Was muss ich bei Nebentätigkeiten beachten?
Zur Ausübung von Nebentätigkeiten für einen anderen Arbeitgeber ist der Arbeitnehmer grundsätzlich berechtigt. Es kann jedoch ein Genehmigungs- oder Zustimmungsvorbehalt geregelt werden. Die Genehmigung oder Zustimmung kann aber nur verweigert werden, wenn ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers vorliegt. Eine verbotswidrige Konkurrenztätigkeit kann beispielsweise eine Kündigung rechtfertigen, wenn sie die Interessen des Arbeitgebers dauerhaft deutlich beeinträchtigt.
Verwandte Lexikonbeiträge
Weitere Fragen?
Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung!
Vielen Dank für Ihre Anfrage, wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.
1
1
https://www.rtpartner.de/wp-content/plugins/nex-forms
false
message
https://www.rtpartner.de/wp-admin/admin-ajax.php
https://www.rtpartner.de/litigation/nebentaetigkeit
yes
1