Chancenkarte Deutschland

Einfacher Arbeit finden

Die Chancenkarte eröffnet Unternehmen und qualifizierten Ausländern neue Möglichkeiten

Ab dem 1. Juni 2024 gibt es in Deutschland eine weitere Aufenthaltserlaubnis: Die Chancenkarte, geregelt im neu geschaffenen § 20a AufenthG (Aufenthaltsgesetz). Sie ist ein Ergebnis des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung, dass der Bundestag im Sommer 2023 beschlossen hatte. Die Chancenkarte richtet sich an Fachkräfte und andere gut ausgebildete Ausländer mit hohem Potenzial und soll es diesen Menschen aus Nicht-EU-Ländern erleichtern, zur Arbeitssuche nach Deutschland einzureisen. Auch Unternehmen, die auf der Suche nach hochqualifizierten Arbeitnehmern sind, bietet die Chancenkarte viele Vorteile. In diesem Artikel erklären wir Ihnen, was es mit der Chancenkarte auf sich hat und wie Sie, egal ob Arbeitnehmer oder Unternehmen, deren Vorteile für sich nutzen können.

Chancenkarte – Vorteile für Fachkräfte und Unternehmen

Dass eine Chancenkarte Ausländern auf Arbeitssuche viele Vorteile bietet, liegt auf der Hand. Im Gegensatz zu den meisten anderen Aufenthaltstiteln ermöglicht sie es, in Deutschland zu leben, ohne erst ein konkretes Jobangebot vorweisen zu müssen. So kann die Suche nach einer Beschäftigung dann direkt im Inland erfolgen. Dadurch sind die Bewerber flexibler, können an Vorstellungsgesprächen vor Ort teilnehmen und die Möglichkeit einer Probebeschäftigung für bis zu zwei Wochen pro potentieller Arbeitsstelle wahrnehmen. Außerdem können Ausländer mit Chancenkarte parallel zu ihrer Jobsuche einem Nebenjob mit bis zu 20 Stunden pro Woche nachgehen, der selbstverständlich dem deutschen Mindestlohn unterliegt. Dadurch sammeln sie erste Einblicke in das Arbeitsleben in Deutschland, werden mit der Sprache und den Umgangsformen hierzulande vertraut, und unterliegen für die Suche nach einer dauerhaften Beschäftigung weniger Zeitdruck.

Doch nicht nur die Arbeitssuche wird durch eine Chancenkarte erleichtert, sie ermöglicht es auch, Maßnahmen zur Anerkennung einer ausländischen Ausbildung direkt in Deutschland vorzunehmen. Ausländer, für deren Ausbildung eine deutsche Behörde festgestellt hat, dass sie noch weitere Anpassungs- oder Ausgleichsmaßnahmen absolvieren müssen, damit ihr Abschluss in Deutschland anerkannt wird, erhalten nämlich direkt vier von sechs für eine Chancenkarte nötigen Punkten (mehr dazu unten).

Auch Unternehmen können von der Einführung der Chancenkarte profitieren. Zunächst sind natürlich auch für sie die Möglichkeit eines persönlichen Vorstellungsgesprächs und die Option einer Beschäftigung auf Probe für bis zu zwei Wochen von Vorteil, um potenzielle Arbeitnehmer besser kennenzulernen. Darüber hinaus kommen mit der Chancenkarte viele gut ausgebildete Arbeitskräfte nach Deutschland, von denen der Großteil zur Finanzierung der Jobsuche eine Teilzeitbeschäftigung aufnehmen wird. Da die Chancenkarte eine solche Beschäftigung für bis zu 20 Stunden pro Woche erlaubt, und dafür des Weiteren keine Genehmigung der Bundesagentur für Arbeit notwendig ist, können Unternehmen so schnell und unbürokratisch Arbeitskräfte finden, die sich in einer neuen Umgebung beweisen wollen.

Voraussetzungen zum Erhalt einer Chancenkarte

Für den Erhalt einer Chancenkarte müssen zunächst einige allgemeine Voraussetzungen erfüllt sein. Sie müssen etwa nachweisen können, dass der Lebensunterhalt von Ihnen und gegebenenfalls Ihren Angehörigen gesichert ist. Das bedeutet, dass Sie nicht auf staatliche Hilfen angewiesen sein dürfen, um in Deutschland leben zu können. Dafür benötigen Sie in der Regel entweder ein Sperrkonto oder eine Verpflichtungserklärung. Doch auch mit einem Arbeitsvertrag für einen Nebenjob über bis zu 20 Stunden pro Woche, dem Sie mit der Chancenkarte nachgehen dürfen, können Sie die nötigen finanziellen Mittel nachweisen.

Außerdem kann nur eine Chancenkarte beantragen, wer sich im Ausland aufhält oder in Deutschland bereits einen Aufenthaltstitel der §§ 16 – 21 AufenthG (Aufenthaltstitel zur Ausbildung oder Erwerbstätigkeit) besitzt.

Und die letzte allgemeine Voraussetzung: Eine Chancenkarte erhalten kann man nur als Fachkraft oder durch ein Punktesystem. Damit möchte die Bundesregierung sicherstellen, dass nur Ausländer, die besonders hochqualifiziert sind oder ein großes Potenzial haben, von der Chancenkarte profitieren können.

Chancenkarte für Fachkräfte

Laut § 18 Abs. 3 AufenthG gelten alle Ausländer als Fachkraft, die entweder einen deutschen Studien- oder Berufsausbildungsabschluss haben, oder die im Ausland einen solchen Abschluss erworben haben, der in Deutschland anerkannt oder mit einem deutschen Abschluss vergleichbar ist. Informationen dazu, ob ein bestimmter ausländischer Hochschulabschluss in Deutschland anerkannt ist, finden Sie in der Online-Datenbank anabin. Falls Ihr Abschluss nicht in der Datenbank enthalten ist, müssen Sie bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) eine individuelle, kostenpflichtige Zeugnisbewertung beantragen.

Schon bisher konnten Fachkräfte nach § 20 AufenthG eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche erhalten. Die Chancenkarte bietet allerdings im Vergleich mit dieser Aufenthaltserlaubnis einige erhebliche Vorteile. So kann eine Chancenkarte für bis zu einem Jahr erteilt werden, die Aufenthaltserlaubnis dagegen nur für maximal sechs Monate. Außerdem ermöglicht es eine Chancenkarte im Gegensatz zur Aufenthaltserlaubnis nach § 20 AufenthG, schon während der Arbeitssuche für bis zu 20 Stunden pro Woche einen Nebenjob auszuüben und so zur Sicherung des Lebensunterhalts beizutragen.

Chancenkarte durch Punktesystem

Für Fachkräfte bietet die Chancenkarte also eine hervorragende Möglichkeit, auch ohne bereits unterschriebenen Arbeitsvertrag nach Deutschland zu kommen. Doch auch, wer keine Fachkraft ist, kann eine Chancenkarte beantragen. Maßgeblich dafür ist ein System, welches Punkte für verschiedene Eigenschaften vergibt. So können Punkte etwa für deutsche Sprachkenntnisse, eine Ausbildung, für deren Anerkennung noch weitere Maßnahmen nötig sind, oder Berufserfahrung, aber auch ein Alter unter 40 Jahren oder gute Englischkenntnisse Punkte gesammelt werden . Wer dort mindestens sechs Punkte sammeln kann, kann ebenfalls eine Chancenkarte erhalten. Wie genau das Punktesystem ausgestaltet ist und für welche Eigenschaften es wie viele Punkte gibt, erklären wir Ihnen hier.

Voraussetzung für den Erhalt einer Chancenkarte nach dem Punktesystem sind neben dem Erreichen der Mindestpunktzahl außerdem Deutschkenntnisse auf dem Niveau A1 oder alternativ Englischkenntnisse auf dem Niveau B2. Ferner müssen Sie nachweisen können, dass Sie im Ausland eine mindestens zwei Jahre dauernde Berufsausbildung oder einen Hochschulabschluss erlangt haben, und dass dieser Abschluss dort staatlich anerkannt ist. Alternativ gewährt Ihnen auch ein von einer deutschen Auslandshandelskammer erteilter Berufsabschluss Zugang zum Punktesystem. Genauere Informationen zu diesen Einschränkungen und zu Ausnahmen davon erhalten Sie ebenfalls auf unserer Seite zum Punktesystem der Chancenkarte.

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So beantragen Sie eine Chancenkarte

Den Antrag auf Erteilung einer Chancenkarte müssen Sie bei der für Ihren Aufenthaltsort zuständigen deutschen Auslandsvertretung stellen. Wenn Sie sich bereits in Deutschland aufhalten, dann ist Ihre örtliche Ausländerbehörde für Ihren Antrag zuständig.

Bei deutschen Behörden etwas zu beantragen ist selten einfach. Die Chancenkarte soll es Ausländern zwar erleichtern, schon zur Jobsuche unkompliziert nach Deutschland einzureisen, allerdings können sich auch hier zahlreiche Probleme ergeben. Wenn Sie sichergehen wollen, dass Ihr Antrag vollständig ist und die größtmöglichen Chancen auf Erfolg hat, dann wenden Sie sich gerne an unsere erfahrenen Anwälte. Das Team von RT & Partner ist auf Migrationsrecht spezialisiert und hilft Ihnen dabei, schnell und einfach zu Ihrem Recht zu kommen.

Such-Chancenkarte und Folge-Chancenkarte

Sie erfüllen die Voraussetzungen und haben Ihre Chancenkarte bei der zuständigen Behörde beantragt? Dann erhalten Sie von der zuständigen Ausländerbehörde eine sogenannte Such-Chancenkarte, die es Ihnen ermöglicht, für bis zu ein Jahr in Deutschland zu leben, bis zu 20 Stunden pro Woche zu arbeiten, und vor allem einen Job zu suchen. Wenn Sie mit ihrer Such-Chancenkarte einen Arbeitsplatz gefunden haben, dann können Sie, sofern kein anderer Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit (zum Beispiel Blaue Karte EU, Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte, ICT-Karte oder ein anderer Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit) für Sie in Frage kommt, eine sogenannte Folge-Chancenkarte für bis zu zwei weitere Jahre beantragen. Da es in Deutschland allerdings zahlreiche verschiedene Aufenthaltstitel gibt, ist es unwahrscheinlich, dass Sie tatsächlich auf eine Folge-Chancenkarte angewiesen sein werden.

Wenn Sie es während Ihres Aufenthalts mit der Such-Chancenkarte nicht schaffen, einen Arbeitsplatz zu finden, und Sie auch keinen anderen Aufenthaltstitel erteilt bekommen, müssen Sie Deutschland wieder verlassen. Allerdings können Sie, nachdem Sie sich mindestens so lange im Ausland aufgehalten haben, wie Sie davor mit der Chancenkarte in Deutschland waren, eine neue Chancenkarte beantragen und Ihr Glück ein zweites Mal versuchen.

Frequently Asked Questions zur Chancenkarte (FAQ)

Um eine Niederlassungserlaubnis nach § 9 AufenthG zu erhalten, müssen Sie sich für einen gewissen Mindestzeitraum, grundsätzlich fünf Jahre, in Deutschland aufgehalten haben. Die Zeit, während der Sie eine Chancenkarte zur Jobsuche besessen haben, zählt jedoch nicht zu diesem Zeitraum dazu. Das regelt § 20a Abs. 6 AufenthG. Anders sieht es allerdings bei der sogenannten Folge-Chancenkarte aus: Etwaige Aufenthaltszeiten mit dieser Aufenthaltserlaubnis können Sie sich für eine Niederlassungserlaubnis voll anrechnen lassen.

Ja. Dafür haben wir unseren kostenlosen Punkterechner entwickelt. Damit können Sie das Punktesystem der Chancenkarte schnell und einfach verstehen. Wenn Sie mit unserem Rechner herausfinden möchten, ob Sie für eine Chancenkarte in Frage kommen, dann klicken Sie hier.

Für Fachkräfte findet das Punktesystem keine Anwendung. Sie brauchen also überhaupt keine Mindestpunktzahl, um eine Chancenkarte zu erhalten. Fachkraft ist laut § 18 Abs. 3 AufenthG, wer eine Berufsausbildung oder ein Studium entweder in Deutschland abgeschlossen hat oder einen solchen Abschluss im Ausland erworben hat, sofern der ausländische Abschluss in Deutschland anerkannt ist oder als gleichwertig bzw. vergleichbar gilt.

Wer eine Chancenkarte erhalten möchte, muss nachweisen können, dass sein Lebensunterhalt und unter Umständen auch der seiner engen Familie gesichert ist. Dieser Nachweis kann zum Beispiel durch ein sogenanntes Sperrkonto erfolgen, von dem Sie jeden Monat nur einen gewissen Betrag abheben dürfen. Im Jahr 2024 müssen Sie dort für jeden Monat 1.027 Euro, also für ein Jahr insgesamt 12.324 Euro hinterlegen. Auch eine Verpflichtungserklärung kann als Nachweis der Sicherung Ihres Lebensunterhalts dienen.

Wenn Sie während Ihrer Arbeitssuche mit der Chancenkarte einem Nebenjob nachgehen wollen und dafür bereits einen Arbeitsvertrag unterzeichnet haben, können Sie gegebenenfalls auch damit nachweisen, dass Sie über ein ausreichendes Einkommen verfügen.

Die Gesetzesänderung, die die Chancenkarte einführt, tritt am 1. Juni 2024 in Kraft. Ab dann können Sie diese bei der zuständigen Auslandsvertretung oder Ausländerbehörde beantragen.

Die Chancenkarte berechtigt zur Jobsuche in Deutschland. Doch wie lange ist die Chancenkarte gültig? Grundsätzlich kann eine Chancenkarte für bis zu ein Jahr erteilt werden. Wie lange Sie mit Ihrer Karte in Deutschland bleiben können, richtet sich aber ausschließlich nach dem Ablaufdatum Ihrer eigenen Chancenkarte. Wenn Ihre Jobsuche in Deutschland erfolgreich war, können Sie einen anderen Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit beantragen, um so längerfristig in Deutschland zu bleiben.