Der sogenannte Gütetermin ist eine Besonderheit des Arbeitsrechtsprozesses. Der Termin findet in der Regel innerhalb von einigen Wochen nach Klageerhebung statt und dient der Erzielung einer gütlichen Einigung zwischen den Parteien. Oft wird in diesem Termin bereits eine Abfindung für den Arbeitnehmer verhandelt.
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