Blaue Karte EU – Gehaltsgrenze 2023

Die Blaue Karte EU ist ein Aufenthaltstitel für Hochschulabsolventen, der die Zuwanderung von hochqualifizierten Arbeitskräften aus dem Nicht-EU-Ausland (sogenannte Drittstaaten) erleichtern und fördern soll.

Neben einem Hochschulabschluss gelten für den Erhalt der Blauen Karte EU auch Mindestgehaltsgrenzen, die es zu erfüllen gilt.

Die Gehaltsgrenzen für den Erhalt der Blauen Karte EU werden durch das Aufenthaltsgesetz in § 18g Abs. 1 festgelegt. Das Gehalt, welches eine hochqualifizierte Arbeitskraft für eine Blaue Karte EU mindestens verdienen muss, beträgt die Hälfte der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung.

Für sogenannte Mangelberufe gilt im Hinblick auf die Blaue Karte EU eine geringere Gehaltsuntergrenze von 45,3 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung. Für Berufseinsteiger, deren Hochschulabschluss noch keine drei Jahre zurück liegt, gilt ebenfalls diese niedrigere Schwelle.

Die Mindestgehaltsgrenze für eine Blaue Karte EU liegt aktuell (Stand 2023) bei 43.800 Euro brutto pro Jahr bzw. 3.650 Euro brutto pro Monat. Bei Mangelberufen liegt die Gehaltsgrenze (Stand 2023) bei 39.682,80 Euro brutto pro Jahr bzw. 3.306,90 Euro brutto pro Monat. Diese Gehaltsgrenzen sind bei der Beantragung einer Blauen Karte EU zwingend zu beachten.

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Julia Robl

Rechtsanwältin

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