Pferderecht
PFERDERECHT | Definition
Unter den Begriff „Pferderecht“ fallen sämtliche Streitigkeiten, die einen Bezug zum Pferd aufweisen. Es handelt sich hierbei nicht um ein klassisches juristisch abgrenzbares Rechtsgebiet. Es bestehen vielmehr Anknüpfungspunkte zu verschiedensten Rechtsgebieten wie Schuldrecht (z.B. Gewährleistungsstreitigkeiten beim Pferdekauf) oder Deliktsrecht (z.B. Schadensersatzforderungen nach Unfällen mit Pferden, bis hin zur Tierarzthaftung). Zudem stellt die Gestaltung von Verträgen, wie beispielsweise Kauf-, Leasing-, Beritt-, Vermittler- oder Einstellungsverträgen, einen großen Bereich im sogenannten Pferderecht dar.
Durch unser ambitioniertes Team, das zum Teil seit vielen Jahren im Reitsport aktiv ist, bieten wir Ihnen eine erfahrene Beratung bei allen Rechtsproblemen in Verbindung mit dem Pferd.
Unser Leistungsspektrum umfasst insbesondere
die Beratung von
- Pferdehalter-, Tierhüter- und Reitbeteiligungshaftung
- Schadensereignisse in Verbindung mit Pferden
- versicherungsrechtliche Aspekte
- Prüfung und Erstellung von Verträgen
- Prüfung und Erstellung von Kaufverträgen
- Kaufrückabwicklungen
- Außergerichtliche / gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen bei Mangelhaftigkeit
- Tierarzthaftung
- Hufschmiedhaftung
- Pferdepensionshaftung
- Gestaltung und Prüfung von AGBs und Pferdeeinstellungsverträgen
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