Zur Betriebszugehörigkeit zählt der Zeitraum, in dem Sie ab Beginn des Arbeitsverhältnisses ununterbrochen bei Ihrem Arbeitgeber bis zu Beendigung des Arbeitsverhältnisses gearbeitet haben. Unterbrechungen wie Elternzeit oder Krankheit zählen ebenfalls zur Betriebszugehörigkeit, sofern das Arbeitsverhältnis während diesen Zeiten nicht beendet wurde.
Nicht zur Betriebszugehörigkeit zählen: Unbezahlte Praktika, die Beschäftigung in Zeitarbeit und die Beschäftigung als freier Mitarbeiter.