Gibt es in Deutschland eine Green Card?

Sie möchten nach Deutschland ziehen und sich hier niederlassen, aber können beim besten Willen nicht finden, wo man eine Green Card beantragen kann?  

Der Grund dafür ist simpel: Deutschland stellt keine Green Cards aus. Es gibt aber eine Reihe von anderen Aufenthaltstiteln, die für Sie in Frage kommen könnten. Die wichtigsten stellen wir Ihnen in den folgenden Abschnitten vor. 

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Julia Robl

Rechtsanwältin

Die deutsche Green Card heißt Blaue Karte EU

Die erste Alternative zur Green Card, die Sie in Betracht ziehen sollten, ist die Blaue Karte EU. Abgesehen von den offensichtlichen Ähnlichkeiten in der Namensgebung sind auch die Vorteile der Blauen Karte EU mit denen einer typischen Green Card, wie es sie zum Beispiel in den USA gibt, vergleichbar. Denn wie eine Green Card kann die Blaue Karte EU der Ausgangspunkt dafür sein, eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis in Deutschland zu ermöglichen. Besitzer einer Blauen Karte können bereits 21 Monate nach ihrer Einreise nach Deutschland eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten, sofern sie die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Aber auch mit einfachsten Deutschkenntnissen können sie bereits nach 27 Monaten eine Niederlassungserlaubnis beantragen.  

Voraussetzung für die Beantragung einer Blauen Karte EU ist ein in Deutschland anerkannter Hochschulabschluss und ein konkretes Arbeitsplatzangebot, das eine bestimmte Gehaltsgrenze überschreitet. Für IT-Spezialisten gibt es eine Ausnahme: Sie können eine Blaue Karte EU auch dann erhalten, wenn sie keinen Hochschulabschluss haben, sofern sie stattdessen mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung in den vergangenen sieben Jahren und umfangreiche theoretische Kenntnisse nachweisen können.  

Weitere Einzelheiten zur Blauen Karte EU, wie etwa die genaue Gehaltsgrenze, die für die Beantragung erforderlich ist, finden Sie hier. 

Niederlassungserlaubnis

Die Niederlassungserlaubnis ähnelt wohl am ehesten eher den typischen Green Card-Programmen. Sie gewährt ihrem Inhaber das unbefristete und dauerhafte Recht, in Deutschland zu leben und zu arbeiten. Dies stellt einen großen Vorteil dar, denn es macht die regelmäßigen Besuche bei Ihrer örtlichen Ausländerbehörde überflüssig und bietet Stabilität und Planungssicherheit für die Zukunft.  

Eine Niederlassungserlaubnis können Sie jedoch nur beantragen und erhalten, wenn Sie bereits seit einiger Zeit im Besitz einer regulären befristeten Aufenthaltserlaubnis sind. Wie lange genau Ihr vorheriger Aufenthalt sein muss, hängt davon ab, welche Art von Aufenthaltstitel Sie hatten, aber er kann zwischen 21 Monaten (für Inhaber einer Blauen Karte EU mit ausreichenden Deutschkenntnissen) und fünf Jahren liegen.  

Eine umfassende Liste aller Voraussetzungen, die Sie für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis erfüllen müssen, finden Sie hier. 

Andere Visumstypen

Neben der Blauen Karte EU und der Niederlassungserlaubnis gibt es noch eine Reihe anderer Aufenthaltstitel, die einer typischen Green Card gleichkommen. So können Sie zum Beispiel ein Visum zur Arbeitsplatzsuche beantragen, mit dem Sie sich bis zu sechs Monate in Deutschland aufhalten können, um nach einem geeigneten Jobangebot zu suchen. Wenn Sie bereits über ein solches Angebot verfügen, aber eine Blaue Karte EU für Sie dennoch nicht in Frage kommt, können Sie auch die Erteilung eines anderen Aufenthaltstitels zur Erwerbstätigkeit beantragen. Das Gleiche gilt, wenn Sie lieber selbstständig arbeiten und Ihr eigenes Unternehmen gründen oder ausbauen möchten. Einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit finden Sie hier 

Wenn einer oder mehrere Ihrer nahen Familienangehörigen bereits in Deutschland leben oder hier ein Visum beantragt haben, kommt möglicherweise auch ein Aufenthaltstitel im Rahmen der Familienzusammenführung als Green Card-Ersatz für Sie in Betracht. Je nachdem, welche Art von Aufenthaltstitel Ihr Familienangehöriger besitzt, sind die Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Familienzusammenführung leicht unterschiedlich. Um zu prüfen, welche Voraussetzungen in Ihrem Fall gelten, klicken Sie hier. 

Wie unsere Anwälte Ihnen helfen können

Auch wenn es in Deutschland kein Green Card-System gibt, gibt es zahlreiche Möglichkeiten für Menschen aus dem Ausland, hier eine Arbeit aufzunehmen und sich schließlich niederzulassen. Die große Auswahl an Aufenthaltstiteln erschwert es Bewerbern allerdings oft, den richtigen Titel für Ihre individuelle Situation zu finden. Hier kommt unser erfahrenes Team von Anwälten ins Spiel. Wir zeigen Ihnen Ihre Möglichkeiten auf, begleiten Sie durch den gesamten Prozess und übernehmen die komplette Kommunikation mit den Ausländerbehörden, damit Sie Ihr neues Leben mit Ihrem Green Card-Ersatz so schnell und reibungslos wie möglich beginnen können. 

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