Darf ich das Internet in der Arbeit privat nutzen?

Die private Internet- und E-Mail-Nutzung kann ein Kündigungsgrund sein. Nach der Rechtsprechung insbesondere dann, wenn ein ausdrückliches Verbot des Arbeitgebers besteht, erhebliche Datenmengen auf ein betriebliches System heruntergeladen werden, die Arbeitsleistung darunter leidet, Kosten durch die Nutzung entstehen oder beispielsweise durch Herunterladen strafbarer Inhalte eine Rufschädigung des Arbeitnehmers droht.

Weitere Fragen?

Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung!

Kontaktformular


Herr
Herr
Frau
Frau

DSGVO konform | Kanzlei RT & Partner