Gibt es überhaupt einen Anspruch auf eine Abfindung?

Es wird oft davon ausgegangen, dass ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung nach einer Kündigung besteht. Das deutsche Arbeitsrecht sieht einen solchen Anspruch im Regelfall nicht vor. Die Ausnahme bildet der Abfindungsanspruch bei einer betriebsbedingten Kündigung oder aufgrund einer entsprechenden Regelung im Sozialplan, im Tarifvertrag oder einer individuellen Vereinbarung.

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