Gibt es in Deutschland eine Green Card?
Sie möchten nach Deutschland ziehen und sich hier niederlassen, aber können beim besten Willen nicht finden, wo man eine Green Card beantragen kann?
Der Grund dafür ist simpel: Deutschland stellt keine Green Cards aus. Es gibt aber eine Reihe von anderen Aufenthaltstiteln, die für Sie in Frage kommen könnten. Die wichtigsten stellen wir Ihnen in den folgenden Abschnitten vor.
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Julia Robl
Die deutsche Green Card heißt Blaue Karte EU
Die erste Alternative zur Green Card, die Sie in Betracht ziehen sollten, ist die Blaue Karte EU. Abgesehen von den offensichtlichen Ähnlichkeiten in der Namensgebung sind auch die Vorteile der Blauen Karte EU mit denen einer typischen Green Card, wie es sie zum Beispiel in den USA gibt, vergleichbar. Denn wie eine Green Card kann die Blaue Karte EU der Ausgangspunkt dafür sein, eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis in Deutschland zu ermöglichen. Besitzer einer Blauen Karte können bereits 21 Monate nach ihrer Einreise nach Deutschland eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten, sofern sie die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Aber auch mit einfachsten Deutschkenntnissen können sie bereits nach 27 Monaten eine Niederlassungserlaubnis beantragen.
Voraussetzung für die Beantragung einer Blauen Karte EU ist ein in Deutschland anerkannter Hochschulabschluss und ein konkretes Arbeitsplatzangebot, das eine bestimmte Gehaltsgrenze überschreitet. Für IT-Spezialisten gibt es eine Ausnahme: Sie können eine Blaue Karte EU auch dann erhalten, wenn sie keinen Hochschulabschluss haben, sofern sie stattdessen mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung in den vergangenen sieben Jahren und umfangreiche theoretische Kenntnisse nachweisen können.
Weitere Einzelheiten zur Blauen Karte EU, wie etwa die genaue Gehaltsgrenze, die für die Beantragung erforderlich ist, finden Sie hier.
Niederlassungserlaubnis
Die Niederlassungserlaubnis ähnelt wohl am ehesten eher den typischen Green Card-Programmen. Sie gewährt ihrem Inhaber das unbefristete und dauerhafte Recht, in Deutschland zu leben und zu arbeiten. Dies stellt einen großen Vorteil dar, denn es macht die regelmäßigen Besuche bei Ihrer örtlichen Ausländerbehörde überflüssig und bietet Stabilität und Planungssicherheit für die Zukunft.
Eine Niederlassungserlaubnis können Sie jedoch nur beantragen und erhalten, wenn Sie bereits seit einiger Zeit im Besitz einer regulären befristeten Aufenthaltserlaubnis sind. Wie lange genau Ihr vorheriger Aufenthalt sein muss, hängt davon ab, welche Art von Aufenthaltstitel Sie hatten, aber er kann zwischen 21 Monaten (für Inhaber einer Blauen Karte EU mit ausreichenden Deutschkenntnissen) und fünf Jahren liegen.
Eine umfassende Liste aller Voraussetzungen, die Sie für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis erfüllen müssen, finden Sie hier.
Andere Visumstypen
Neben der Blauen Karte EU und der Niederlassungserlaubnis gibt es noch eine Reihe anderer Aufenthaltstitel, die einer typischen Green Card gleichkommen. So können Sie zum Beispiel eine Chancenkarte beantragen, mit der Sie sich für bis zu einem Jahr in Deutschland aufhalten können, um nach einem geeigneten Jobangebot zu suchen. Wenn Sie bereits über ein solches Angebot verfügen, aber eine Blaue Karte EU für Sie dennoch nicht in Frage kommt, können Sie auch die Erteilung eines anderen Aufenthaltstitels zur Erwerbstätigkeit beantragen. Das Gleiche gilt, wenn Sie lieber selbstständig arbeiten und Ihr eigenes Unternehmen gründen oder ausbauen möchten. Einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit finden Sie hier.
Wenn einer oder mehrere Ihrer nahen Familienangehörigen bereits in Deutschland leben oder hier ein Visum beantragt haben, kommt möglicherweise auch ein Aufenthaltstitel im Rahmen der Familienzusammenführung als Green Card-Ersatz für Sie in Betracht. Je nachdem, welche Art von Aufenthaltstitel Ihr Familienangehöriger besitzt, sind die Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Familienzusammenführung leicht unterschiedlich. Um zu prüfen, welche Voraussetzungen in Ihrem Fall gelten, klicken Sie hier.
Wie unsere Anwälte Ihnen helfen können
Auch wenn es in Deutschland kein Green Card-System gibt, gibt es zahlreiche Möglichkeiten für Menschen aus dem Ausland, hier eine Arbeit aufzunehmen und sich schließlich niederzulassen. Die große Auswahl an Aufenthaltstiteln erschwert es Bewerbern allerdings oft, den richtigen Titel für Ihre individuelle Situation zu finden. Hier kommt unser erfahrenes Team von Anwälten ins Spiel. Wir zeigen Ihnen Ihre Möglichkeiten auf, begleiten Sie durch den gesamten Prozess und übernehmen die komplette Kommunikation mit den Ausländerbehörden, damit Sie Ihr neues Leben mit Ihrem Green Card-Ersatz so schnell und reibungslos wie möglich beginnen können.
FAQ zur Blauen Karte EU:
Kann ich mit einer Blauen Karte EU eine Niederlassungserlaubnis beantragen?
Ja, das geht! Mit einer Blauen Karte ist der Erhalt einer Niederlassungserlaubnis, die Ihnen unbefristet einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland ermöglicht, für Sie sogar einfacher möglich als für Inhaber anderer Aufenthaltstitel. Denn im Regelfall müssen Sie sich für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis schon seit mindestens fünf Jahren in Deutschland aufhalten, auch für Fachkräfte gilt noch eine Aufenthaltsdauer von mindestens drei Jahren. Wenn Sie allerdings eine Blaue Karte EU besitzen, können Sie mit einfachen Deutschkenntnissen auf dem Niveau A1 schon nach 27 Monaten eine Niederlassungserlaubnis erhalten. Bei Deutschkenntnissen auf dem Niveau B1 verkürzt sich diese Aufenthaltsdauer noch um ein weiteres halbes Jahr auf nur noch 21 Monate. Einen schnelleren Weg zur Niederlassungserlaubnis gibt es im deutschen Recht nicht.
Wenn Sie als Inhaber einer Blauen Karte eine Niederlassungserlaubnis erteilt bekommen, bietet das nicht nur für Sie, sondern auch für Ihren Ehepartner Vorteile. Denn dieser kann gemäß § 9 Abs. 3a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) auch selbst eine Niederlassungserlaubnis beantragen, und zwar ebenfalls schon nach drei Jahren Aufenthalt. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass Ihr Ehepartner mindestens 20 Stunden pro Woche arbeitet.
Für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis müssen darüber hinaus noch einige weitere Voraussetzungen erfüllen. Welche das sind, finden Sie auf unserer Hauptseite zur Niederlassungserlaubnis.
Verliere ich meine Blaue Karte EU bei längeren Auslandsaufenthalten?
1. Verlängerte Auslandsaufenthaltsdauer für Inhaber der Blauen Karte EU:
- Normalerweise erlischt ein Aufenthaltstitel nach § 51 Absatz 1 Nummer 7 AufenthG, wenn sich der Inhaber länger als sechs Monate ununterbrochen im Ausland aufhält.
- Für Inhaber der Blauen Karte EU und deren Familienangehörige gilt jedoch eine verlängerte Frist von bis zu zwölf Monaten (§ 51 Absatz 10 AufenthG). Das bedeutet, sie können sich bis zu einem Jahr im Ausland aufhalten, ohne dass ihr Aufenthaltstitel erlischt.
2. Anwendung auf Niederlassungserlaubnis nach § 18c Absatz 2 AufenthG:
- Die Zwölf-Monats-Frist gilt auch für Ausländer, die eine Niederlassungserlaubnis gemäß 18c Absatz 2 AufenthG erhalten haben.
- Deshalb ist es wichtig, dass bei der Ausstellung der Niederlassungserlaubnis die korrekte Rechtsgrundlage im elektronischen Aufenthaltstitel eingetragen wird.
3. Grundsätze bei Auslandsaufenthalten:
- Da § 51 Absatz 10 AufenthG nur die Frist verlängert, gelten die bisherigen Regeln aus § 51 Absatz 1 Nummer 7 AufenthG entsprechend, jedoch mit der Maßgabe von 12 statt 6 Monaten.
- Laut Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 11.12.2012, BVerwG 1 C 15/11) sind Auslandsaufenthalte unschädlich, wenn sie zeitlich begrenzt sind und keine wesentliche Änderung der Lebensumstände in Deutschland bewirken.
- Wichtig ist, dass es sich um eine ununterbrochene Abwesenheit Mehrere kürzere Auslandsaufenthalte werden nicht addiert und führen nicht zum Erlöschen des Aufenthaltstitels, solange die 12-Monats-Frist nicht überschritten wird.
4. Missbrauch durch wiederholte kurze Einreisen:
- Wenn jedoch mehrere Auslandsreisen erfolgen und die Gründe für die Abwesenheit nicht nur vorübergehend sind, kann nach 51 Absatz 1 Nummer 6 AufenthG das Aufenthaltsrecht erlöschen.
- Eine Praxis, bei der man kurz vor Ablauf der 12 Monate nur kurz nach Deutschland einreist, um den Aufenthaltstitel zu erhalten, verhindert das Erlöschen des Titels nicht.
5. Verlängerung auf 24 Monate für bestimmte Personen:
- Für Inhaber einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU, die vorher eine Blaue Karte EU hatten, und deren Familienangehörige verlängert sich die Frist auf 24 Monate (§ 51 Absatz 9 Nummer 3 AufenthG).
Zusammengefasst:
- Inhaber der Blauen Karte EU und ihre Familienangehörigen können sich bis zu 12 Monate ununterbrochen im Ausland aufhalten, ohne dass ihr Aufenthaltstitel erlischt.
- Mehrere kurze Auslandsaufenthalte werden nicht zusammengerechnet und führen nicht zum Verlust des Titels, sofern die Reisen vorübergehend sind und der Lebensmittelpunkt in Deutschland bleibt.
- Missbrauch durch regelmäßige kurze Einreisen, um die Frist zu umgehen, ist nicht zulässig und kann zum Erlöschen des Aufenthaltstitels führen.
- Für bestimmte Personen mit einem Daueraufenthalt-EU verlängert sich die Frist auf 24 Monate.
Wichtig:
Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass Inhaber der Blauen Karte EU und vergleichbarer Titel ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben und ihn nicht dauerhaft ins Ausland verlegen, ohne dass ihr Aufenthaltstitel erlischt. Jede Situation ist einzigartig, sodass wir Ihnen gerne bei einer rechtlichen individuellen Einschätzung behilflich sind.
Brauche ich eine Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit für meine Blaue Karte EU?
Wenn das Jobangebot, das Ihnen vorliegt, nur die niedrigere Gehaltsschwelle für Mangelberufe und Berufseinsteiger erfüllt, dann müssen Sie für ihre EU Blue Card zunächst eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit einholen. Keine Zustimmung brauchen alle Beschäftigten, deren Gehalt auch über der allgemeinen (höheren) Gehaltsgrenze liegt, selbst wenn sie in einem Mangelberuf tätig oder Berufseinsteiger sind. Hier finden Sie die Gehaltsgrenzen der Blauen Karte für das Jahr 2025.
Wie hoch ist das Mindestgehalt zum Erhalt einer Blauen Karte EU?
Für die Blaue Karte EU existieren zwei Mindestgehaltsgrenzen, die erfüllt werden müssen, um eine Blaue Karte EU zu erhalten. Die grundsätzliche Gehaltsgrenze für das Jahr 2025 liegt bei einem jährlichen Bruttogehalt von 48.300 Euro. Bei sogenannten Mangelberufen liegt die Gehaltsuntergrenze im Jahr 2025 bei 43.759,80 Euro. Erfahren Sie hier mehr zum Thema Mindestgehaltsgrenzen.
Kann ich mit einer Blauen Karte EU innerhalb der EU reisen?
Ja, Inhabern einer Blauen EU ist es gestattet, innerhalb der EU zu touristischen Zwecken visumsfrei in andere Schengen Staaten zu reisen. Sie können für 90 Tage innerhalb von 180 Tagen nach Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn reisen. Eine Arbeitsaufnahme außerhalb Deutschlands ist in der Regel nicht ohne entsprechenden Aufenthaltstitel möglich.
Nachdem Sie sich für ein Jahr mit Ihrer Blauen Karte EU in Deutschland aufgehalten haben, können Sie jederzeit in einen anderen EU-Mitgliedsstaat ausreisen, um dort eine Blaue Karte zu erhalten und damit zu arbeiten. Nach Ihrer Einreise in diesen anderen EU-Staat müssen Sie bei den dortigen Ausländerbehörden schnellstmöglich, spätestens innerhalb eines Monats, einen Antrag auf Erteilung einer Blauen Karte stellen. Um diese zu erhalten, müssen Sie zwar die Voraussetzungen dieses Staates zur Erteilung einer Blauen Karte EU erfüllen, doch das dürfte regelmäßig kein Problem sein, da Sie die Erteilungsvoraussetzungen ja schon in Deutschland erfüllt haben.
Was zählt zum Bruttogehalt für die Gehaltsgrenze bei einer Blauen Karte EU?
Grundsätzlich können bestimmte zusätzliche Zahlungen zum Bruttogrundgehalt gerechnet werden. Diese Zahlungen zählen dann zum Mindestgehalt, wenn die Zuschläge fest im Arbeitsvertrag vereinbart und nicht von dem Einritt von bestimmten Bedingungen abhängig sind. Nicht jeder Gehaltsbestandteil ist hierbei von vornerein klar und bedarf im Zweifel einer individuellen Prüfung.
Kann ich mit einer Blauen Karte EU meinen Arbeitsplatz wechseln?
Ja. Mit der Blauen Karte EU ist der Wechsel des Arbeitsplatzes so einfach möglich wie mit kaum einem anderen Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit. Wenn Sie eine Blaue Karte haben und Ihren Arbeitsplatz wechseln, brauchen Sie dafür nicht einmal die Erlaubnis der Ausländerbehörde. Nach § 82 Abs. 1 S. 6 AufenthG trifft Sie lediglich die Pflicht, die Ausländerbehörde über Ihren Wechsel zu informieren. Um dieser Pflicht nachzukommen, lassen Sie der Behörde am besten die Kündigung Ihres alten Jobs, den Arbeitsvertrag Ihrer neuen Stelle inklusive einer ausführlichen Stellenbeschreibung, sowie eine vom neuen Arbeitgeber ausgefüllte Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis zukommen. Die Mitteilungspflicht gilt nur innerhalb des ersten Jahres, in dem Sie mit Ihrer Blauen Karte EU einer Beschäftigung nachgehen. Danach sind Sie nicht mehr verpflichtet, einen Wechsel Ihres Arbeitsplatzes mitzuteilen. Ein Wechsel Ihres Arbeitsplatzes lässt die Jahresfrist nicht von neuem beginnen.
Innerhalb des ersten Jahres Ihrer Beschäftigung mit der Blauen Karte EU kann die Ausländerbehörde Ihren geplanten Arbeitsplatzwechsel aussetzen und innerhalb von 30 Tagen nach der Aussetzung ablehnen, sofern die neue Stelle nicht alle Voraussetzungen der Blauen Karte erfüllt. In diesem Fall kann Ihnen statt der Blauen Karte ein anderer Aufenthaltstitel erteilt werden, etwa eine Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung nach § 18b AufenthG.
Nach Ablauf des ersten Jahres ist eine Ablehnung Ihres Arbeitsplatzwechsels durch die Ausländerbehörde nicht mehr möglich – selbst wenn Ihre neue Stelle nicht alle Voraussetzungen erfüllen sollte, weil etwa Ihr neues Gehalt unter der Gehaltsschwelle liegt. Ihre Blaue Karte gilt dann trotzdem für den gesamten Zeitraum, für den sie ursprünglich erteilt wurde. Eine Verlängerung über diesen Zeitraum hinaus könnte allerdings problematisch werden.
Was passiert, wenn ich als Inhaber der Blauen Karte EU meinen Arbeitsplatz verliere? (Kündigung des Arbeitsverhältnisses)
Ihr Arbeitgeber kündigt Ihnen oder Sie müssen Ihren Job aus sonstigen Gründen verlassen und Sie finden nicht sofort eine neue Anstellung – was nun? Für den Fall, dass Sie von Ihrem Arbeitgeber entlassen werden, haben Sie drei Monate Zeit, um eine neue Arbeitsstelle zu finden. Falls Ihnen das nicht gelingen sollte, besteht das Risiko, dass Ihre Blaue Karte widerrufen wird und Sie Deutschland wieder verlassen müssen.
Grundsätzlich wird die Blaue Karte EU nur zur Ausübung einer Beschäftigung erteilt. Das bedeutet: Wenn die Arbeitsstelle wegfällt, fällt auch die Grundlage für Ihre Blaue Karte weg. Allerdings ist in der EU-Richtlinie zur Blauen Karte EU in Art. 8 Abs. 5 geregelt, dass eine vorübergehende Arbeitslosigkeit nicht direkt zum Wegfall der Blauen Karte führt. Insgesamt bis zu drei Monate Arbeitslosigkeit sind unerheblich. Wenn Sie Ihre Blaue Karte schon seit mindestens zwei Jahren besitzen, sind sogar bis zu sechs Monate vorübergehender Arbeitslosigkeit unschädlich. Sollte es Ihnen allerdings in dieser Zeit nicht gelingen, eine neue Arbeitsstelle zu finden, kann Ihnen die Blaue Karte entzogen werden. In diesem Fall können Sie jedoch unter Umständen stattdessen eine Aufenthaltserlaubnis zur Suche nach einem Arbeitsplatz erhalten.
Wenn Sie einen neuen Arbeitsplatz gefunden haben, müssen Sie die Regeln zum Arbeitsplatzwechsel mit der Blauen Karte EU beachten, die wir hier für Sie zusammengefasst haben.
Auch für Arbeitgeber birgt eine Kündigung bzw. Änderung des Arbeitsverhältnisses einige Pflichten gegenüber der örtlich zuständigen Ausländerbehörde. So sind Arbeitgeber verpflichtet, die Ausländerbehörde innerhalb von vier Wochen über eine vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu informieren, wenn der Aufenthaltstitel für diese Beschäftigung erteilt wurde. Verstöße gegen die Mitteilungspflicht können mit bis zu 30.000 Euro Bußgeld geahndet werden.
Aus einer arbeitsrechtlichen Sicht kann es sein, dass Sie von Ihrem Arbeitgeber aufgrund der Kündigung eine Abfindung einfordern können. Erfahren Sie hier mehr zum Thema Abfindung nach einer Kündigung.
Wie lange ist die Gültigkeitsdauer einer Blauen Karte EU?
Die Blaue Karte EU wird in der Regel für vier Jahre ausgestellt, außer der Arbeitsvertrag ist kürzer als vier Jahre. In diesem Fall gilt die Blaue Karte EU für die Zeit des Arbeitsverhältnisses zuzüglich von drei Monaten, keinesfalls aber länger als vier Jahre. Die Blaue Karte EU kann vor ihrem Ablauf verlängert werden, sofern Sie noch alle Voraussetzungen für eine Blaue Karte EU erfüllen.
Brauche ich für die Beantragung der Blauen Karte EU ein Einreisevisum nach Deutschland?
Sind deutsche Sprachkenntnisse für den Erhalt der Blauen Karte EU erforderlich?
Nein, im Gegensatz zu anderen Aufenthaltstiteln sind für den Erhalt der Blauen Karte EU keine deutschen Sprachkenntnisse erforderlich. Das gilt sowohl für den Antragsteller als auch für seine Familie.
Wenn Sie Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) vorweisen können, besteht bei einer Blauen Karte EU die Möglichkeit, bereits nach 21 Monaten eine unbefristete Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Allerdings sind Sprachkenntnisse grundsätzlich nicht zwingend erforderlich. Ohne Sprachkenntnisse verlängert sich die Wartezeit für die Möglichkeit der Beantragung einer unbefristeten Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis auf 27 Monate.
Kann meine Familie mich als Inhaber einer Blauen Karte EU begleiten?
Ja, die (Kern-)Familie kann Sie begleiten. Als Inhaber einer Blauen Karte können Sie nicht nur Ihre noch nicht volljährigen Kinder und Ihren Ehepartner mit nach Deutschland holen, sondern darüber hinaus auch Ihre Eltern. Wenn Ihr Ehepartner auch in Deutschland lebt, können Sie sogar dessen Eltern, also Ihre Schwiegereltern, zu sich holen. Diese Regelung wurde mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz von 2023 neu geschaffen und gilt erst für Inhaber einer Blauen Karte, die diese im März 2024 oder später erhalten haben.
Für den Familiennachzug zu Inhabern einer Blauen Karte EU gelten außerdem weniger strenge Voraussetzungen. So müssen Sie in diesem Fall nach § 29 Abs. 5 AufenthG nicht nachweisen können, dass ausreichend Wohnraum für Sie und Ihre Familienmitglieder besteht. Außerdem ist Ihr Ehepartner gemäß § 30 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 AufenthG davon befreit, Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen zu müssen. Sie können also sowohl Ihren Ehepartner als auch Ihre Kinder selbst dann mit nach Deutschland holen, wenn keiner von ihnen Deutsch spricht. Außerdem dürfen Ihre Familienmitglieder in Deutschland uneingeschränkt arbeiten und sogar selbstständig tätig werden. Und sie sollten in der Regel einen Anspruch darauf haben, an einem Integrationskurs teilzunehmen. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Website des BAMF.
Der Familiennachzug kann ebenfalls bereits im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens beantragt werden, was den Vorteil hat, dass die Bearbeitungsdauer des Antrags für Sie und Ihre Familie identisch ist. Sie können gemeinsam nach Deutschland einreisen.