Das Bruttomonatsgehalt, das in den Abfindungsrechner eingetragen werden muss, umfasst nicht nur den monatlichen Bruttolohn, sondern auch alle Gehaltskomponenten wie Bonuszahlungen und Sonderzahlungen. Zu diesen Zahlungen zählen insbesondere Bonuszahlungen, Prämien, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, geldwerte Vorteile, die betriebliche Altersvorsorge und Sachbezüge wie beispielsweise ein Dienstwagen.
Für den Abfindungsrechner müssen all diese Gehaltsbestandteile, die im Kalenderjahr ausgezahlt wurden oder noch ausgezahlt werden, addiert und im Anschluss durch die Anzahl der bis zum Ende der Beschäftigung in diesem Kalenderjahr bereits gearbeiteten Monate geteilt werden. Das resultierende Bruttomonatsgehalt wird dann in den Abfindungsrechner eingegeben. Dabei ist zu beachten, dass das Bruttogehalt der Betrag vor Abzug von Steuern, Soli und Sozialversicherungen für die Abfindungsberechnung ist. Es handelt sich nicht um den Auszahlungsbetrag auf der Gehaltsabrechnung.