Rechte und Risiken beim Sattelkauf

Ein Sattel gehört zum wesentlichen Equipment für Reiter und Pferd. Er sollte korrekt auf den Pferderücken und den Körper des Reiters angepasst werden, um Gefahren und Verletzungen vorzubeugen.

Doch welche Rechte kann der Käufer geltend machen, wenn der gekaufte Sattel mangelhaft ist? Was kann man tun, wenn ein maßangefertigter Sattel nicht passt?

Um diese Fragen zu beantworten, muss zunächst unterschieden werden, um welchen Vertrag es sich handelt.

Kauf eines Standard-Sattels „von der Stange“

Beim Kauf eines unangepassten Sattels „von der Stange“ im Reitsportgeschäft kommt zwischen dem Käufer und dem Verkäufer ein Kaufvertrag gem. § 433 I BGB zustande. Der Verkäufer schuldet die Übergabe und Übereignung des Sattels frei von Sach- und Rechtsmängeln. Der Käufer schuldet die Zahlung des Kaufpreises. Weist der Sattel im Zeitpunkt des Gefahrübergangs Mängel auf, so stehen dem Käufer die gesetzlichen Mängelrechte zu.

Wesentlich beim Sattelkauf „von der Stange“ ist, dass mit dem Verkäufer nicht ausdrücklich vereinbart wird, dass der Sattel Pferd & Reiter richtig passt.

Wenn man die Beschaffenheit eines Sattels jedoch nicht individuell vereinbart hat, dann ist der Sattel in der Regel mangelfrei, wenn er die grundsätzlich übliche Beschaffenheit aufweist.

Anfertigung eines individuellen Maßsattels

Welcher Reiter würde nicht gerne von einem maßangefertigten Sattel für sein Pferd profitieren. Vergleichbar mit einer Maßanfertigung für Schuhe, bietet auch ein angepasster Sattel mehrere Vorteile gegenüber einem Standardsattel. Der Maßsattel wird an die spezifischen Körpermaße des Reiters und des Pferdes angepasst und sorgt somit für eine bessere Passform, weniger auftretende Schmerzen und im Hinblick darauf eine verbesserte Leistung des Pferdes. Dies macht ihn zu einer attraktiven Option für viele Reiter.

Der Maßsattel passt nicht – was nun?

Dennoch gibt es Fälle, in denen der maßangefertigte Sattel nicht wie erwartet auf den Pferderücken passt oder nicht den vorgegebenen reiterlichen Bedürfnissen entspricht. Der Grund hierfür kann vorwiegend eine ungenaue Messung durch den Sattler sein oder aber eine Veränderung im Körperbau des Pferdes, etwa durch Gewichtsveränderung oder Alterung, die nicht berücksichtigt wurde.

Wie ist dies juristisch zu beurteilen?

In diesem Fall können Sie als Käufer von dem Sattler Nacherfüllung gemäß §§ 651 S. 1, 437 Nr. 1, 439 I BGB verlangen. Nach Wahl des Sattlers kann dieser die Nacherfüllung entweder in Form von Nachbesserung oder von Neulieferung innerhalb einer angemessenen Frist erbringen. Wenn dieser nicht bereit ist, den Sattel zu ändern oder einen neuen Sattel bereitzustellen, können Sie eine Rückerstattung des Kaufpreises verlangen und den Sattel zurückgeben. Auch im Falle einer erfolglosen Fristsetzung haben Sie als Käufer einen Anspruch auf Minderung des Kaufpreises, Rücktritt oder Schadensersatz. Hier gilt es, die Details des Falles, Beweislast und juristische Fallstricke zu beachten (Urteil AG Kaiserslautern vom 29.03.2011, Az.: 3 C 336/09)

Möchten Sie sich genauer über den Kauf eines Maßsattels und Ihre damit verbundenen Rechte informieren?

Dann zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne und fachkompetent weiter.

Weitere Fragen?

Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung!