Wie viel kostet das teuerste Pferd der Welt?

Bekanntermaßen ist der Reitsport bzw. die Haltung von Pferden eine teure Leidenschaft. Von der Unterbringung, der Pflege, der Reitausrüstung, den Tierarztkosten bis hin zum anfänglichen Kaufpreis, all das kostet viel Geld.

Der Laie fragt sich: Was kostet denn ein Pferd?

Oder noch viel spannender:

Wie viel kostete das teuerste Pferd der Welt?

Das wohl wertvollste Pferd der Welt, „Galileo“, war bisher ein irisches Vollblut-Rennpferd, zugleich Deckhengst, und starb im Jahr 2021 im Alter von 23 Jahren. Der gesamte Wert des Pferdes wurde zu Lebzeiten auf 210 Millionen Euro geschätzt. Medienberichten zufolge kostete eine Gallone (3,8 l) seines Samens 49 Millionen Euro.

Der höchste Kaufpreis für ein Sportpferd wurde im Jahre 2013 in Höhe von 13,5 Millionen Euro für das französische Springpferd „Palloubet d´Halong“ bezahlt und nach Katar verkauft. Dort lief es bis zum Rentneralter von 16 Jahren erfolgreich im Springsport.

Das vormals teuerste Pferd der Welt war das niederländische Dressurpferd „Totilas“ mit einem Kaufpreis in Höhe von 10 Millionen Euro im Jahr 2010.

Das englische Rennpferd „The Green Monkey“ wechselte im Jahr 2006 für 16 Millionen Dollar den Besitzer und gilt seitdem als teuerstes Pferd einer Auktion.

Wie man also sieht, handelt es sich hier um hohe Millionenbeträge.

Zweifelsohne wird für entsprechende Pferdekäufe ein handfester Kaufvertrag benötigt, der durch erfahrene Juristen geprüft und abgesichert sein sollte. Beim Pferdekauf ist es allerdings grundsätzlich ratsam, einen schriftlichen Pferdekaufvertrag abzuschließen und juristische Beratung in Anspruch zu nehmen.

Zwar ist ein schriftliches Dokument nicht unbedingt eine zwingende Voraussetzung für das Zustandekommen eines wirksamen Pferdekaufvertrags. Es empfiehlt sich jedoch insbesondere, pferdespezifische Besonderheiten, zB. die Beschaffenheit, schriftlich festzuhalten. Dies erleichtert die Lösung von nachträglichen Gewährleistungsproblemen. Vor der Unterzeichnung schriftlicher Verträge ist jedoch auch Vorsicht geboten. Eine Unterzeichnung sollte immer erst nach konkreter Prüfung der Vereinbarung erfolgen.

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