Was gilt bei Massenentlassungen?
Das Kündigungsschutzgesetz schreibt vor, dass der Arbeitgeber im Fall von Massenentlassungen nicht nur den Betriebsrat rechtzeitig informieren muss, sondern auch die Arbeitsagentur (sog. Massenentlassungsanzeige). Unterlässt der Arbeitgeber die erforderlichen Anzeigen, so sind die Kündigungen unwirksam. Was unter den Begriff der Massenentlassung fällt, ist in § 17 Abs. 1 KSchG geregelt.
Verwandte Lexikonbeiträge
Weitere Fragen?
Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung!
Vielen Dank für Ihre Anfrage, wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.
1
1
https://www.rtpartner.de/wp-content/plugins/nex-forms
false
message
https://www.rtpartner.de/wp-admin/admin-ajax.php
https://www.rtpartner.de/litigation/massenentlassung
yes
1