweis über die Aufgabe der aktuellen Staatsbürgerschaft einzureichen, damit dann anschließend die Einbürgerungsurkunde ausgehändigt werden kann. Dafür hatte man Zeit, solange die Einbürgerungszusicherung gilt.
Wenn Sie vor dem 27. Juni 2024 eine Einbürgerungszusicherung erhalten haben, sollten Sie nach diesem Tag ohne Verzicht auf Ihre aktuelle Staatsbürgerschaft um Bestimmung eines Termins zur Aushändigung der Einbürgerungsurkunde bitten. Gerne beraten Sie unsere Anwälte dazu.
Kann ich auch jetzt schon einen Antrag auf Einbürgerung stellen, wenn ich möchte, dass die Regelungen des neuen Gesetzes (doppelte Staatsbürgerschaft, kürzere Aufenthaltsdauer etc.) für mich gelten?
Das neue Gesetz zur Staatsangehörigkeit tritt am 27. Juni 2024 in Kraft, aber die Bearbeitungsdauer eines Antrags auf Einbürgerung beträgt in der Regel um die 12 Monate. Entscheidend für Ihren Antrag ist die Rechtslage zu dem Zeitpunkt, an dem die Behörde eine Entscheidung trifft. Es ist sehr wahrscheinlich, dass dies erst nach dem 27. Juni sein wird. Das heißt, dass Sie grundsätzlich auch jetzt schon einen Einbürgerungsantrag stellen können, der dann nach der neuen Rechtslage entschieden wird. Sollte über Ihren Antrag schon vor dem 27. Juni 2024 entschieden werden, werden Sie zunächst aufgefordert, einen Nachweis über die Entlassung aus der bestehenden Staatsbürgerschaft zu erbringen. Wenn Sie das nicht bis zum 27. Juni tun, können Sie nach diesem Zeitpunkt vom neuen Gesetz profitieren und können Ihre Staatsbürgerschaft beibehalten.
Allerdings ist dies von Behörde zu Behörde unterschiedlich und kommt auch darauf an, wie lange Sie sich schon in Deutschland aufhalten. Gerne beraten unsere Anwälte Sie zu Ihrer persönlichen Situation.
Ich habe schon einen Antrag auf Einbürgerung gestellt. Kann ich trotzdem die doppelte Staatsbürgerschaft bekommen?
Für die Frage nach der doppelten Staatsbürgerschaft kommt es auf die Rechtslage in dem Zeitpunkt an, in dem Sie Ihre Einbürgerungsurkunde erhalten. Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, bekommen Sie von der Behörde zunächst nur eine Einbürgerungszusicherung, in der sie aufgefordert werden, Ihre bisherige Staatsangehörigkeit abzulegen.
Diese Einbürgerungszusicherung ist in der Regel für zwei Jahre gültig. Da das neue Gesetz am 27. Juni 2024 in Kraft getreten ist, können Sie sich danach einbürgern lassen, ohne ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben zu müssen.
Wann und für wen ist die doppelte Staatsbürgerschaft nach dem neuen Gesetz erlaubt?
Nach dem neuen Gesetz zur Staatsangehörigkeit kann seit dem 27. Juni 2024 nun jeder, der sich in Deutschland einbürgern lassen will, nach deutschem Recht seine bisherige Staatsangehörigkeit behalten.
Allerdings muss auch das Herkunftsland die doppelte Staatsbürgerschaft zulassen. In einigen Ländern wie zum Beispiel Österreich, China, Indien und Südkorea geht die Staatsbürgerschaft nämlich automatisch verloren, wenn man sich in einem anderen Land einbürgern lässt.
Eine ausführliche Liste von Ländern, mit denen keine doppelte Staatsbürgerschaft möglich ist, finden Sie hier.
Tipp: Prüfen Sie immer vor dem Beginn des Einbürgerungsprozesses, ob die bisherige Staatsbürgerschaft nach ausländischem Recht beibehalten werden darf. Hierzu können Sie sich beispielsweise bei Auslandsvertretungen erkundigen. Deutsche Rechtsanwälte können zu ausländischen Rechtsfragen in der Regel keine Auskunft erteilen.
Welche Mindestaufenthaltsdauer gilt in Zukunft für eine Einbürgerung?
Seit Inkrafttreten des neuen Gesetzes zur Staatsangehörigkeit am 27. Juni 2024 beträgt die Mindestaufenthaltsdauer in Deutschland nur noch fünf Jahre. Bei besonders guter Integration kann sie auf bis zu drei Jahre verkürzt werden.
Wann erhält ein Kind von Eltern mit ausländischer Staatsbürgerschaft automatisch bei der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit?
Seit dem 27. Juni 2024, an dem das neue Staatsangehörigkeitsgesetz in Kraft getreten ist, erhalten in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit mehr als fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt. Für Kinder, die vor dem 27. Juni 2024 geboren wurden, liegt diese Dauer entsprechend der alten Rechtslage noch bei acht Jahren.
Muss ich als deutscher Staatsbürger immer noch eine Beibehaltungsgenehmigung beantragen, wenn ich eine fremde Staatsangehörigkeit annehmen möchte?
Nach der Rechtslage vor dem 27. Juni 2024 hat man grundsätzlich seine deutsche Staatsangehörigkeit verloren, wenn man sich in einem anderen Land einbürgern ließ. Dies konnte man nur durch eine Beibehaltungsgenehmigung verhindern. Seit Inkrafttreten des neuen Gesetzes zur Staatsangehörigkeit am 27. Juni 2024 ist das nicht mehr so. Deutschland lässt Mehrstaatigkeit nun allgemein zu. Mehr Infos dazu finden Sie auf der Website des Bundesverwaltungsamts.
Wann tritt das neue Einbürgerungsgesetz in Kraft?
Das neue Einbürgerungsgesetz (Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts) tritt am 27. Juni 2024 in Kraft, drei Monate nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt. Ab dann ist die doppelte Staatsbürgerschaft grundsätzlich nach deutschem Recht für alle möglich, außerdem wird insbesondere die Mindestaufenthaltsdauer auf fünf Jahre abgesenkt. Mehr zu den Details des neuen Gesetzes lesen Sie hier.
Kann ich überprüfen, ob ich alle Voraussetzungen einer Einbürgerung erfülle?
Wenn Sie überprüfen möchten, ob Ihr Einbürgerungsantrag erfolgreich wäre, können Sie unseren Einbürgerungs-Check machen. Dieser Check gibt Ihnen allerdings nur einen ersten Überblick. Wenn Sie noch Detailfragen haben oder sich unsicher sind, dann kontaktieren Sie am besten unsere Anwälte.
Ab wann ist die doppelte Staatsbürgerschaft möglich?
Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts wurde Ende Januar 2024 vom Bundestag beschlossen und hat auch den Bundesrat passiert. Es ist am 27. Juni 2024 in Kraft getreten, drei Monate nachdem es im Bundesgesetzblatt verkündet wurde. Seit diesem Tag steht nach deutschem Recht jedem die Möglichkeit zur doppelten Staatsbürgerschaft offen.
Im Rahmen der Einbürgerung in Deutschland wurde die alte Staatsangehörigkeit aufgegeben. Kann man diese nun zusätzlich zur deutschen Staatsbürgerschaft wieder zurückholen?
Kann man auch mehr als zwei Staatsbürgerschaften haben?
Streng genommen wird durch das kommende Gesetz zur Staatsangehörigkeit nicht die doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt, sondern das allgemein geltende Verbot von Mehrstaatlichkeit aufgehoben. Wenn dieses Verbot aufgehoben ist, besteht im deutschen Recht auch die Möglichkeit, mehr als zwei Staatsangehörigkeiten zu besitzen. Eine mehrfache Staatsbürgerschaft ist dann also ohne Weiteres möglich.
Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um eingebürgert werden zu können?
Das haben wir in unserem Artikel zum Thema Einbürgerung genau erklärt.
Alternativ können Sie unseren Einbürgerungs-Check durchführen.
Ist eine Einbürgerung ohne die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit in jedem Fall möglich?
Ja, zumindest was das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht angeht. Grundsätzlich steht seit dem 27. Juni 2024 allen Ausländern, egal aus welchem Land, die doppelte Staatsbürgerschaft offen. Allerdings können im Herkunftsland unter Umständen Gesetze existieren, die den Verlust der Staatsangehörigkeit anordnen für den Fall, dass einem Bürger die Staatsbürgerschaft eines anderen Landes erteilt wird. Solche Gesetze existieren etwa in China, Österreich, Litauen, Estland und den Niederlanden. In jedem Fall raten wir sich in dem jeweiligen Land Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit zu informieren.
Kann ich mich in Deutschland einbürgern lassen, wenn ich meine bisherige Staatsbürgerschaft behalten möchte?
Der Bundestag hat das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen. Wenn es am 27. Juni 2024 in Kraft tritt, wird eine Einbürgerung auch dann möglich sein, wenn man seine alte Staatsbürgerschaft behalten will. Allerdings muss auch das Recht des Herkunftsstaats die doppelte Staatsbürgerschaft zulassen.