Doppelte Staatsbürgerschaft 2024 - USA und Deutschland

Doppelte Staatsbürgerschaft 2024 - USA und Deutschland

Neben den Nachbarstaaten Mexiko und Kanada gehört Deutschland zu den beliebtesten Ländern für Auswanderer aus den Vereinigten Staaten. Es gibt viele gute Gründe, sich für ein Leben hier zu entscheiden – seien es die vielen hervorragenden Bildungs- und Arbeitsmöglichkeiten, die schöne Natur, das staatlich finanzierte Gesundheitssystem oder einfach die günstige Lage Deutschlands im Herzen von Europa. Da nach dem Zweiten Weltkrieg eine große Anzahl von amerikanischen Soldaten in Deutschland stationiert war, haben viele Familien auch heute noch enge Verbindungen zu diesem Land.

Der Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft war jedoch schon immer ein recht kompliziertes Unterfangen. Das liegt zum einen an der langen Mindestaufenthaltsdauer von acht Jahren, zum anderen aber auch daran, dass Deutschland lange Zeit doppelte Staatsbürgerschaften ablehnte, was bedeutete, dass einbürgerungswillige Ausländer ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft aufgeben mussten.

Im Laufe dieses Jahres wird sich dies jedoch endlich ändern. Der Deutsche Bundestag hat kürzlich ein Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts verabschiedet. Wenn es am 26. Juni 2024 in Kraft tritt, wird dieses Gesetz die doppelte Staatsbürgerschaft generell erlauben. Dann wird jeder Amerikaner, der einen deutschen Pass erwerben möchte, seine US-Staatsbürgerschaft neben dem deutschen Pass behalten dürfen.

In den folgenden Abschnitten werden wir die kommenden Änderungen im Detail erläutern und darlegen, wie in Deutschland lebende Amerikaner davon profitieren können. Außerdem werfen wir einen Blick auf einige der anderen äußerst relevanten Neuerungen, die in das Staatsangehörigkeitsrecht Eingang finden werden.

Vorteile der deutsch-amerikanischen doppelten Staatsbürgerschaft

Das Recht, am Wahltag seine Stimme abzugeben, sich in der gesamten Europäischen Union frei bewegen zu können und einen der “mächtigsten” Pässe der Welt zu besitzen – der Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft bringt viele Vorteile und Privilegien mit sich. Außerdem sind Sie damit offiziell Deutscher, was bedeutet, dass Sie die gleichen Freiheiten, Rechte und Schutzmaßnahmen genießen wie alle anderen Deutschen.

Mit der doppelten Staatsbürgerschaft kommen Sie in den Genuss all dieser Vorteile und behalten gleichzeitig alle zusätzlichen Rechte und den Schutz, der Ihnen durch Ihren US-Pass gewährt wird. Sie können sich aussuchen, in welchem der Länder Sie arbeiten und leben möchten, Sie können in beiden Staaten an Wahlen teilnehmen, und Ihre Einreise in beide Länder wird erheblich erleichtert. Zu guter Letzt können Sie durch eine doppelte Staatsbürgerschaft auch Ihre Identität zum Ausdruck bringen, ohne sich auf eine Nation als Ihr Zuhause beschränken zu müssen.

Einbürgerungsvoraussetzungen für Amerikaner

Um die deutsch-amerikanische doppelte Staatsbürgerschaft zu erhalten, müssen sich Amerikaner in Deutschland einbürgern lassen. Dafür gilt es, eine Reihe von Voraussetzungen zu erfüllen. Zunächst einmal müssen Sie Ihre Identität nachweisen können, indem Sie entweder Ihren US-Pass oder einen geeigneten Ersatz vorlegen. Außerdem muss der Lebensunterhalt von Ihnen und Ihrer unmittelbaren Familie gesichert sein. Um dies festzustellen, prüfen die deutschen Behörden Faktoren wie Ihr Einkommen, die Höhe der monatlichen Miet- und Unterhaltszahlungen sowie die Frage, ob Sie in der Vergangenheit auf Sozialhilfen angewiesen waren. Außerdem können Sie nur dann eingebürgert werden, wenn Sie eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder eine befristete Aufenthaltserlaubnis haben, die auf einen langfristigen Aufenthalt ausgerichtet ist. Eine umfassende Liste der verschiedenen Aufenthaltstitel, die zur Einbürgerung berechtigen, finden Sie hier. Außerdem müssen Sie deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 oder höher nachweisen und den Einbürgerungstest bestehen.

Schließlich müssen Sie sich nach derzeitigem Stand Ihren Lebensmittelpunkt seit acht Jahren rechtmäßig und ohne längere Unterbrechungen in Deutschland gehabt haben. Nach der jetzigen Rechtslage müssen Sie außerdem noch Ihre US-Staatsbürgerschaft aufgeben, um die deutsche zu erhalten. Diese letzten beiden Punkte werden sich jedoch ändern, wenn das neue Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft tritt.

Doppelte Staatsbürgerschaft und mehr: Das neue Gesetz im Detail

Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts wurde am 19. Januar 2024 vom Deutschen Bundestag verabschiedet und tritt am 26. Juni 2024 in Kraft. Es bringt einige tiefgreifende Änderungen mit sich, die weitgehende Auswirkungen auf einbürgerungswillige Personen in Deutschland haben werden.

Erstens hebt das neue Gesetz das im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht verankerte generelle Verbot von Mehrstaatigkeit auf. Das bedeutet, dass jeder US-Bürger eine deutsch-amerikanische doppelte Staatsbürgerschaft erwerben kann. Die generelle Erlaubnis, mehr als eine Staatsbürgerschaft zu haben, wird übrigens auch für Deutsche, die mit einer Green-Card in den USA leben, eine Erleichterung darstellen.

Zum anderen sieht das Gesetz vor, die für eine Einbürgerung erforderliche Mindestaufenthaltsdauer deutlich zu senken – von derzeit acht Jahren auf nur noch fünf Jahre. Darüber hinaus bleibt auch nach der neuen Rechtslage die bereits existierende Möglichkeit bestehen, die Mindestaufenthaltsdauer um bis zu zwei weitere Jahre zu verkürzen, indem man einen Integrationskurs erfolgreich abschließt, besonders gute Sprachkenntnisse nachweist oder eine besondere Leistungen in Arbeit, Schule oder Ehrenamt erbringt. Bestenfalls wird daher eine Einbürgerung bereits nach drei Jahren Aufenthalt in Deutschland möglich sein.

Es gibt aber auch einen Bereich, in dem das neue Staatsangehörigkeitsgesetz die Anforderungen für eine Einbürgerung verschärft: die Sicherung des Lebensunterhalts. Das neue Gesetz legt einen stärkeren Schwerpunkt darauf, dass der Antragsteller in der Lage sein muss, seinen Lebensunterhalt und gegebenenfalls den seiner Familie eigenständig zu sichern. Wie dies erreicht wird, erfahren Sie in unserem Überblick über alle kommenden Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht.  

Die Einbürgerung beantragen

Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten können (wenn Sie sichergehen möchten, dann machen Sie unseren Einbürgerungs-Check), können Sie Ihren Antrag bei Ihrer örtlichen Einbürgerungsbehörde oder, wenn Sie derzeit keinen Wohnsitz in Deutschland haben, beim Bundesverwaltungsamt stellen.

Wenn Sie Ihren bisherigen US-Pass nicht aufgeben wollen oder die Mindestaufenthaltsdauer noch nicht erfüllen, raten wir Ihnen, bis Juni 2024 zu warten, wenn das neue Gesetz in Kraft tritt. Auf diese Weise können Sie von der allgemeinen Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft und von den anderen reduzierten Anforderungen profitieren.

Wie Anwälte Ihnen helfen können

Anträge bei deutschen Behörden zu stellen ist selten einfach. Aber es gibt nur wenige Bereiche, in denen die Situation so schlimm ist wie bei der Beantragung einer Einbürgerung. Die Zahl der Unterlagen, die für den Antrag benötigt werden, ist hoch, und die Wartezeiten für diese unfassbar wichtige Entscheidung können oft über ein Jahr betragen. Wenn die oben genannten Änderungen in Kraft treten, wird es außerdem besonders viele neue Anträge geben, da viele Menschen von den reduzierten Anforderungen und der Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft profitieren wollen werden. All dies wird die bestehenden Probleme und den Rückstau bei den Behörden nur noch verschlimmern. Die Bearbeitungszeiten können sich durchaus um ein weiteres Jahr verlängern. Um sicherzustellen, dass Ihr Antrag die größtmöglichen Erfolgsaussichten hat, und um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, ist es ratsam, Anwälte mit Erfahrung im Bereich Immigration zu beauftragen. Wir prüfen, ob Ihr Antrag vollständig ist. Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit den zuständigen Behörden. Und wir sorgen dafür, dass Ihr Fall zügig bearbeitet wird, damit Sie so schnell wie möglich Ihre beiden Pässe in den Händen halten können.

Frequently Asked Questions zur Doppelten Staatsbürgerschaft (FAQ):

Das neue Gesetz zur Staatsangehörigkeit tritt am 26. Juni 2024 in Kraft, aber die Bearbeitungsdauer eines Antrags auf Einbürgerung beträgt in der Regel um die 12 Monate. Entscheidend für Ihren Antrag ist die Rechtslage zu dem Zeitpunkt, an dem die Behörde eine Entscheidung trifft. Es ist sehr wahrscheinlich, dass dies erst nach dem 26. Juni sein wird. Das heißt, dass Sie grundsätzlich auch jetzt schon einen Einbürgerungsantrag stellen können, der dann nach der neuen Rechtslage entschieden wird. Sollte über Ihren Antrag schon vor dem 26.06.2024 entschieden werden, werden Sie zunächst aufgefordert, einen Nachweis über die Entlassung aus der bestehenden Staatsbürgerschaft zu erbringen. Wenn Sie das nicht bis 26.06.2024 tun, können Sie nach diesem Zeitpunkt vom neuen Gesetz profitieren und können Ihre Staatsbürgerschaft beibehalten. 

Allerdings ist dies von Behörde zu Behörde unterschiedlich und kommt auch darauf an, wie lange Sie sich schon in Deutschland aufhalten. Gerne beraten unsere Anwälte Sie zu Ihrer persönlichen Situation. 

Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts wurde Ende Januar 2024 vom Bundestag beschlossen und hat auch den Bundesrat passiert. Es tritt am 26. Juni 2024 in Kraft, drei Monate nachdem es im Bundesgesetzblatt verkündet wurde.

Ab dem 26. Juni 2024, wenn das neue Staatsangehörigkeitsgesetz in Kraft tritt, erhalten in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit mehr als fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt. Bis dahin liegt diese Dauer entsprechend der alten Rechtslage noch bei acht Jahren. 

Der Bundestag hat das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen. Wenn es am 26. Juni 2024 in Kraft tritt, wird eine Einbürgerung auch dann möglich sein, wenn man seine alte Staatsbürgerschaft behalten will. Allerdings muss auch das Recht des Herkunftsstaats die doppelte Staatsbürgerschaft zulassen.

Nach dem neuen Gesetz zur Staatsangehörigkeit kann künftig jeder, der sich in Deutschland einbürgern lassen will, nach deutschem Recht seine bisherige Staatsangehörigkeit behalten. Es tritt am 26. Juni 2024 in Kraft.

Allerdings muss auch das Herkunftsland die doppelte Staatsbürgerschaft zulassen. In einigen Ländern wie zum Beispiel Österreich, China, Indien, Uganda und Südkorea geht die Staatsbürgerschaft nämlich automatisch verloren, wenn man sich in einem anderen Land einbürgern lässt.

Eine ausführliche Liste aller Länder, mit denen keine doppelte Staatsbürgerschaft möglich ist, finden Sie hier.

Tipp: Prüfen Sie immer vor dem Beginn des Einbürgerungsprozesses, ob die bisherige Staatsbürgerschaft nach ausländischem Recht beibehalten werden darf. Hierzu können Sie sich beispielsweise bei Auslandsvertretungen erkundigen. Deutsche Rechtsanwälte können zu ausländischen Rechtsfragen in der Regel keine Auskunft erteilen. 

Wenn Sie überprüfen möchten, ob Ihr Einbürgerungsantrag erfolgreich wäre, können Sie unseren Einbürgerungs-Check machen. Dieser Check gibt Ihnen allerdings nur einen ersten Überblick. Wenn Sie noch Detailfragen haben oder sich unsicher sind, dann kontaktieren Sie am besten unsere Anwälte.

Wer die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben möchte, muss nachweisen können, dass er für sich und seine Angehörigen den Lebensunterhalt selbst bestreiten kann. Es dürfen keine Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB II oder SGB XII) bezogen werden. Darunter fallen zum Beispiel Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung und auch Sozialhilfe.  

Allerdings gibt es davon nach dem neuen Gesetz Ausnahmen: Wenn Sie innerhalb der letzten 24 Monate für 20 Monate in Vollzeit erwerbstätig waren, ist ein Bezug von staatlichen Hilfen unschädlich. Dasselbe gilt, wenn ihr Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner, der mit Ihnen und einem Kind zusammenlebt, innerhalb der letzten 24 Monate für 20 Monate in Vollzeit erwerbstätig war. Und auch für ehemalige Gastarbeiter und Vertragsarbeiter sowie die zu ihnen nachgezogenen Ehegatten ist ein Bezug von staatlichen Leistungen wie Sozialhilfe unschädlich, wenn sie diesen nicht zu vertreten haben. 

Streng genommen wird durch das kommende Gesetz zur Staatsangehörigkeit nicht die doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt, sondern das allgemein geltende Verbot von Mehrstaatlichkeit aufgehoben. Wenn dieses Verbot aufgehoben ist, besteht im deutschen Recht auch die Möglichkeit, mehr als zwei Staatsangehörigkeiten zu besitzen.

Das neue Gesetz zur Staatsangehörigkeit tritt am 26. Juni 2024 in Kraft, drei Monate nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt. Ab dann ist die doppelte Staatsbürgerschaft grundsätzlich nach deutschem Recht für alle möglich, außerdem wird insbesondere die Mindestaufenthaltsdauer auf fünf Jahre abgesenkt. Mehr zu den Details des neuen Gesetzes lesen Sie hier. 

Nach Rechtslage bis einschließlich 26.06.2024 verliert man grundsätzlich seine deutsche Staatsangehörigkeit, wenn man sich in einem anderen Land einbürgern lässt. Ab Inkrafttreten des neuen Gesetzes zur Staatsangehörigkeit am 26. Juni 2024 ist das nicht mehr so. Dann lässt Deutschland Mehrstaatigkeit allgemein zu. Bis dahin bleibt es allerdings bei der bisherigen Rechtslage, nach der Sie grundsätzlich eine Beibehaltungsgenehmigung brauchen. Mehr Infos dazu finden Sie auf der Website des Bundesverwaltungsamts. 

Schon jetzt dauert es in der Regel bis zu 12 Monaten, bis über einen Antrag auf Einbürgerung entschieden wird. Wenn das neue Gesetz am 26. Juni 2024 in Kraft tritt, ist damit zu rechnen, dass die Zahl der Einbürgerungsanträge deutlich ansteigen wird. Damit werden wohl auch die Bearbeitungszeiten um mehrere Monate länger. Wenn die Behörde über Ihren Antrag zu lange nicht entscheidet, kann es ratsam sein, eine Untätigkeitsklage zu erheben. Gerne beraten Sie unsere Anwälte dazu. 

Grundsätzlich ja. Da das deutsche Recht künftig Mehrstaatlichkeit erlauben soll, steht dem von deutscher Seite aus nichts entgegen. Entscheidend ist jedoch das Recht des Staates, dessen Staatsbürgerschaft man sich zurückholen möchten.

Für die Frage nach der doppelten Staatsbürgerschaft kommt es auf die Rechtslage in dem Zeitpunkt an, in dem Sie Ihre Einbürgerungsurkunde erhalten. Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, bekommen Sie von der Behörde zunächst nur eine Einbürgerungszusicherung, in der sie aufgefordert werden, Ihre bisherige Staatsangehörigkeit abzulegen.

Diese Einbürgerungszusicherung ist in der Regel für zwei Jahre gültig. Sie können also abwarten, bis das neue Gesetz am 26. Juni 2024 in Kraft tritt, und sich danach einbürgern lassen, ohne ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben zu müssen. Außerdem besteht die Möglichkeit, bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde das Ruhen des Verfahrens anzuregen. 

Das modernisierte StAG wird am 26.06.2024 in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt gilt die neue Rechtslage und es wird der Verzicht auf die aktuelle Staatsbürgerschaft für die Einbürgerung in Deutschland nicht mehr erforderlich sein. Grundsätzlich gilt die neue Rechtslage für Sie, wenn Ihnen nach dem 26.06.2024 die Einbürgerungsurkunde ausgehändigt wird. 

Vor Aushändigung der Einbürgerungsurkunde erhält man derzeit zunächst eine Einbürgerungszusicherung, die in der Regel für 2 Jahre gültig ist. Mit Erteilung der Einbürgerungszusicherung wird man wegen des aktuell noch bis 26.06.2024 geltenden Rechts aufgefordert, einen Nachweis über die Aufgabe der aktuellen Staatsbürgerschaft einzureichen, damit dann anschließend die Einbürgerungsurkunde ausgehändigt werden kann. Dafür hat man Zeit, solange die Einbürgerungszusicherung gilt. 

Wenn ihre Einbürgerungszusicherung über den 26.06.2024 hinaus gilt, oder wenn Sie die Einbürgerungszusicherung demnächst vor dem 26.06.2024 erhalten, sollten Sie ohne Verzicht auf Ihre aktuelle Staatsbürgerschaft bis 26.06.2024 abwarten und anschließend um Bestimmung eines Termins zur Aushändigung der Einbürgerungsurkunde bitten. Gerne beraten Sie unsere Anwälte dazu. 

Bei Ablauf der Einbürgerungszusicherung vor dem 26.06.2024 raten wir zur Kontaktaufnahme mit der zuständigen Behörde. Gerne beraten Sie unsere Anwälte dazu. 

Das haben wir in unserem Artikel zum Thema Einbürgerung genau erklärt.

Alternativ können Sie unseren Einbürgerungs-Check durchführen.

Ja, zumindest was das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht angeht. Grundsätzlich steht ab Inkrafttreten des neuen Gesetzes zur Staatsangehörigkeit am 26. Juni 2024 allen Ausländern, egal aus welchem Land, die doppelte Staatsbürgerschaft offen. Allerdings können im Herkunftsland unter Umständen Gesetze existieren, die den Verlust der Staatsangehörigkeit anordnen für den Fall, dass einem Bürger die Staatsbürgerschaft eines anderen Landes erteilt wird. Solche Gesetze existieren etwa in China, Österreich, Litauen, Estland und den Niederlanden. In jedem Fall raten wir sich in dem jeweiligen Land Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit zu informieren.

Ab Inkrafttreten des neuen Gesetzes zur Staatsangehörigkeit am 26. Juni 2024 beträgt die Mindestaufenthaltszeit in Deutschland nur noch fünf Jahre. Bei besonders guter Integration kann sie auf bis zu drei Jahre verkürzt werden. 

Ja, an den Regeln zum Einbürgerungstest ändert sich durch das neue Gesetz nichts. Wie schon bisher muss den Test allerdings nicht ablegen, wer mindestens einen deutschen Schulabschluss (Quali, Realschule, Abitur etc.), eine abgeschlossene Berufsausbildung bei Benotung des Fachs Sozialkunde oder einen Studienabschluss in den Bereichen Rechts- und Gesellschaftswissenschaften, Sozialwissenschaften oder Politik nachweisen kann. 

Ob Sie Ihre alte Staatsangehörigkeit, die Sie für eine Einbürgerung aufgegeben haben, zurückbekommen können, hängt vom Recht Ihres Herkunftsstaates ab. Nach deutschem Recht spricht ab dem 26. Juni 2024, wenn das neue Staatsangehörigkeitsgesetz in Kraft tritt, nichts dagegen.