Doppelte Staatsbürgerschaft 2024 – Türkei und Deutschland
Knapp 1,5 Millionen Menschen aus der Türkei leben in Deutschland – sie bilden damit die mit Abstand größte Gruppe an Ausländern im Bundesgebiet. Aber auf diese große Zahl an Menschen kommen nur zwischen 10.000 und 20.000 Einbürgerungen pro Jahr. Zwar bietet eine Einbürgerung viele Vorteile, allerdings galt bisher, dass Einbürgerungswillige ihren türkischen Pass abgeben müssen, um den deutschen zu erhalten. In naher Zukunft soll sich das allerdings ändern.
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Schahroch Taleqani
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der es allen Menschen aus der Türkei ermöglichen soll, ihren türkischen Pass bei einer Einbürgerung zu behalten. Der Weg zur doppelten Staatsbürgerschaft wäre damit also frei. Wir erklären Ihnen hier, was es mit den vorgeschlagenen Änderungen auf sich hat, wie Sie davon profitieren können, und wie Ihnen unsere Anwälte dabei helfen können.
Vorteile von Einbürgerung und doppelter Staatsbürgerschaft für Türken
Dass eine Einbürgerung für Menschen, die in Deutschland leben, viele Vorteile bringt, liegt auf der Hand. Sie ermöglicht es, uneingeschränkt an allen Wahlen teilzunehmen, Freizügigkeit in ganz Europa zu genießen und mit einem der „wertvollsten“ Reisepässe der Welt auch außerhalb Europas in viele Länder ohne Visum einzureisen, und vieles mehr. Kurz: Eine Einbürgerung macht Sie offiziell zu einem Deutschen. Die doppelte Staatsbürgerschaft macht es möglich, Deutscher zu werden, ohne dass Sie Ihre türkische Identität aufgeben müssen. Dadurch, dass Sie beide Pässe haben, genießen Sie auch die Vorteile beider Staatsbürgerschaften. Sie können also ohne Probleme zwischen Deutschland und der Türkei hin und her reisen, sich frei entscheiden, in welchem Land Sie wohnen möchten, und in beiden Ländern an Wahlen teilnehmen.
Voraussetzungen der Einbürgerung für türkische Staatsbürger
Türkische Staatsangehörige, die sich in Deutschland einbürgern lassen möchten, müssen dafür einige Voraussetzungen erfüllen. Zunächst muss Ihr Lebensunterhalt gesichert sein. Das heißt, Sie müssen nachweisen können, dass Sie und Ihre Familie in Zukunft wahrscheinlich nicht auf staatliche Hilfen angewiesen sein werden. Außerdem muss Ihre Identität geklärt sein, Sie müssen also einen gültigen Pass oder ähnliches vorlegen können. Ferner müssen Sie entweder einen unbefristeten Aufenthaltstitel, wie etwa eine Niederlassungserlaubnis, oder eine befristete Aufenthaltserlaubnis, die einem nicht nur vorübergehenden Aufenthalt dient, besitzen. Mit welchen Aufenthaltstitel Sie sich einbürgern lassen können, finden Sie (wie auch weitere Details zu allen Voraussetzungen) hier.
Außerdem müssen Sie einen bestandenen Einbürgerungstest und Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 oder höher nachweisen können. Zu guter Letzt müssen Sie in der Regel seit acht Jahren ohne nennenswerte Unterbrechungen Ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben und Ihren türkischen Pass abgeben, um eingebürgert werden zu können. Bei diesen beiden letzten Voraussetzungen, der Aufenthaltsdauer und dem Erfordernis, die türkische Staatsbürgerschaft abzugeben, soll sich allerdings in Zukunft einiges ändern.
Doppelte Staatsbürgerschaft und mehr: Der neue Gesetzentwurf
Der oben bereits erwähnte Gesetzentwurf soll die Pflicht, seine alte Staatsangehörigkeit abzulegen, um die deutsche zu erhalten, generell abschaffen. Schon jetzt wird oft von diesem Erfordernis abgesehen, zum Beispiel wenn das Herkunftsland der Einbürgerungswilligen ein Ausscheiden aus dessen Staatsangehörigkeit nicht vorsieht. Im türkischen Staatsangehörigkeitsrecht ist so ein Ausscheiden allerdings durch Entscheidung des Ministerrates relativ einfach möglich. Bisher mussten also alle Türken, die sich in Deutschland einbürgern lassen wollten, ihre türkische Staatsbürgerschaft aufgeben. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung würde daher besonders für türkische Einbürgerungswillige eine deutliche Erleichterung darstellen. Wenn der Bundestag den Entwurf in dieser Form beschließt, wovon auszugehen ist, dann können in Zukunft alle Türken bei einer Einbürgerung in Deutschland die doppelte Staatsbürgerschaft erlangen. Da das türkische Staatsangehörigkeitsrecht Mehrstaatlichkeit zulässt, können sie dann neben ihrem neuen deutschen Pass auch den türkischen Pass behalten.
Doch der neue Gesetzentwurf bringt noch eine zweite große Änderung: In Zukunft soll eine Einbürgerung statt wie bisher nach acht Jahren schon nach fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland möglich sein. Schon jetzt gilt, dass die Aufenthaltsdauer bei Teilnahme an einem Integrationskurs und besonders guten Sprachkenntnissen (B2) oder besonderen Integrationsleistungen um bis zu zwei Jahre verkürzt werden kann. Somit wären in Zukunft Einbürgerungen bestenfalls schon nach lediglich drei Jahren Aufenthalt in Deutschland möglich.
Durch den Gesetzentwurf sollen außerdem Erleichterungen für Menschen, die als Gastarbeiter nach Deutschland gekommen sind, geschaffen werden. Sie sollen künftig keinen Einbürgerungstest mehr ablegen müssen. Außerdem soll es für sie ausreichen, wenn sie sich „ohne nennenswerte Probleme“ im Alltagsleben verständigen können, wobei mündliche Kenntnisse ausreichend sind.
Antragsstellung türkischer Staatsbürger
Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie alle Voraussetzungen einer Einbürgerung erfüllen, können Sie diese bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Einbürgerungsbehörde stellen. Sollten Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben, müssen Sie den Antrag beim Bundesverwaltungsamt stellen.
Wenn Sie sich nach der jetzigen Rechtslage noch nicht lang genug in Deutschland aufhalten oder wenn Sie sich nur mit einer doppelten Staatsbürgerschaft einbürgern lassen möchten, dann kann es sich für Sie lohnen, noch etwas zu warten. Der oben erwähnte Gesetzentwurf tritt aller Voraussicht nach nämlich spätestens im Frühjahr 2024 in Kraft. Dass an seinem Inhalt noch weitreichende Änderungen im Bundestag beschlossen werden, ist unwahrscheinlich. Wenn Sie Ihren Antrag also nach Inkrafttreten des Gesetzes stellen, können Sie von einer doppelten Staatsbürgerschaft und der verkürzten Aufenthaltsdauer von fünf Jahren oder weniger profitieren.
Wie Ihnen Anwälte helfen können
Anträge bei Behörden zu stellen, ist selten einfach, doch gerade in Deutschland werden besonders viele Dokumente und Nachweise verlangt. Dadurch steigt die Wahrscheinlichkeit, dass sich irgendwo ein Fehler einschleicht oder dass man etwas übersieht. Außerdem sind die Bearbeitungszeiten aufgrund der großen Menge an Unterlagen oft sehr lang. Unser Team von Anwälten prüft für Sie, ob alle Dokumente vollständig vorliegen und stellt so sicher, dass Ihr Antrag größtmögliche Chancen auf Erfolg hat. Wir übernehmen für Sie sämtlichen Behördenkontakt. Außerdem kümmern wir uns darum, dass Ihr Anliegen von den Behörden so schnell wie möglich bearbeitet wird.
Fragen und Antworten - FAQ zur doppelten Staatsbürgerschaft:
Kann ich überprüfen, ob ich alle Voraussetzungen einer Einbürgerung erfülle?
Wenn Sie überprüfen möchten, ob Ihr Einbürgerungsantrag erfolgreich wäre, können Sie unseren Einbürgerungs-Check machen. Dieser Check gibt Ihnen allerdings nur einen ersten Überblick. Wenn Sie noch Detailfragen haben oder sich unsicher sind, dann kontaktieren Sie am besten unsere Anwälte.
Ab wann ist die doppelte Staatsbürgerschaft möglich?
Der Gesetzentwurf muss noch vom Bundestag beschlossen und anschließend verkündet werden, bevor er in Kraft treten kann. Ursprünglich sollte er Ende 2023 in Kraft treten, inzwischen wird aber eher mit dem Frühjahr 2024 gerechnet.
Im Rahmen der Einbürgerung in Deutschland wurde die alte Staatsangehörigkeit aufgegeben. Kann man diese nun zusätzlich zur deutschen Staatsbürgerschaft wieder zurückholen?
Grundsätzlich ja. Da das deutsche Recht künftig Mehrstaatlichkeit erlauben soll, steht dem von deutscher Seite aus nichts entgegen. Entscheidend ist jedoch das Recht des Staates, dessen Staatsbürgerschaft man sich zurückholen möchten.
Kann man auch mehr als zwei Staatsbürgerschaften haben?
Streng genommen soll durch den Gesetzentwurf nicht die doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt, sondern das allgemein geltende Verbot von Mehrstaatlichkeit aufgehoben werden. Wenn dieses Verbot aufgehoben wird, besteht im deutschen Recht auch die Möglichkeit, mehr als zwei Staatsangehörigkeiten innezuhaben.
Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um eingebürgert werden zu können?
Das haben wir in unserem Artikel zum Thema Einbürgerung genau erklärt.
Alternativ können Sie unseren Einbürgerungs-Check durchführen.
Ist eine Einbürgerung ohne die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit in jedem Fall möglich?
Ja, zumindest was das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht angeht. Grundsätzlich soll durch den Gesetzentwurf allen Ausländern, egal aus welchem Land, die doppelte Staatsbürgerschaft offenstehen. Allerdings können im Herkunftsland unter Umständen Gesetze existieren, die den Verlust der Staatsangehörigkeit anordnen für den Fall, dass einem Bürger die Staatsbürgerschaft eines anderen Landes erteilt wird. Solche Gesetze existieren etwa in China, Österreich, Litauen, Estland und den Niederlanden. In jedem Fall raten wir sich in dem jeweiligen Land Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit zu informieren.
Wenn man sich in Deutschland einbürgern lassen möchte, aber seine bisherige Staatsbürgerschaft behalten möchte, geht das?
Wenn der Gesetzentwurf vom Bundestag in dieser Form beschlossen wird und er in Kraft tritt, dann wird die Einbürgerung möglich sein, auch wenn man seine alte Staatsbürgerschaft behält. Wahrscheinlich wird das allerdings voraussichtlich nicht vor dem Frühjahr 2024 der Fall sein.
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Julia Robl
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