Anwalt im Ausländerrecht

Für einen langfristigen Aufenthalt in Deutschland wird ein Aufenthaltstitel benötigt. Der Ablauf des aufenthaltsrechtlichen Verfahrens und die Voraussetzungen für einen Aufenthaltstitel werden durch viele verschiedene Normen geregelt. Diese Fülle an Regelungen wird zusammengefasst auch als „Ausländerrecht“ bezeichnet.

Wie die meisten Rechtsgebiete ist auch dieses für den juristischen Laien schwer überblickbar und unverständlich. Um Betroffenen dabei zu helfen, Ihren Aufenthalt so reibungslos wie möglich zu gestalten, stehen wir Ihnen mit Erfahrung zur Seite und beraten unsere Mandanten umfassend im Ausländerrecht.

Ihr Ansprechpartner im Ausländerrecht

Schahroch Taleqani Rechtsanwalt Kanzlei RT & Partner

Schahroch Taleqani

Rechtsanwalt

Herr Rechtsanwalt Schahroch Taleqani ist unser Experte im Bereich des Ausländerrechts und Ihr kompetenter Ansprechpartner. Herr Taleqani zeichnet sich durch seine Expertise im Aufenthalts- und Arbeitsrecht aus. Er hat über 100 Fälle vor Gericht, außergerichtlich und vor Behörden mit Erfolg geführt und verfügt über langjährige Erfahrung insbesondere in allen Bereichen der Business Immigration. 

Unsere Expertise erstreckt sich insbesondere auf folgende Themenbereiche:

Niederlassungserlaubnis

Eine Niederlassungserlaubnis ermöglicht Ihnen den unbefristeten Aufenthalt in Deutschland. Auch kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Daueraufenthaltsrecht-EU erlangt werden, wodurch der europäische Arbeitsmarkt eröffnet wird.

Die Erteilung der Niederlassungserlaubnis ist an verschiedene Anforderungen geknüpft, wie etwa einen gesicherten Lebensunterhalt und grundsätzlich einen fünfjährigen rechtmäßigen Aufenthalt. Die Altersvorsorge muss gesichert sein, Sie müssen genügend Wohnraum zur Verfügung haben und bestimmte Kenntnisse bezüglich der Sprache und der Rechts- und Gesellschaftsordnung haben. Genauere Informationen hierzu finden Sie hier.

Wir beraten unsere Mandanten umfassend bei der Beantragung einer Niederlassungserlaubnis.

Einbürgerung

Durch die Einbürgerung besteht die Möglichkeit, dass ein Ausländer die deutsche Staatsbürgerschaft erhält. Die deutsche Staatsbürgerschaft ist mit zahlreichen Vorzügen verbunden, insbesondere genießen deutsche Staatsangehörige Freizügigkeit in der EU, wodurch der europäische Arbeitsmarkt offensteht. Die Einbürgerung ist an zahlreiche Voraussetzungen geknüpft, so muss etwa Ihre Identität und Ihre bisherige Staatsangehörigkeit geklärt sein und Ihr rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt muss grundsätzlich seit 8 Jahren in Deutschland sein. Auch bei der Einbürgerung ist Voraussetzung, dass Ihr Lebensunterhalt und der Ihrer Familie gesichert ist. Außerdem müssen Sie eine unbefristete Aufenthaltsrecht oder eine bestimmte Aufenthaltserlaubnis besitzen. Sie dürfen nicht wegen einer Straftat verurteilt sein und müssen über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen. Genaueres finden Sie hier.

Wir unterstützen unsere Mandanten vollumfänglich bei dem gesamten Einbürgerungsprozess.

Blaue Karte EU

Seit einiger Zeit besteht für Nicht-EU-Bürger mit Hochschulabschluss oder als Arbeitnehmer die Möglichkeit, eine Blaue Karte EU zu beantragen, um in der Europäischen Union und insbesondere in Deutschland zu arbeiten. Diese Möglichkeit wurde geschaffen, um die Zuwanderung von hochqualifizierten Fachkräften in die EU zu fördern.

Gekoppelt an bestimmte Voraussetzungen, wie etwa ein bestimmtes Jahresgehalt, gestaltet sich die Blaue Karte als eine der wohl unkompliziertesten Möglichkeiten einer Erwerbstätigkeit in Deutschland nachzugehen. Die Blaue Karte EU bringt einige große Vorteile mit sich. Mit der Blauen Karte EU können Sie innerhalb der EU frei reisen und es besteht die Möglichkeit, bereits nach 21 Monaten eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis zu beantragen, soweit ein bestimmtes Sprachniveau nachgewiesen werden kann. 

Der Erhalt der Blauen Karte ist an einige Voraussetzungen geknüpft, so müssen Sie einen anerkannten Hochschulabschluss besitzen, ein bestimmtes Mindestgehalt erhalten und eine eventuell erforderliche Berufsausübungserlaubnis haben. Weitere Informationen finden Sie hier.

Das Beantragen der Blauen Karte EU ist nicht risikolos. Aufgrund häufiger Abweichungen von geforderten Unterlagen von Behörde zu Behörde empfiehlt es sich, einen Anwalt für Ausländerrecht hinzuzuziehen. Wir unterstützen Sie gerne und sorgen dafür, dass Ihr Antrag fehlerfrei, schnell und unkompliziert von statten geht.

Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit

Grundsätzlich braucht jeder Ausländer, der in Deutschland einer Erwerbstätigkeit nachgehen möchte, einen Aufenthaltstitel.

Unterschieden wird bei der Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit zwischen einer selbstständigen und einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit.

Welcher Aufenthaltstitel der richtige für Sie ist, hängt stark von der Art der selbstständigen oder unselbstständigen Tätigkeit ab, der Sie nachgehen wollen. Insofern ergeben sich von Einzelfall zu Einzelfall hierbei Unterschiede und verschiedene rechtliche Probleme. Deshalb ist es ratsam, um Fehler oder sogar eine etwaige Ablehnung des Antrags zu vermeiden, einen Anwalt für Ausländerrecht aufzusuchen und sich anwaltlich beraten zu lassen. Genaueres über die Unterscheidungen bei den Erwerbstätigkeiten und der Aufenthaltstitel finden Sie hier.

Wir beraten unsere Mandanten zu allen Themen im Bereich der Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit.

Arbeitsplatz- und Ausbildungsplatzsuche

Häufig ist die Suche nach einem Arbeitsplatz in Deutschland aus dem Ausland nicht einfach. Einer Erwerbstätigkeit nachzugehen ist jedoch Voraussetzung für die allermeisten Aufenthaltstitel. Um diesen Wiederspruch zu überbrücken, besteht die Möglichkeit, einen befristeten Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche in Deutschland zu erhalten. Daneben besteht auch für Personen, die einen zu einem Hochschulzugang berechtigenden Schulabschluss besitzen die Möglichkeit, ein Visum zur Ausbildungsplatzsuche zu erhalten.

Voraussetzung hierfür ist, dass der Lebensunterhalt für den Zeitrahmen des ersuchten Aufenthaltstitels gesichert ist. Hierbei ist aber insbesondere zu beachten, dass bei keinem dieser beiden Aufenthaltstitel einer Erwerbstätigkeit in Deutschland nachgegangen werden darf. Das Visum kann höchstens für 6 Monate erteilt werden. Weitere Informationen finden Sie hier.

Beim Erhalt dieses Aufenthaltstitels und bei den sich ergebenden Folgeproblemen unterstützen wir Sie gerne.

Familienzusammenführung

Für alle Menschen mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis besteht grundsätzlich die Möglichkeit, ihre engsten Familienangehörigen nach Deutschland nachziehen zu lassen. Insbesondere relevant ist hierbei der Ehegatten- und Kindernachzug.

Die Familienzusammenführung hängt von verschiedenen Voraussetzungen ab. So muss genügend Wohnraum zur Verfügung stehen und der Lebensunterhalt für einen selbst und für die Familienangehörigen muss gesichert sein. Weitere Informationen zur Familienzusammenführung finden Sie hier.

In der Realität kommt es bei der Familienzusammenführung immer wieder zu rechtlichen Problemen. Um den Prozess zu beschleunigen und Fehler zu vermeiden, beraten wir Sie gerne und stehen Ihnen im Rahmen Ihrer Familienzusammenführung zur Seite.

Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

Für qualifizierte Arbeitskräfte besteht die Möglichkeit, in Zusammenwirkung mit ihrem Arbeitsgeber das Verwaltungsverfahren bis zur Erteilung des Visums erheblich zu verkürzen. Im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahren kann so schneller eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis erhalten werden. Voraussetzung hierfür sind insbesondere eine anerkannte bzw. gleichwertige ausländische Qualifikation und ein Arbeitsvertrag bzw. ein konkretes Arbeitsplatzangebot. Genaueres zum beschleunigten Fachkräfteverfahren finden Sie hier.

Wir beraten sowohl Unternehmen wie auch private Personen im Bereich der Aufenthaltserlaubnis für hochqualifizierte Fachkräfte.

Weitere Fragen?

Wir beraten Sie gerne