Whistleblowing bezeichnet das Anzeigen des Arbeitgebers bei Strafverfolgungsbehörden oder auch die unternehmensöffentliche Äußerung von Kritik zu betrieblichen Verhältnissen. Dieses Verhalten ist ein geeigneter Kündigungsgrund, sofern wissentlich und leichtfertig falsche Angaben gemacht werden und das Vorgehen insgesamt als unverhältnismäßig einzustufen ist.
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