Nein, ein genereller gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung existiert nicht. Eine Abfindung ist nur in einem Sozialplan oder gegebenenfalls bei einer betriebsbedingten Kündigung im Sinne von § 1 a KSchG vorgesehen. Die Abfindung ist in den meisten Fällen das Ergebnis einer Verhandlung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer. In einem Prozess wird in der Regel um das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses gestritten und der Arbeitgeber muss die Kündigungsgründe nachweisen. Um den Prozess für den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber zu beenden, wird meist ein Vergleich mit einer Abfindung geschlossen. Die Höhe der Abfindung hängt hierbei von vielen Faktoren ab, wie beispielsweise der Branche, der Betriebszugehörigkeit, des Alters und ob der Mitarbeiter Unterhaltsverpflichtungen hat.