Gezhaltsgrenze fürdie Blaue Karte EU Kanzlei RT & Partner

Blaue Karte EU – Gehaltsgrenze 2023

Die Blaue Karte EU ist ein Aufenthaltstitel für Hochschulabsolventen, die eine Zuwanderung von hochqualifizierten Arbeitskräften aus dem Nicht-EU-Ausland (sogenannte Drittstaaten) erleichtern und fördern soll.

Neben einem Hochschulabschluss, der eine angemessene Qualifikation für die angestrebte Tätigkeit darstellen muss, gelten für den Erhalt der Blauen Karte EU auch Mindestgehaltsgrenzen, die ebenfalls erfüllt werden müssen.

Die erforderlichen Gehaltsgrenzen der Blauen Karte EU werden durch das Aufenthaltsgesetz in § 18b Absatz 2 festgelegt. Das Gehalt, welches eine hochqualifizierte Arbeitskraft mindestens für eine Blaue Karte EU erhalten muss, beträgt zwei Drittel der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung.

Für sogenannte Mangelberufe gilt für die Blaue Karte EU eine geringere Gehaltsuntergrenze von 52 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung.

Die Mindestgehaltsgrenze für eine Blaue Karte EU in 2023 liegt aktuell bei 58.400 Euro brutto pro Jahr bzw. mindestens 4.866,67 Euro brutto pro Monat. Bei Mangelberufen liegt die Gehaltsuntergrenze in 2023 bei 45.552 Euro  brutto pro Jahr bzw. 3.796 Euro brutto pro Monat. Diese Gehaltsgrenzen sind bei der Beantragung einer Blauen Karte EU zwingend zu beachten.

Neues Gesetz:
Änderungen der Mindestgehaltsgrenzen für eine Blaue Karte EU ab 18. November

Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung wurde am 16. August 2023 verkündet. Es senkt die Mindestgehaltsgrenzen für eine Blaue Karte EU erheblich ab.

Ab Inkrafttreten des Abschnitts des Gesetzes über die Blaue Karte EU gilt eine Mindestgehaltsgrenze von 43.800 Euro brutto pro Jahr vor bzw. 3.650 Euro brutto pro Monat. Für Mangelberufe liegt die Gehaltsuntergrenze für eine Blaue Karte EU dann bei 45,3 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung, also 39.411 Euro brutto pro Jahr bzw. 3.284,25 Euro brutto pro Monat.

Die neuen Gehaltsuntergrenzen für eine Blaue Karte EU gelten erst nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung ab dem 18.11.2023. Vor diesem Datum bleibt es bei den bisherigen, höheren Mindestgehaltsgrenzen für das Jahr 2023.

Erfahren Sie mehr zu den Möglichkeiten und der Voraussetzungen der Blauen Karte EU.

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