Arbeitnehmer sind nicht berechtigt, eigenmächtig im Home Office zu arbeiten, sofern hierzu keine Regelung (Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung) besteht. Arbeitet man ohne Absprache von Zuhause aus, kann das eine Pflichtverletzung darstellen. Andererseits kann auch der Arbeitgeber nicht ohne Regelung einseitig das Arbeiten im Home Office anordnen.
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