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Ihre Rechtsanwälte für Arbeitsmigration

RT & Partner

Wir sind Ihr starker Partner bei allen Fragen rund um das Thema Aufenthalts- und Migrationsrecht. Wir bieten sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen individuell auf sie zugeschnittene Leistungen – alles aus einer Hand.

WIR SIND FÜR SIE DA

Mehr als in allen anderen Rechtsbereichen gilt bei der Einwanderung: Jeder Fall ist einzigartig. Deshalb bieten wir unseren Mandanten maßgeschneiderte Lösungen, die spezifischen Bedürfnissen und Situationen entsprechen.

Vom passenden Einreise-Visum über die Blaue Karte EU, die ICT-Karte und andere Aufenthaltstitel bis hin zum beschleunigten Fachkräfteverfahren und schließlich sogar der Einbürgerung – unsere erfahrenen Anwälte stehen Ihnen bei allen Problemen oder Fragen mit ihrer Erfahrung zur Seite.

DER RICHTIGE SERVICE FÜR SIE

Wir bieten Ihnen einen individuellen Service an

Für Unternehmen

Die Suche nach den passenden Fachkräften gestaltet sich heut- zutage schwieriger als je zuvor. Der zunehmende Fachkräftemangel in Deutschland stellt Unternehmen vor große Herausforderungen, um ihre offenen Stellen zu besetzen und ihre Wettbewerbsfähigkeit aufrechtzuerhalten. Unser Ziel ist es, Potenziale aus dem Ausland zu schöpfen und qualifiziertes Personal schnell und unkompliziert nach Deutschland zu holen. Wir wissen, dass internationale Fachkräfte eine wertvolle Ressource sind, die nicht nur wirtschaftliche Impulse setzen, sondern auch die kulturelle Vielfalt und Innovationskraft Ihres Unternehmens bereichern können. Dabei ist uns bewusst, dass schlanke Prozesse für Unternehmen von besonderer Bedeutung sind.

Unser Service für Unternehmen

Kontaktieren Sie unsere Anwälte

Für Privatpersonen

Unser erfahrenes Team begleitet Sie kompetent und zuverlässig auf Ihrem Weg nach Deutschland. Egal, ob Sie eine Arbeitserlaubnis, eine Aufenthaltsgenehmigung oder die begehrte Blaue Karte EU benötigen – wir unterstützen Sie bei allen Anliegen rund um Ihre Einwanderung. Unsere Dienstleistungen reichen von der umfassenden Beratung zu den verschiedenen Aufenthaltstiteln über die Beantragung und Verlängerung von Visa bis hin zur Lösung von Problemen im Zusammenhang mit Ihrem aktuellen Aufenthaltstitel. Unser Ziel ist es, den Prozess für Sie so einfach und reibungslos wie möglich zu gestalten, damit Sie sich auf Ihre beruflichen Pläne und Ihr neues Leben in Deutschland konzentrieren können.

Unser Service für Privatpersonen

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UNSER SERVICE FÜR UNTERNEHMEN

Arbeitsvisa

Blaue Karte EU

Akademische Fachkräfte

IT-Spezialisten

Fachkräfte mit Berufsausbildung

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ARBEITSVISA

In Deutschland existieren zahlreiche Arbeitsvisa, mit verschiedenen Voraussetzungen und Vorteilen. Wir helfen Ihnen dabei den Überblick zu behalten.

Als Unternehmen, das ausländische Arbeitskräfte einsetzen will, ist es ratsam, den zukünftigen Mitarbeitern genau sagen zu können, welches Arbeitsvisum das richtige für sie ist. Doch oft ist diese Frage ohne fundierte Kenntnisse im Migrationsrecht gar nicht so leicht zu beantworten. Hier kommen unsere Experten ins Spiel: Wir beraten Sie und Ihre Mitarbeiter individuell und kompetent und zeigen Ihnen alle in Frage kommenden Möglichkeiten auf. Ob ICT-Karte, Blaue Karte EU, Visa für Fachkräfte, IT-Spezialisten oder für sonstige Beschäftigungszwecke nach der BeschV – wir finden für Sie den besten Weg. Selbstverständlich kümmern wir uns auch gerne um die Zusammenstellung der erforderlichen Dokumente, die Antragstellung und jegliche sonstige Kommunikation mit Behörden. 

BLAUE KARTE EU

Für hochqualifizierte Fachkräfte, die ein bestimmtes Mindestgehalt überschreiten, bietet die Blaue Karte EU zahlreiche Vorteile und den wohl komplikationslosesten Aufenthaltstitel für die Bundesrepublik Deutschland.

Einfacher Zugang in den deutschen Arbeitsmarkt, dieselben Rechte und Pflichten wie Arbeitnehmer mit deutscher Staatsbürgerschaft, Freizügigkeit im gesamten Unionsgebiet, eine unbefristete Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis oft schon nach 21 Monaten – die Vorteile der Blauen Karte EU liegen auf der Hand. Das Angebot der Blauen Karte EU richtet sich an Hochschulabsolventen, gutverdienende Arbeitnehmer und Personen, die in Berufen tätig sind, die besonders stark nachgefragt werden. Die Blaue Karte EU bietet einen einfachen Weg für Personen aus Staaten außerhalb der Europäischen Union (sogenannten Drittstaaten), in Deutschland zu arbeiten und zu leben. Ab welchem Gehalt und in welchen Tätigkeitsfeldern die Blaue Karte EU für Sie in Betracht kommt und welche Voraussetzungen es zu erfüllen gilt, lesen Sie hier.

IT-SPEZIALISTEN

Für IT-Spezialisten gelten weitere Erleichterungen bei der Visumsbeantragung. IT-Spezialisten können die erforderliche Qualifikation auch durch eine dreijährige Berufserfahrung und entsprechende theoretische Kenntnisse nachweisen.

IT-Spezialisten sind in Deutschland und weltweit stark gefragt, daher wurden besondere Erleichterungen bei der Visumsbeantragung im Vergleich zu anderen Berufsgruppen eingeführt. Für diese Fachkräfte ist es nicht erforderlich, eine abgeschlossene Berufsausbildung nachzuweisen. Stattdessen reichen drei Jahre Berufserfahrung im IT-Bereich und nachweisbare theoretische Kenntnisse aus. Für die Beantragung des IT-Spezialisten-Visums sind bestimmte Dokumente und Nachweise erforderlich. Dazu gehören in der Regel eine detaillierte Beschreibung der beruflichen Tätigkeiten, die der Antragsteller in den letzten drei Jahren ausgeübt hat, sowie Zeugnisse oder Arbeitsbescheinigungen, die diese Erfahrung bestätigen. Auch Qualifikationsnachweise über theoretische Kenntnisse und Kompetenzen im IT-Bereich müssen vorgelegt werden. Diese könnten beispielsweise durch abgeschlossene Kurse, Zertifikate oder akademische Abschlüsse erbracht werden. Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Anforderungen und Verfahren je nach individuellem Fall variieren können. Daher ist es ratsam, sich frühzeitig über die spezifischen Anforderungen für das IT-Spezialisten-Visum zu informieren und gegebenenfalls professionelle Unterstützung bei der Antragstellung in Anspruch zu nehmen.

AKADEMISCHE FACHKRÄFTE

Für hochqualifizierte Fachkräfte besteht die Möglichkeit, einen Aufenthaltstitel nach § 18b AufenthG zu erhalten, wenn der erworbene Hochschulabschluss anerkannt ist oder mit einem deutschen vergleichbar ist.

Sie möchten Hochschulabsolventen aus dem Ausland nach Deutschland holen und in Ihrem Unternehmen anstellen, aber das zu erwartende Brutto-Jahresgehalt liegt unter der Gehaltsschwelle für die Blaue Karte EU? Auch dafür gibt es einen passenden Aufenthaltstitel, nämlich den für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung. Für diese Fachkräfte besteht – anders als bei der Blauen Karte EU – keine Gehaltsuntergrenze. Allerdings muss nachgewiesen werden können, dass der Hochschulabschluss des Ausländers in Deutschland anerkannt, beziehungsweise mit einem deutschen Studienabschluss vergleichbar ist. Oftmals stellt sich dieser Nachweis als komplizierter heraus als gedacht. Deshalb ist es empfehlenswert, Anwälte zu beauftragen, die das gesamte Verfahren von der Beantragung eines Visums bis zur Erteilung des Aufenthaltstitels betreuen. So wird sichergestellt, dass keine Komplikationen auftreten und Ihr neuer Mitarbeiter sich ganz auf seine kommenden Aufgaben konzentrieren kann.

FACHKRÄFTE MIT BERUFSAUSBILDUNG

Für Fachkräfte mit Berufsausbildung besteht die Möglichkeit einen Aufenthaltstitel nach § 18a AufenthG zu erwerben, sofern die erworbene Berufsausbildung anerkannt oder mit einer deutschen vergleichbar ist.

Immer mehr Unternehmen in Deutschland entscheiden sich dazu, dem hierzulande herrschenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken, indem sie Fachkräfte aus dem Ausland anwerben. Auch die Politik hat das enorme Potential der Zuwanderung erkannt und schafft stetig neue Wege, über die qualifiziertes Personal in die Bundesrepublik geholt werden kann. Einer davon ist der Aufenthaltstitel für Fachkräfte mit Berufsausbildung. Dafür muss der angeworbene Ausländer allerdings nachweisen können, dass seine ausländische Berufsausbildung einer deutschen Ausbildung gleichwertig ist, was oft nicht ganz einfach ist. Die erfahrenen Anwälte unseres Business Immigration-Teams helfen Ihrem Unternehmen dabei, alle rechtlichen Hürden zu nehmen und stellen sicher, dass Ihr Mitarbeiter so schnell wie möglich in Deutschland Fuß fassen kann. Wir bieten Ihnen fallspezifische Lösungen und kümmern uns um die Antragstellung, sodass Ihre Kapazitäten nicht durch langwierigen Behördenkontakt gebunden sind.

UNSER SERVICE FÜR PRIVATPERSONEN

Einbürgerung

Niederlassungserlaubnis

Blaue Karte EU

Familienzusammenführung

Arbeitsvisa

Kontaktieren Sie unsere Anwälte

EINBÜRGERUNG

Durch die Einbürgerung erhalten Sie die deutsche Staatsbürgerschaft. Wir unterstützen Sie bei allen Schritten auf dem Weg zum Deutschen Pass.

Sie halten sich schon länger in Deutschland auf und haben sich dazu entschieden, in der Bundesrepublik zu bleiben? Sie fühlen sich als Deutscher und möchten endlich auch vor dem Gesetz entsprechend behandelt werden? Dann könnte die Einbürgerung das Richtige für Sie sein. Wir erklären Ihnen, wie lange Sie schon in Deutschland leben müssen, um eingebürgert werden zu können, was es mit dem Einbürgerungstest und dem Erfordernis der Straffreiheit auf sich hat, und welche Voraussetzungen Sie darüber hinaus erfüllen müssen. Müssen Sie bei einer Einbürgerung Ihre bisherige Staatsbürgerschaft abgeben? Und wenn Sie sich einbürgern lassen wollen, können Sie dann im selben Verfahren auch die Einbürgerung Ihres Partners oder Ihrer Kinder beantragen? Fragen über Fragen – auf unserer Homepage finden Sie die Antworten.

BLAUE KARTE EU

Für hochqualifizierte Fachkräfte die ein bestimmtes Mindestgehalt überschreiten bietet die Blaue Karte EU zahlreiche Vorteile und den wohl komplikationslosesten Aufenthaltstitel.

Einfacher Zugang in den deutschen Arbeitsmarkt, dieselben Rechte und Pflichten wie Arbeitnehmer mit deutscher Staatsbürgerschaft, Freizügigkeit im gesamten Unionsgebiet, eine unbefristete Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis oft schon nach 21 Monaten – die Vorteile der Blauen Karte EU liegen auf der Hand. Das Angebot der Blauen Karte EU richtet sich an Hochschulabsolventen, gutverdienende Arbeitnehmer und Personen, die in Berufen tätig sind, die besonders stark nachgefragt werden. Die Blaue Karte EU bietet einen einfachen Weg für Personen aus Staaten außerhalb der Europäischen Union (sogenannten Drittstaaten), in Deutschland Arbeit zu arbeiten und zu leben. Ab welchem Gehalt und in welchen Tätigkeitsfeldern die Blaue Karte EU für Sie in Betracht kommt und welche Voraussetzungen es zu erfüllen gilt, lesen Sie hier.

ARBEITSVISA

In Deutschland existieren zahlreiche Arbeitsvisa, mit verschiedenen Voraussetzungen und Vorteilen. Wir helfen Ihnen dabei den Überblick zu behalten.

Sie wollen nach Deutschland ziehen, um hier zu arbeiten? Dann ist es grundsätzlich wichtig, dass Sie auch mit dem richtigen Visum einreisen. Das deutsche Recht hält eine Vielzahl möglicher Einreise-Visa zu Arbeitszwecken bereit. Aber brauchen sie nun ein Fachkräfte-Visum, eine Blaue Karte EU, eine ICT-Karte, ein Visum für IT-Spezialisten oder doch ein Visum für sonstige Beschäftigungszwecke nach § 19c AufenthG? Wer sich mit dem Thema zum ersten Mal beschäftigt, kann schnell den Überblick verlieren. Unsere Artikel helfen Ihnen, sich mit den verschiedenen Arten von Aufenthaltstiteln vertraut zu machen. Und wenn Sie weitere Unterstützung benötigen sollten oder noch Fragen offen sind, sind die Anwälte unseres Private Immigration-Teams mit ihrer Expertise für Sie da. Wir helfen Ihnen, das richtige Visum bei der richtigen Behörde zu beantragen und stellen sicher, dass das gesamte Verfahren zügig und erfolgreich abgewickelt wird.

NIEDERLASSUNGSERLAUBNIS

NIEDERLASSUNGS -ERLAUBNIS

Wenn Sie sich bereits länger in Deutschland aufhalten und sich entschieden haben, dauerhaft zu bleiben, ist die Niederlassungserlaubnis in der Regel der richtige Aufenthaltstitel für Sie.

Wer in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis innehat, muss diese regelmäßig verlängern lassen. Das kostet Zeit, Nerven und Geld. Wenn Sie schon seit fünf Jahren oder länger in der Bundesrepublik leben und dieses Prozedere in Zukunft vermeiden wollen, dann könnte es sich für Sie lohnen, eine Niederlassungserlaubnis zu beantragen. Dieser Titel ist – anders als eine Aufenthaltserlaubnis – unbefristet. Das bedeutet, dass die ständigen Behördengänge zur Verlängerung wegfallen. Und auch sonst bietet eine Niederlassungserlaubnis viele Vorteile: Sie ist – anders als eine Aufenthaltserlaubnis – nicht an einen bestimmten Aufenthaltszweck gebunden, der Familiennachzug wird vereinfacht und nicht zuletzt bringt sie Ihnen Planungssicherheit. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit Ihr Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis Erfolg hat, und in welchen Fällen auch weniger als fünf Jahre Aufenthalt in Deutschland ausreichen, lesen Sie hier.

FAMILIENZUSAMMENFÜHRUNG

FAMILIENZUSAMMEN-FÜHRUNG

Im Wege der Familienzusammenführung ist es möglich, Ihre engen Familienangehörigen zu sich nach Deutschland zu holen. Wir unterstützen Sie dabei, dass Sie wieder mit Ihren Liebsten vereint sind.

Die Familie ist ein wichtiges Gut, wenn nicht sogar das Wichtigste überhaupt. Sogar im Grundgesetz ist explizit festgeschrieben, dass Ehe und Familie unter besonderem Schutz der staatlichen Ordnung stehen. Um diesen Schutz auch tatsächlich zu gewährleisten, ist es gesetzlich vorgesehen, dass Ausländer, die sich in Deutschland aufhalten, ihre engen Familienangehörigen zu sich ins Bundesgebiet holen können. Dasselbe gilt für Deutsche oder EU-Bürger, die Familie im Ausland haben. Allerdings gibt es einige Bedingungen, die für eine erfolgreiche Familienzusammenführung erfüllt sein müssen. Dazu gehört etwa die Einreise ins Bundesgebiet mit dem richtigen Visum – ein Erfordernis, das in der Praxis oft Probleme bereitet. Um das Verfahren so einfach wie möglich zu gestalten, haben wir alle wichtigen Informationen rund um das Thema Familienzusammenführung in diesem Artikel zusammengefasst.

SO FUNKTIONIERT’S

Erhalten Sie rechtliche Unterstützung bei der Einwanderung - Unsere Anwälte übernehmen für Sie den gesamten Prozess von der Beantragung bis zum Erhalt Aufenthaltstitels.

INDIVIDUELLE BERATUNG

Wir zeigen Ihnen alle sinnvollen Handlungsoptionen auf und entscheiden gemeinsam mit Ihnen das weitere Vorgehen.

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PRÜFUNG

Wir überprüfen für Sie, ob alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorhanden sind. Falls nötig beschaffen wir mit Ihnen gemeinsam Fehlendes.

Antragstellung

Stellvertretend für Sie reichen wir den Antrag bei der Behörde ein. Dabei berücksichtigen wir auch regionale Besonderheiten.

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Kommunikation

Bei Bedarf übernehmen wir die Kommunikation mit der Behörde und stellen dadurch sicher, dass Ihr Verfahren reibungslos und effizient abläuft.

Kommunikation

Wir halten Sie jederzeit über den Stand der Dinge auf dem Laufenden. So erlangen Sie frühzeitig Planungssicherheit und können sich auf die wichtigen Dinge konzentrieren.

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Ihre Persönlichen Ansprechpartner

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Schahroch Taleqani

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