Was ist eine personenbedingte Kündigung?​

Personenbedingte Kündigungsgründe sind solche, die auf den persönlichen Fähigkeiten und Eigenschaften des Arbeitnehmers beruhen, die in der Regel von ihm nicht steuerbar sind (z.B. Krankheit, fehlende Arbeitserlaubnis). Eine personenbedingte Kündigung ist wirksam, wenn vertragliche bzw. betriebliche Interessen erheblich beeinträchtigt werden, eine negative Prognose für die Zukunft besteht, kein milderes Mittel als die Kündigung zur Verfügung steht und im Rahmen einer Interessenabwägung das Interesse des Arbeitgebers an der Kündigung letztendlich überwiegt.

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